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private Internetseite von Heinz Walter, 32791 Lage

Was gibt es sonst noch?

Diese Seite war ursprünglich gedacht für beliebige Beiträge und Fotos, die nicht unbedingt in Bezug zu den anderen beiden großen Themenbereichen   (also "HGL" oder "Wanderungen und Bilder") stehen, die aber auch von Interesse sein könnten. Jetzt werde ich die Seite vor allem für die Darstellung der aktuellen Vorgänge im Heimat- und Verkehrsverein Hörste benutzen, wie ich es auf der Startseite schon angekündigt hatte.

 

Beginn der Veröffentlichungen: 23.10.2024

Heimat- und Verkehrsverein Hörste v. 1929 - der Niedergang eines Traditionsvereins (und was man vielleicht daraus lernen kann)

Für den 26. April 2024 war eine Jahreshauptversammlung des Heimat- und Verkehrsvereins Hörste angesetzt. Auch Vorstandswahlen standen auf der Tagesordnung. Der alte Vorsitzende und ein neues Team standen zur Wahl bereit. Die Einladungen waren schon heraus, alles war vorbereitet. Dann kam 3 Tage vorher durch den Vorsitzenden eine Absage - ohne nachvollziehbare und sachlich haltbare Begründung (wie es auch das Oberlandesgericht Hamm später feststellte).

Diese unbegründete (und daher unerlaubte) Absage löste eine Monate lange Kontroverse aus und bewirkte im Ergebnis das Ende des Heimat- und Verkehrsvereins und die Gründung eines neuen Vereins. Zurück blieben a) vereinsrechtlich ein totales Chaos und b) auf der persönlichen Ebene Verletzungen und das Ende von Freundschaften und Bekanntschaften. War das nur ein sehr unglücklicher Verlauf? Oder war das absehbar? Oder war das etwa von Beginn an geplant? Wenn ja: mit welchem Ziel? Und wer hatte ggf. Schuld daran bzw. die Verantwortung dafür? Fragen über Fragen - und ich weiß nicht, ob ich sie alle beantworten kann. Aber versuchen werde ich es.

Aber jetzt erst einmal zu den Abläufen! Details und Hintergründe dieser Affäre werden sicher nicht auf einen Schlag, sondern erst Schritt für Schritt deutlich, vor allem in der später folgenden Zusammenfassung. Aber zwischendurch drucke ich auch immer mal wieder andere Texte und Materialien, aus denen Informationen hervorgehen.

 

Ich beginne mit einem Leserbrief vom 6.10.24, der von der LZ nicht gedruckt wurde. Begründung (sinngemäß): Da ich die (durch die Mitglieder erzwungene) Jahreshauptversammlung am 18.9.2024 geleitet hätte, sei ich direkt Beteiligter in dem Prozess, und nach den Richtlinien der LZ würden Leserbriefe von direkt Beteiligten nicht veröffentlicht. Das gelte z. B. auch für andere Bereiche (Politiker etc.), da sonst die Gefahr bestehe, dass die Leserbriefseite für Auseinandersetzungen zweckentfremdet würde.

Ich veröffentliche den Leserbrief daher hier, weil er (wie ich finde) in sachlicher Form bestimmte Stationen des Verlaufs schildert und daher über Vieles schon einmal in einem ersten Zugriff informiert. Der Brief stammt vom 6.10.24 und enthält daher noch nicht die letzten Entwicklungen (etwa die Mitgliederversammlung vom 11.10.2024 u. a.).

 

1) Von der LZ nicht abgedruckter Leserbrief:        06.10.2024

Dem alt-ehrwürdigen Heimat- und Verkehrsverein in Hörste droht das Aus, und viele fragen sich, wie es dazu kommen konnte. Vielleicht kann die Auflistung einiger Fakten ein paar Fragen beantworten.

Zur aktuellen Situation: Der Verein ist handlungsunfähig, da er keinen Vorstand hat. Ohne die baldige Wahl eines neuen Vorstandes muss der Verein aufgelöst („liquidiert“) werden. In der letzten ordnungsgemäß einberufenen Versammlung am 18.9.2024 gab es nicht einen einzigen Vorschlag für die Wahl einer/s Vorsitzenden.

Wie ist es zu dieser Situation gekommen? Die Antwort ist einfach: Weil der ehemalige Vorsitzende und Teile des alten Vorstandes es nicht geschafft haben, die Wahl eines neuen Vorstandes zu organisieren, als noch genügend Zeit dafür vorhanden war.

Wie waren die Abläufe in den Details? Für den 26. April 2024 war eine Jahreshauptversammlung angesetzt, die auch den Tagesordnungspunkt „Vorstandswahlen“ beinhaltete. Drei Tage vorher wurde diese Versammlung abgesagt - die Versammlung könne nicht stattfinden, da einige Punkte noch nicht „entscheidungsreif“ seien.

Daraufhin wurden Mitglieder des Vereins aktiv und beantragten beim Amtsgericht Lemgo eine außerordentliche Mitgliederversammlung, die auch genehmigt wurde. Dagegen legte der Vorsitzende des HuVV (kostenpflichtig) Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Hamm lehnte die Beschwerde sehr schnell ab – die Versammlung im April sei „erkennbar ohne eine tragende und sachgerechte Begründung abgesagt worden“. Dass vom Vereinsvorsitzenden nicht alle Punkte der Tagesordnung als „entscheidungsreif“ angesehen wurden, sei „in der Sache nicht nachvollziehbar“ (OLG Hamm 5.9.2024). Deutlicher kann ein Gericht kaum werden.

Die Folgen der Absage der Jahreshauptversammlung waren erheblich. Im April gab es für einen neuen Vorstand nämlich noch neue Mitglieder und neue Ideen. Die Arbeit hätte sofort beginnen können. Der alte Vorstandsvorsitzende wäre übrigens auch der neue Vorstandsvorsitzende geworden – er war über alles informiert und war damit einverstanden.

Dann aber kam der Rückzieher mit der Absage der Versammlung: Es seien noch zu klärende Vorwürfe gegen den Kassenwart aufgetaucht. Die Vorwürfe wurden nicht konkretisiert und erwiesen sich am Ende als haltlos. Aber sie dienten dem alten Vorsitzenden weiterhin als Rechtfertigung dafür, keine Versammlung mit Vorstandswahlen einberufen zu können. Damit waren natürlich auch die Pläne mit dem neuen Vorstand aus dem April geplatzt. Das führte dazu, dass in Hörste ein neuer Verein gegründet wurde, in dem die Leute aktiv wurden, die damals ausgebremst wurden. Kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit traten der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schriftführer des HuVV von ihren Ämtern zurück. Die Wahl eines neuen Vorstands am 18.9.24 blieb ergebnislos.

Das waren die Stationen auf dem Weg in das aktuelle Chaos. Wer für den Niedergang des Heimat- und Verkehrsvereins Hörste die Verantwortung trägt, haben die Mitglieder auf ihrer Versammlung am 18.9.24 klar entschieden: Alle Vorstands-mitglieder wurden entlastet, nur nicht der ehemalige 1. Vorsitzende, der ehemalige 2. Vorsitzende und der ehemalige Schriftführer.

 Heinz Walter

32791 Lage-Hörste

 

2) Wer trägt die restlichen Kosten für das Dorffest?

29.10.2024

Nachdem der Heimat- und Verkehrsverein Hörste in Auflösung begriffen und ohne vertretungsberechtigten Vorsitzenden ist, dürfen keine Rechtsgeschäfte mehr getätigt und nur noch die unabdingbar erforderlichen Zahlungen geleistet werden. Das heißt, dass der ehemalige Kassenwart ganz genau überlegen muss, welche Zahlungen er noch leisten darf und welche nicht.

In der Jahreshauptversammlung am 18.9.2024 wurde dem ehemaligen Vorsitzenden per Mitgliederbeschluss der Abschluss der Vorbereitungen für das Dorffest und dem ehemaligen Kassenwart die notwendige Begleichung von unabwendbaren Forderungen gestattet. Dazu gehören sicher auch noch offene Forderungen für das Dorffest. Daher ist es dem ehemaligen Kassenwart noch möglich, die für das Dorffest anfallenden Forderungen zu begleichen. Das Amtsgericht Lemgo erklärte sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden.

Dafür müssen allerdings die offenen Rechnungen erst einmal beim ehemaligen Kassenwart eingereicht werden – ohne Belege kann nichts gezahlt werden! Wenn das geschieht und der ehemalige Vorsitzende zu einem möglichst reibungslosen Ablauf beiträgt, werden die noch fälligen Ausgaben für das Dorffest aus der Kasse des ehemaligen Heimat- und Verkehrsvereins gezahlt. Anders lautende Gerüchte sind falsch.

 

3) Anschreiben Henrik Bollermann zum Protokoll 11.10.24

30.10.2024

HuVV-Mitglied Henrik Bollermann, der auch beim Amtsgericht Lemgo die außerordentliche Mitgliederversammlung am 30.8.2024 durchsetzte, war Versammlungsleiter in der Mitgliederversammlung vom 11.10.2024. Dem Protokoll zu dieser Versammlung hat er ein Anschreiben beigefügt, in dem noch einmal die Entwicklung und vor allem wichtige Gesichtspunkte zur aktuellen Situation verdeutlicht werden.

Die Mitglieder haben das Schreiben bereits mit dem Protokoll erhalten. Für Nicht-Mitglieder veröffentlichen wir es nachstehend zur Information:

Liebe Mitglieder des HVV Hörste,

 als Versammlungsleiter lasse ich Ihnen hiermit das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung am 11. Oktober  zukommen. Wie bereits beim letzten Mal können Sie die weiteren Anlagen zum Protokoll, die auf der Versammlung besprochen wurden, gerne per Email zugeschickt bekommen, bitte melden Sie sich dazu bei mir unter h.bollermann@gmx.net.

Um die Gerüchteküche im Dorf etwas abkühlen zu lassen, möchte ich Sie außerdem über die aktuelle Situation des Vereins und die Hintergründe, die dazu geführt haben, informieren. Zwar bin ich selbst kein Jurist, habe aber im Vorfeld der Versammlung und auch danach in engem Kontakt mit dem Rechtspfleger gestanden, der beim Amtsgericht Lemgo für uns zuständig ist, damit in dieser Angelegenheit alles korrekt abläuft.

Wie Sie inzwischen auch der Presse entnehmen konnten, ist der Verein handlungsunfähig, weil es keinen Vorstand gibt, der den Verein juristisch vertreten kann. Diese Situation ist jedoch nicht plötzlich und überraschend entstanden, sondern sie ist eine direkte Folge der Tatsache, dass nach der unbegründeten Absage der Jahreshauptversammlung im April über Monate keine Mitgliederversammlung einberufen wurde, auf der ein neuer Vorstand hätte gewählt werden können, so dass  ich mich schließlich sogar gezwungen sah, eine Versammlung per Gerichtsbeschluss durchsetzen zu müssen.

Im April hatte sich bereits ein Team von engagierten Mitgliedern gefunden, die für den Vorstand zur Verfügung gestanden hätten (inklusive Herrn Rösler). Über die folgenden Wochen und Monate wurden einige dieser Leute jedoch massiv unter Druck gesetzt und haben schließlich – aus meiner Sicht völlig verständlich – entschieden, sich lieber an einer anderen Stelle einbringen zu wollen, wo man ihr Engagement auch zu schätzen weiß. Die Gründung des Vereins „Leben in Hörste“ erfolgte also als Reaktion auf die Vorgänge im Vorstand des HVV und hätte durch ein konstruktiveres Verhalten des 1. Vorsitzenden, seines Stellvertreters und des Schriftführers verhindert werden können. Stattdessen haben u.a. diese drei die Situation immer weiter eskalieren lassen, nicht zuletzt durch die völlig unbegründete Beschwerde gegen meine Einberufung der Mitgliederversammlung am 30. August, mit der sie diese Versammlung tatsächlich verhindern wollten. So wurde aber wenigstens durch das Oberlandesgericht offiziell festgestellt, dass das Verhalten des Vorstandsvorsitzenden rechtswidrig war.

Nun ist die Amtszeit des alten Vorstandes am 15. September abgelaufen, da er am 16. September 2021 auf drei Jahre gewählt wurde. Die Satzung des HVV sieht es leider nicht vor, dass ein Vorstand nach Ende seiner Amtszeit geschäftsführend im Amt bleiben kann, daher gelten die Vorgaben des Vereinsrechts. Entsprechend gab es bereits zum Termin der Jahreshauptversammlung am 18. September keinen Vorstand mehr, der die Sitzung hätte leiten können – denn laut Satzung darf das nur ein Vorstandsmitglied. Außerdem darf nur der Vorstandsvorsitzende zu einer Mitgliederversammlung einladen, weswegen die vielen „satzungsdurchbrechenden“ Abstimmungen und Beauftragungen auf der JHV nötig wurden, um wenigstens die grundlegenden Vereinsgeschäfte aufrecht erhalten zu können.

Da das Amtsgericht die komplizierte Situation des Vereins kennt und man dort kein Interesse daran hat, die ehrenamtliche Arbeit zu erschweren, wäre es aus Sicht des Rechtspflegers kein Problem gewesen, wenn der alte Vorstand – insbesondere Herr Rösler als rechtlich Verantwortlicher – seine Arbeit ausnahmsweise auch über den 15. September hinaus weitergeführt hätte, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen. Leider ist Herr Rösler jedoch, ebenso wie Herr Burmeier und Herr Zantow, kurz vorher aktiv von seinem Amt zurück getreten und daher für das Gericht kein möglicher Ansprechpartner mehr. Dieser Rücktritt erfüllt übrigens möglicherweise den Sachverhalt des „Rücktritts zur Unzeit“ gemäß § 627 BGB, denn ein Vorsitzender muss auch bei einem Rücktritt sicherstellen, dass der Verein handlungsfähig bleibt und kein sachlicher oder immaterieller Schaden entsteht. Sollte sich der Verein wieder erholen und ein neuer Vorstand gewählt werden, könnte dieser deswegen Schadenersatzansprüche geltend machen.

Hätte sich inzwischen ein neuer Vorstand gefunden, könnte man das alles auch einfach hinter sich lassen und einen Neuanfang versuchen. Leider hat sich aber auch auf der letzten Versammlung niemand für ein Vorstandsamt zur Verfügung gestellt und in der Folge haben von den 52 anwesenden Mitgliedern 42 - also 80% - dafür gestimmt, den Verein gemäß Vereinsrecht mit Hilfe eines „Liquidators“ aufzulösen.

Obwohl ich in der Versammlung mehrfach darauf hingewiesen habe, dass das Amtsgericht keinen Liquidator bestimmen wird, sondern nur jemanden einsetzt, der vom Verein benannt wird, konnte auch dafür niemand gefunden werden. Damit ist der größtmögliche Schaden eingetreten: Der Verein hat jetzt bis auf Weiteres keinen Vertretungsberechtigten und das Gericht wird von sich aus auch niemanden bestimmen. Und nur ein offiziell juristisch Vertretungsberechtigter (1. Vorsitzender oder Liquidator) könnte die anstehenden Eintragungen im Vereinsregister vornehmen lassen. Der von der letzten Versammlung unter TOP 5 Beauftragte darf das daher nicht und seine Eingaben würden vom Registergericht zurückgewiesen. Dies war mir selbst nicht bewusst, ist mir aber durch den Rechtspfleger nach der Versammlung ausdrücklich so mitgeteilt worden.

Es ist also aufgrund der Absage der JHV im April, der unzureichenden Formulierungen in der Satzung, des „Rücktritts zur Unzeit“ des ehemaligen 1. Vorsitzenden und der Tatsache, dass sich bei zwei Versammlungen im Zeitraum von über vier Wochen niemand gefunden hat, der die Verantwortung für den Erhalt des Vereins übernehmen wollte, dazu gekommen, dass der Verein jetzt eine „Karteileiche“ im Register des Amtsgerichts Lemgo geworden ist. Es gibt schlicht niemanden mehr, der juristisch dazu berechtigt ist, die Beschlüsse der letzten drei Mitgliederversammlungen eintragen zu lassen oder auch nur satzungsgemäß zu einer neuen Mitgliederversammlung einzuladen.

Die aus meiner Sicht einzige Möglichkeit, den Verein zu retten, wäre es, wenn sich eine Person oder eine Gruppe findet, die als Vereinsmitglieder beim Amtsgericht Lemgo ihre eigene Einsetzung als Notvorstand für die Einberufung einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines neuen Vorstandes bzw. Liquidators beantragt. Ich selbst werde das nach den Erfahrungen der letzten Wochen und Monate aber sicher nicht tun und stehe auch nicht für die Durchführung einer weiteren satzungsdurchbrechenden Versammlung zur Verfügung.

 Mit freundlichen Grüßen

Henrik Bollermann

4) Das Schreiben vom 23.4.2024 mit der "Begründung" der Absage der JHV am 26.4.2024

30.10.2024

Absage JHV 23.4.24

_____________________________________________________________

Dem Schreiben fehlt es an so ziemlich allem, was für eine rechtsgültige Absage einer JHV notwendig wäre.

1) Zuerst einmal fehlt es an dem Wichtigsten, nämlich an einer gültigen Unterschrift des einzig zeichnungsberechtigten 1. Vorsitzenden Rösler. Stattdessen ist das Schreiben offenbar von jemand Anderem verfasst, mit einem gedruckten Namen versehen und einfach in Umlauf gebracht worden, wie man an dem kleinen Namenskürzel unten rechts sieht. Man fragt sich, ob das noch unter "Mitgliedertäuschung" läuft oder schon strafrechtlich relevant ist.

2) Wie man sieht, enthält die Absage auch keinerlei konkrete oder nachvollziehbare Begründung, obwohl die erforderlich ist:

"Eine Absage ... der Mitgliederversammlung ist jedoch nicht grundlos möglich", sondern nur dann, wenn "eine sinnvolle und satzungsmäßige Durchführung ... zu dem vorgesehenen Zeitpunkt unmöglich ist", heißt es im Vereinsrecht (siehe unten!)

2. Gründe für eine Absage bzw. Verlegung

Eine Absage bzw. Verlegung der Mitgliederversammlung ist jedoch nicht grundlos möglich. Die Zulässigkeit einer solchen erfordert vielmehr sog. dringende Gründe.  Was als dringender Grund anzusehen ist, ist gesetzlich abermals nicht geregelt, sodass davon auszugehen ist, dass die Gründe derart schwer wiegen müssen, dass eine sinnvolle und satzungsmäßige Durchführung der Mitgliederversammlung zu dem vorgesehenen Zeitpunkt unmöglich ist.

Beispiele:

·         Erkrankung von Organmitgliedern und ihrer Vertreter

·         anderweitiger Belegung des angemieteten Versammlungsraums

·         Behördliche Untersagung der Veranstaltung

(…)

c) Haftungsfragen

Die Haftung des Vorstands für mit der Absage und Verlegung verbundene Kosten hängt primär mit dem Grund der Absage bzw. Verlegung zusammen. Er haftet dabei regelmäßig nur bei einer Absage bzw. Verlegung ohne dringenden Grund (vgl. dazu Ziffer 2.). Gleiches kann gelten, wenn die Vereinsmitglieder nicht unverzüglich über die Absage bzw. Verlegung informiert werden. Die Haftung umfasst dann u.U. vergeblich aufgewendete Reisekosten, die das Mitglied gegenüber dem Verein geltend machen kann.

Quelle: https://www.vereinsrecht.de/coronavirus-absage-und-verschiebung-von-mitgliederversammlungen-im-verein.html

Das heißt: Die Absage der JHV am 26.4.2024, die so erhebliche Konesequenzen hatte, war unrechtmäßig und unzulässig, was auch das OLG Hamm in einem Beschluss bestätigt hat. Auf diesen Beschluss kommen wir später noch genauer zurück.

 

31.10.2024     Vorankündigung nächster Beitrag:

HuVV-Mitglied Henrik Bollermann initiierte im Juni 2024 bei den Mitgliedern eine erfolgreiche Unterschriftenaktion, um eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu erzwingen. Am 8. Juli 2024 stellte er den entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Lemgo, der am 12.8.2024 endgültig positiv beschieden wurde. Man mag es kaum glauben, aber dagegen legte der Vorstandsvorsitzende des HuVV Beschwerde ein. Diese Beschwerde landete dann (kostenpflichtig!) beim Oberlandesgericht in Hamm, wo sie innerhalb kürzester Zeit total abgeschmettert wurde. Beide Schreiben, sowohl die Beschwerde des HuVV-Vorsitzenden als auch die Ablehnung des OLG Hamm, werde ich hier in kürzerer Zeit noch dokumentieren.

Ich habe mich aber entschlossen, vorher aber noch auf die diffusen Vorwürfe einzugehen, die man dem Kassenwart machte und die ja zu der dauernden Aufschiebung einer in Frage kommenden bzw. eigentlich sogar vereinsrechtlich vorgeschriebenen Mitgliederversammlung geführt haben. Was wurde dem Kassenwart eigentlich genau (bzw. eben nicht genau!) vorgeworfen? Man wird sehen, dass es hier dann wirklich empörend persönlich und schmutzig wurde und dass das Vereinsrecht mit Füßen getreten wurde. An den Vorwürfen war nichts dran und sie haben sich auch sehr schnell in Luft aufgelöst, aber monatelang hat man irgendwelche Gerüchte durchs Dorf getragen.

Darauf werde ich im nächsten Beitrag genauer eingehen. Ich muss das allerdings noch ein wenig recherchieren und zusammenstellen. Aber in kurzer Zeit wird dieser Beitrag hier erscheinen.


Heinz Walter

 

1.11.2024 (redaktionell überarbeitet am 3.11.24)

5) Die "Vorwürfe" gegen den damaligen Kassenwart a) Entstehung und Entwicklung zu Beginn

Heute schildere ich, wie angekündigt, in einem ersten Teil, was es eigentlich auf sich hatte mit den „Vorwürfen“ gegenüber dem ehemaligen Kassenwart. Damit die einzelnen Beiträge nicht zu lang und zu textlastig werden, folgt noch ein weiterer Teil zu der weiteren Entwicklung und dem „Schlussergebnis“.

Die Arbeit des (mittlerweile ehemaligen) Kassenwartes des Heimat- und Verkehrsvereins Hörste wurde in der Vergangenheit durchgängig gelobt. Er wurde in jedem Jahr einstimmig und ohne jeden Einwand entlastet, und zwar auch mit den Stimmen aller Vorstandsmitglieder und der Stimme des späteren Kritikers aus der Mitgliedschaft.

Jahre lang wussten also alle (auch der Vorsitzende, alle Vorstandsmitglieder und das Mitglied, das später plötzlich „mögliche Unstimmigkeiten“ auch in der Vergangenheit entdeckt haben wollte) über alle Finanzfragen Bescheid, Jahre lang haben sie alles gelobt und für gut befunden und mitgetragen.

Doch im Frühjahr 2024 (März/April) war plötzlich etwas anders. Die "Hinterzimmer-Fraktion" war wohl zusammengetreten und offenbar aktiv geworden. Wie sich im Verlaufe herausstellte, ging es vor allem gegen den Kassenwart, im Schlepptau damit automatisch und zwangsläufig auch gegen seine Frau und gegen ein befreundetes Ehepaar, ebenfalls alle Vorstandsmitglieder.

Die Gründe sind bis heute nicht wirklich klar. Man kann Einiges nur vermuten. Ich werde mich mit den möglichen Motiven noch einmal in einem separaten Beitrag befassen. Nehmen wir hier als Arbeitshypothese einfach mal an, die vier hätten sich als zu kritisch entpuppt und damit die Hinterzimmer-Atmosphäre des restlichen Vorstandes zu oft gestört, beispielsweise, was die steigenden Kosten für die jährlich durch den Schriftführer erstellten und verantworteten Dorfbroschüren betraf. Bei einer Kritik daran reagiert man schon mal sehr pikiert …

Es gab aber bestimmt auch noch andere Gründe (möglicher Weise auch politische), auf die ich später noch einmal eingehe. Jedenfalls hatte man sich in Teilen des Vorstandes (es geht hier vor allem um den ersten Vorsitzenden, den zweiten Vorsitzenden und den Schriftführer) offenbar vor allem eine bestimmte Person als Angriffsziel ausgeguckt. Dass die im Verein auch Kassenwart war, war nicht unpraktisch, denn wenn sich an der Kassenführung etwas finden lässt, hat das schnell so einen Beigeschmack, und das kam sicher ganz gelegen. Und so legte man den Schwerpunkt der Vorwürfe einfach auf die Kassenführung, meinte aber wohl die dahinter stehende Person.

Was die drei Vorstandsmitglieder und das einzelne Vereinsmitglied dann an möglichen Unstimmigkeiten gefunden haben wollen, wurde eigentlich bis ganz zum Schluss nicht wirklich klar, auch wenn es später ein paar diffuse Hinweise gab. Es wurden nur Vermutungen geäußert und Andeutungen gemacht, die dann aber sofort immer wieder relativiert wurden („natürlich hoffen wir, dass sich am Ende nichts ergibt“) - alles frei nach dem Motto: Es ist zwar nichts dran, aber irgendetwas wird schon hängen bleiben.

Wirklich klar war nur: Es handelte sich irgendwie um das „Sonderkonto“ für den Dorfgemeinschaftsplatz. Dieses Konto, das dem Organisationsteam für den Dorfgemeinschaftsplatz ("Orga-Team DGP") als Konto für den Eingang von Geldern und für Abrechnungen etc. zur Verfügung stehen sollte, war aus dem HuVV-Sonderkonto für die 825 Jahr-Feier Hörste entstanden und jetzt für den Dorfgemeinschaftsplatz „umgewidmet“ worden. Das schien eigentlich eine vernünftige Lösung zu sein und wurde im HuVV begeistert begrüßt und angenommen.

Natürlich können bei einer solchen Form des „Unterkontos“ oder "Sonderkontos" mögliche (z. B. steuerrechtliche) Hürden auftauchen, die man als Laie vorher nicht bedacht hat. Falls so etwas passiert, macht man in einem gut geführten Verein das, was eigentlich selbstverständlich ist: Man spricht den Kassenwart an und sagt, dass man mögliche Probleme entdeckt habe. Und dann fragt und bespricht man, wie man das am besten lösen könne. Und dann löst man das gemeinsam. Wenn das auch im HuVV so geschehen wäre, wären alle „Probleme“ (die die drei Vorstandsmitglieder ja bekanntlich sogar als Grund für die Absage der JHV am 26. April 2024 vorgeschoben haben) in 10 Minuten gelöst gewesen. In Wahrheit gab es nämlich gar keine gravierenden Probleme. Es war und ist dem HuVV auch nirgendwo ein Schaden entstanden, das hat selbst der ehemalige Vorsitzende mehrfach gesagt!

Eine schnelle und unkomplizierte Lösung aber war offenbar gar nicht im Interesse der anderen  Vorstandsmitglieder. Dann hätte man nämlich nichts mehr in der Hand gehabt, um dem Kassenwart ein bisschen was anzuhängen. Also wurde stattdessen lieber das schwere Gerät ausgepackt:

Es gab nicht etwa ein Gespräch mit dem Kassenwart, um die Angelegenheit zu klären, sondern es wurde eine „Prüfkommission“ eingesetzt! Tatsächlich, kein Scherz: eine „Prüfkommission“! Wahlweise, je nachdem, wen man dazu zählt, wurde sie auch als „Prüfquartett“ oder „Prüfquintett“ bezeichnet. Mitglieder dieser Kommission sollten drei (bzw. mit dem Kassenwart vier) Vorstandsmitglieder(!) werden und dazu das Mitglied, das die angeblichen "Unregelmäßigkeiten" an den Rest-Vorstand weitergetragen hat, statt erst einmal mit dem Kassenwart zu sprechen.

Auch wenn es wie ein schlechter Witz klingt: Das Einsetzen dieser „Prüfkommission“ war nicht witzig, sondern hatte sehr ernsthafte Auswirkungen. Denn mit der Begründung, dass der damalige Kassenwart sich im weiteren Verlauf angeblich ständig geweigert haben soll, diese Prüfkommission in die Kassenbücher blicken zu lassen (was übrigens auch sachlich überhaupt nicht stimmt - er hat es nachweisbar mehrfach angeboten), wurde monatelang die Einberufung einer Mitgliederversammlung abgelehnt. Begründung: Die Mitglieder des HuVV erwarteten in einer Versammlung vorbereitete Tagesordnungspunkte und beschlussfähige Vorlagen, solange das nicht möglich sei, könne keine Mitgliederversammlung einberufen werden! Auf gut Deutsch: Unsere Mitglieder sind leider nicht intelligent genug, selbst zu entscheiden, wir müssen ihnen die Entscheidung im Vorfeld abnehmen und sie müssen dann nur noch abnicken. Nichts anderes bedeutet diese Art der demokratiefeindlichen Rechtfertigung. Und die Gerüchteküche im Dorf kochte derweil immer weiter (so war das ja wahrscheinlich auch beabsichtigt).

Aber das Einsetzen dieser „Prüfkommission“ war nicht nur nicht witzig, sondern war sogar ein rechtlicher Verstoß. Man muss sich die Situation auf der Zunge zergehen lassen, die daraus entstand: Teile des Vorstandes beauftragen Teile des Vorstandes damit, ein Vorstandsmitglied zu kontrollieren! Schon wegen des natürlich bestehenden Interessenkonfliktes ist dieses Vorgehen auch rechtlich fast absurd! Hinzu kommt aber auch noch, dass es ein Verstoß gegen die Vereinssatzung war.

In § 8 Abs. 4) b) der HuVV-Vereinssatzung heißt es nämlich über die Aufgaben der Jahreshauptversammlung zum Thema „Rechnungsprüfung“ bzw. „Kassenprüfung“ (nichts anderes als eine zusätzliche Kassenprüfung war ja das Einsetzen dieser „Kommission“):

(4) Die Jahreshauptversammlung hat u. a. folgende Aufgaben:

a) Wahl der Mitglieder des Vorstandes

b) jährliche Wahl von 2 Rechnungsprüfern, die dem Personenkreis unter a nicht angehören dürfen

Ganz klar ist also in der Vereinssatzung festgelegt, dass die Rechnungsprüfer, die allein von der Mitgliederversammlung beauftragt worden sind, die Kasse zu prüfen, nicht aus dem Kreis des Vorstandes kommen dürfen. Alles andere wäre ja auch untragbar, und der Kassenwart hätte sich geradezu strafbar gemacht, wenn er diesem Ansinnen Folge geleistet hätte.

Das hat den Rest-Vorstand aber nicht interessiert. Monatelang kam immer die gleiche Leier, der Kassenwart habe der beschlossenen „Prüfkommission“ keinen Einblick in die Bücher gegeben und damit einen Verstoß begangen (der Kassenwart, nicht die Vorstandsmitglieder!). Und solange dieser „Verstoß“ nicht „geheilt“ sei, könne keine ordnungsgemäße Mitgliederversammlung stattfinden. Kaum glaublich, das alles, aber leider wahr!

Soweit erst einmal zur damaligen Entstehung der Vorwürfe und der ersten Entwicklung – was daraus wurde, wie es sich weiter entwickelte und was am Ende davon übrig blieb, wird im nächsten Beitrag genauer berichtet.

Kleiner Nachtrag: Selbstverständlich kann ich meine Aussagen belegen, beispielsweise mit vielen Zitaten aus Mails, aus Protokollen, Schreiben und Rundschreiben etc. Da die Texte aber sowieso schon relativ lang werden, habe ich aus Platzgründen erst einmal darauf verzichtet, alles mit Zitaten zu unterfüttern. Wenn das jemandem fehlen sollte, kann ich das bei Bedarf gern ändern.

3.11.2024    (bearbeitet und ergänzt am 5.11.24)

5) Die "Vorwürfe" gegen den damaligen Kassenwart

b) Die weitere Entwicklung: Welche konkreten Vorwürfe wurden erhoben? Und wie war das Ergebnis?

Die Antwort auf die obigen Fragen ist nicht ganz einfach. Alles in allem blieb nämlich bis zum Ende ungeklärt, wo genau irgendwelche „Unregelmäßigkeiten“ des Kassenwartes festgestellt worden sein sollen und worin genau denn sein „schuldhaftes“ Verhalten bestanden haben soll. Die Aussagen dazu waren (nicht zufällig) schwammig und unbestimmt.

Als ein Beispiel zitiere ich einen Auszug aus dem Protokoll über die Vorstandssitzung vom 23. April 2024, als es darum ging, die für den 26.4.24 angesetzte JHV abzusagen und eine „Prüfkommission“ einzusetzen (siehe dazu meinen Beitrag vorher):

Sodann erklärt [der Vorsitzende], dass es heute im Wesentlichen darum geht, Nachteile jeglicher Art – auch etwa nur bei Ansehensverlusten – zu vermeiden. (…) Es gilt auch die Gemeinnützigkeit unseres Vereins trotz etwaiger unrichtiger Zahlen zu sichern. In diesem Zusammenhang gilt es besonders Art und Umfang der sogenannten DGP-Einnahmen und – Ausgaben näher zu prüfen. Dies alles könnte auch Auswirkungen auf die erforderlichen Entlastungsbeschlüsse für den Kassenwart und den gesamten Vorstand haben. Bei den Ausgaben sind auch die Schriftwechsel und Unterschriften zu prüfen. Das Thema Fremdgeld könnte auch Relevanz erlangen. (…)"

Insgesamt ist das ein Sammelsurium von Beliebigkeiten, Leerformeln und Andeutungen. Was heißt beispielsweise „in diesem Zusammenhang gilt es besonders Art und Umfang der sogenannten DGP-Einnahmen und – Ausgaben näher zu prüfen“? Was sind „sogenannte DGP-Einnahmen und – Ausgaben“? Wieso „sogenannte“ – sind es „DGP-Einnahmen und – Ausgaben“ oder sind sie es nicht? „Sogenannte DGP-Einnahmen und – Ausgaben“ kenne ich nicht. Was hat sich hier geändert gegenüber der in den letzten Jahren geübten Praxis, die alle kannten und gebilligt haben, wieso also galt es jetzt plötzlich etwas „näher zu prüfen“, was seit Jahren akzeptiert war und funktioniert hat? Was heißt,das Thema Fremdgeld könnte auch Relevanz erlangen“? Wieso und in welcher Situation „könnte“ das Thema „Relevanz erlangen“, wenn es sie jetzt offenbar noch nicht hat? Was ist überhaupt das „Thema Fremdgeld“? Wenn es aber vielleicht gar keine Relevanz hat, warum wird es hier dann erwähnt?

Durch diese vagen Anspielungen und Andeutungen werden automatisch negative Assoziationen provoziert, gegen die man (hier der Kassenwart) sich nicht wirklich wehren kann. Denn es gibt ja keine konkreten Vorwürfe, sondern es gibt nur Andeutungen und Nebelkerzen ("etwaiger unrichtiger Zahlen", „dies alles könnte auch Auswirkungen … haben“, „das Thema … könnte auch Relevanz erlangen“ usw.). Das Infame daran ist, dass aus diesem Stoff Gerüchte werden, die immer weiter gedeihen. Ziemlich sicher war es genau so beabsichtigt.

Es gab dann nur ganz wenige Punkte, die am Ende übrig blieben. Alle anderen hatten sich im Verlaufe im Grunde von selbst erledigt bzw. sind nie wieder aufgegriffen worden, weil nichts an Substanz dahinter steckte.

Ich werde diese übrig gebliebenen Punkte jeweils ein wenig ausführlicher behandeln, um noch einmal zu zeigen, wie wenig es dem Vorstand um eine wirkliche Klärung und Gefahrenabwehr ging, sondern darum, dem Kassenwart ein bisschen was anzuhängen. Wegen dieser Ausführlichkeit habe ich mich entschlossen, diesen Beitrag noch einmal aufzuteilen und noch einen weiteren Teil für den Rest zu schreiben. Hier gehe ich also erst einmal nur auf den „ersten Fall“ ein:

Das „Unterkonto“ oder „Sonderkonto“ für den DGP war nicht separat beim Finanzamt angemeldet worden.  Das war ein Fehler, den der Kassenwart auch sofort anerkannt hat. Aber es war auch bis dahin niemandem besonders aufgefallen oder gar kritisiert worden, weil alle (auch der Vorsitzende) davon ausgegangen waren, dass ja das „Hauptkonto“ des HuVV ganz normal und korrekt angemeldet sei und das „Unterkonto“ quasi damit automatisch darin enthalten sei. Das ist auch als mögliche Ansicht nicht einmal unlogisch und ist Jahre lang von allen so getragen worden.

Ganz plötzlich fiel unserem besagten Vereinsmitglied jetzt auf (und der Rest-Vorstand reagierte darauf sofort), dass man das doch dem Kassenwart als mögliches Versäumnis anhängen könne. Möglicher Weise seien die Steuererklärungen falsch (die der Kassenwart allerdings gar nicht machte!), und möglicher Weise sei dadurch die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet.

Bei einem möglichen Entzug der Gemeinnützigkeit kann man ja nun tatsächlich erst einmal hellhörig werden. Wenn da also was dran sein sollte, musste nicht erst eine „Prüfkommission“ gebildet, sondern gehandelt werden.

 

Also setzte sich der Kassenwart, „pflichtgemäß“ sozusagen, mit dem Finanzamt in Verbindung, schilderte die Situation und war sogar zu einem persönlichen Gespräch dort. Der zuständige Finanzbeamte reagierte fast erstaunt darüber, dass sich der Verein wegen solcher „Lappalien“ überhaupt Gedanken machte. Er wusste schon aus Erfahrung genau, dass in ehrenamtlich geführten Vereinen solche „Kleinigkeiten“ vorkommen, und sicherte spontan zu, dass eine Nachmeldung völlig ausreiche und das keinerlei Auswirkungen auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit habe. Das gab er dem Kassenwart auf Wunsch auch noch schriftlich:

 

 

(Finanzamt Detmold 30.4.2024)

 

Damit war doch alles geklärt, und alle konnten sich freuen – oder?

So hätte man es erwarten dürfen: Der Kassenwart gibt diese für alle Beteiligten erfreuliche Meldung an den restlichen Vorstand weiter, der Vorsitzende ist voll des Lobes, dass das Problem so schnell und komplikationslos aus der Welt geschafft worden ist, und alle klopfen sich auf die Schultern.

 

Nicht so im Heimat- und Verkehrsverein Hörste, da tickten die Uhren anders. Denn es ging ja in Wahrheit nicht um die Klärung und Beseitigung von Problemen, sondern es ging darum, dem Kassenwart ein bisschen was anzuhängen. Und nun war plötzlich ein Problem weggefallen! Das konnte man ihm schon mal nicht mehr anhängen! Da wurde der restliche Vorstand aber böse. Der Kassenwart habe das Alleinvertretungsrecht des Vorsitzenden verletzt, und daher sei die Mitteilung des Finanzamtes auch rechtlich irrelevant - schreibt der eigene Vorstand ganz erschrocken über einen Bescheid, der eigentlich nur positiv war.

 

Folgende Mail erreichte den Kassenwart nämlich am 10.5.2024:

 

Datum: 10.05.24 08:13 (GMT+01:00)

Betreff: Besuch des Kassenwartes beim FA Detmold

 

Hallo F…,

 

 

Deine Aktivitäten u.a. beim Finanzamt Detmold (FA) nehme ich unter derzeitigem Verzicht auf eine Kommentierung völlig überraschend zur Kenntnis.

Deine Vorsprache beim FA mit den dort von Dir vorgelegten Unterlagen führt zu keiner Bestandskraft oder gar Rechtskraft des Schreibens vom 30.04.2024 !

Warum nicht ? Du bist gar nicht berechtigt, für den oder im Namen des HuVV Hörste rechtlich

aufzutreten oder einen entsprechenden Eindruck entstehen zu lassen.

 Nach § 12 unserer Vereinssatzung (Satzung) vertritt a l l e i n der V o r s i t z e n d e gerichtlich und außergerichtlich unseren Verein;

im Verhinderungsfall der stellvertretende Vorsitzende. Ein rechtswidriges Handeln! Es führt deshalb auch nicht zu einem rechtsfehlerfreien Bescheid!

(…)

Das dreistufige Prüfverfahren kann von Dir auch mangels Kompetenz nicht außer Kraft gesetzt werden.

(…)

Gestatte mir abschließend auch im Interesse unseres Vereins die Aufforderung und Bitte: Beachte ab sofort uneingeschränkt die Rechtsnorm des § 12 unserer Satzung.

Bitte habe Verständnis für diese Klarstellung!

(…)

Viele Grüße

………

 

 

Wer immer diese Mail verfasst hat: „Unterschrieben“ ist sie vom Vorsitzenden, und damit hat er den Inhalt zu verantworten.

 

Das war aber noch nicht alles - der damalige Schriftführer forderte mehrfach (u. a. öffentlich auf einem Treffen von Vorstand und anderen Beteiligten am 6.9.2024)  sogar eine Klärung der Tätigkeiten des Kassenwartes vor Gericht! Vor Gericht - mit seinem eigenen Kassenwart! Wegen einiger Kleinigkeiten!!

So war das mit der eigentlich für den HuVV doch so positiven Nachricht des Finanzamtes...

Wie ich schon am Ende des letzten Beitrags geschrieben habe: Kaum glaublich, das alles, aber leider wahr!

 

Mindestens ein weiterer Beitrag zum Thema „Vorwürfe an den Kassenwart“ folgt noch.

4.11.24

5) Die "Vorwürfe" gegen den damaligen Kassenwart

c) Die "Fremdgelder" auf dem Konto des HuVV

Heute schildere ich einen weiteren „Fall“, den der ehemalige Vorsitzende, der ehemalige zweite Vorsitzende und der ehemalige Schriftführer für „prüfenswert“ hielten. Offiziell geschah das alles nur „sicherheitshalber“, und man betonte immer wieder, dass man hoffe, dass nichts gefunden werde. Dass das Heuchelei war und dass auch hier der einzige Zweck war, dem ehemaligen Kassenwart „Unregelmäßigkeiten“ nachzuweisen, wird sich im Folgenden zeigen.

Bemerkenswert ist, dass auch hier (wie in den anderen Fällen) die Verfahrensweisen mit der Kenntnis aller Beteiligten Jahre lang praktiziert worden sind und dass es nie Einwände oder Bedenken gab, weder von den Mitgliedern noch vom Vorstand noch von den Kassenprüfern noch von den Behörden. Aber jetzt plötzlich tauchten, ganz zufällig natürlich, die merkwürdigsten Befürchtungen auf, dass doch möglicherweise etwas nicht korrekt (gewesen) sei – so auch bei dem nächsten „Fall“.

Das „Unterkonto DGP“ beim HuVV, von dem bereits vorher die Rede war, diente für das DGP-Orga-Team dazu, den Geldverkehr abzuwickeln, der naturgemäß auch für den Dorfgemeinschaftsplatz anfiel (Rechnungen, Fördergelder, Preisgelder usw. mussten ja irgendwo verbucht werden). Das Geld, das sich auf diesem Konto befand, lag zwar (da es ein „Unterkonto“ des HuVV-Kontos war) im weiteren Sinne auf einem Konto des HuVV, war aber nicht zur Verfügung des HuVV, sondern ausschließlich für die Zwecke des Dorfgemeinschaftsplatzes und damit zur Verfügung der dort Beteiligten. Das hatte, wie gesagt, auch jahrelang problemlos funktioniert und war als Lösung in den Mitgliederversammlungen nie bemängelt worden.

Jetzt plötzlich nach vielen Jahren wurde diese Verfahrensweise durch den Rest-Vorstand (der offensichtlich einen Tipp erhalten hatte) unter „problematisch“ eingereiht: Auf dem Konto lägen „Fremdgelder“, und „Fremdgelder“ hätten auf einem Konto des Heimat- und Verkehrsvereins nichts zu suchen. Und damit sind wir nun beim „Thema Fremdgeld“, von dem im vorherigen Kapitel auch bereits die Rede war.

Hier soll gar nicht diskutiert werden, ob die Bezeichnung „Fremdgeld“ im engen juristischen Sinne überhaupt angebracht war, ob die Situation wirklich juristisch problematisch war, ob es irgendwelche Bestimmungen gab, die so etwas untersagten - oder ob das alles eine blanke Erfindung und Taktik war. Wir haben uns vom DGP-Team jedenfalls zusammengesetzt und überlegt, wie wir damit umgehen. Und dann sind wir zu dem Entschluss gekommen, sozusagen die Zusammenarbeit mit dem HuVV zu kündigen. Es hatte zuletzt so viele Störmanöver gegeben, dass wir keine Lust mehr hatten.

Wir haben überlegt, was wir mit dem Konto machen, und sind dann übereingekommen, bei der Kirchengemeinde Stapelage-Müssen nachzufragen, ob der Geldverkehr für den Dorfgemeinschaftsplatz auf einem Konto der Kirchengemeinde abgewickelt werden könnte. Die Kirchengemeinde ist nämlich der eigentliche Pächter des Grundstücks für den Dorfgemeinschaftsplatz, insofern erschien diese Anfrage nur logisch. Und zu unserer Freude hat die Kirchengemeinde relativ schnell zugesagt:

Schreiben Kirchengemeinde 1

Schreiben Kirchengemeinde 2

Wir im Orga-Team waren guter Dinge, das Problem damit gelöst zu haben – nicht nur für uns, sondern auch für den HuVV, der danach dann ja keine unerwünschten „Fremdgelder“ mehr auf seinem Konto haben würde.

Aber auch hier war die Reaktion das Gegenteil von dem, was man hätte erwarten sollen. Es wurde uns nicht etwa gedankt, dass das Problem gelöst war, sondern es wurde uns mitgeteilt, dass wir da falsch lägen und das so einfach alles gar nicht zu machen sei. Mit z. T. hanebüchenen Begründungen wurde die Überweisung auf das neue Konto verweigert – bis zum Zeitpunkt der Handlungsunfähigkeit des HuVV im September 2024 haben wir nicht das uns zustehende Geld erhalten! Wenn wir nicht mit der Sparkasse gesprochen und einen anderen Weg gefunden hätten, hätte der HuVV das Geld, das dem DGP-Team zustand, auf seinem Konto behalten, da sind wir ziemlich sicher - obwohl die Mitgliederversammlung längst mit breiter Mehrheit eine Überweisung beschlossen hatte. Und wenn wir nicht noch rechtzeitig vor der totalen Handlungsunfähigkeit etwas unternommen hätten, läge das Geld heute noch auf dem „Unterkonto DGP“ beim HuVV und niemand käme heran, weil der Verein handlungsunfähig ist und keine Rechtsgeschäfte dieses Ausmaßes mehr tätigen darf. Aber die „Unregelmäßigkeiten“ passieren natürlich nur immer beim Kassenwart …

In einer Mail, die ich als einer der Initiatoren und DGP-Team-Mitglieder vom Vorsitzenden erhalten habe (dass er der Namensgeber ist, muss aber nichts heißen), kräuseln sich einem beim Lesen über den Stil und die Inhalte stellenweise die Nackenhaare :

Mail Rösler an mich 9.7.24

(Mail Vereinsvorsitzender an Heinz Walter v. 9.7.2024)

 U.a. werden unklare Haftungsfragen angeführt, weswegen nicht überwiesen werden könne, da wir in unserem Gemeinschaftsteam keinen einzelnen Ansprechpartner hätten! Haftungsfragen! Bei wem oder für was sollte der HuVV haften, wenn er Geld, das ihm nicht gehört, auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch der Verfügungsberechtigten auf ein anderes Konto überweist? Für was haftet man dabei? Wer bei dem „von der örtlichen Kirche lediglich verwalteten Konto“ dann später „rechtlich (V)erfügungsberechtigt“ ist, geht den HuVV überhaupt nichts (mehr) an und hat ihn nicht zu interessieren. Und dann kommt auch noch so ein kleiner versteckter Hinweis auf eine mögliche Denunziation:

 3. Wer ist rechtlich Verfügungsberechtigt über das von der örtlichen Kirche lediglich verwaltete Konto – auch bei Haftungsfragen? Alles ist vielleicht sogar für die kirchliche Aufsichtsbehörde ( Landeskirche Detmold) von Interesse - in Kenntnis der derzeitigen Situation.

Dieser Denunziationshinweis ist vom Niveau her kaum erträglich. Dabei war die Landeskirche in Detmold selbstverständlich längst informiert und hatte ihre Zustimmung gegeben – der dezente Hinweis auf ein mögliches „Interesse“ der „Aufsichtsbehörde“ war also nicht nur unverfroren, sondern auch überflüssig. Und am Ende (Punkt 5.) folgt natürlich der unvermeidliche Hinweis darauf, dass der Kassenwart „trotz rechtlicher Verpflichtung“(!!) bisher die Belege und Rechnungen nicht offengelegt habe (siehe dazu meine ausführlichen Bemerkungen im vorherigen Teil!).

Soweit zum Thema „Fremdgelder auf Konten des HuVV“. Man sieht: Auf der einen Seite waren Fremdgelder für den HuVV etwas ganz Böses und mussten eigentlich sofort vom Konto entfernt werden. Auf der anderen Seite aber konnte sich der HuVV auch nur ganz schwer von den bösen Fremdgeldern trennen und wollte sie daher am liebsten gar nicht auf ein anderes Konto überweisen. Das zu verstehen ist gar nicht so schwierig: Es ging natürlich auch hier nicht wirklich um ein Problem mit Fremdgeldern oder überhaupt um ein Problem, das beseitigt werden musste, sondern es ging auch hier natürlich nur darum, dem Kassenwart ein bisschen was anzuhängen. Und mit diesem Wissen bekommt die Vorgehensweise des HuVV-Vorstandes plötzlich auch einen gewissen "Sinn".

 

 5.11.2024

Es gäbe zwar noch einige weitere berichtenswerte Beispiele dafür, wie der damalige Rest-Vorstand des HuVV die angeblich so problematischen Finanzfragen "offen, vertrauensvoll und transparent" geklärt wissen wollte, aber ich denke, aus den von mir oben geschilderten Beispielen wird schon Einiges deutlich, u. a., wie man mit dem Kassenwart umgegangen ist.

 Damit alles nicht zu ausführlich und ausufernd wird, habe ich mich jetzt doch entschlossen, das Thema "Vorwürfe gegen den Kassenwart" hiermit als (mindestens vorläufig) abgeschlossen zu betrachten und mich in den nächsten Beiträgen noch anderen Themen zuzuwenden, beispielsweise dem Thema, welche Hintergründe und Motive hinter einem solchen Verhalten gesteckt haben könnten. Demnächst also mehr!

 

8.11.24

Zufall oder Planung – war das Ende des Vereins gewollt?

Einige Gedanken zu den möglichen Motiven

Wenn man sich den Verlauf der jüngsten HuVV-Affäre und das Ende ansieht und das Verhalten des ehemaligen Vorsitzenden, des ehemaligen zweiten Vorsitzenden, des ehemaligen Schriftführers und des einzelnen Vereinsmitgliedes dazu in Beziehung setzt, kann man dann nicht auf die Idee kommen, dass diese Akteure das Ende des Heimat- und Verkehrsvereins Hörste bewusst herbeigeführt haben?

Das sei aber doch sehr unwahrscheinlich, und warum sollten die das tun, werden Sie wahrscheinlich sagen und fragen. Und das frage ich mich natürlich auch.

Aber welche Erklärung gibt es sonst dafür, dass diese Herren mehr oder weniger regungslos und widerstandslos dem Niedergang des Vereins zugeschaut haben, die Maßnahmen, von denen eine Rettung hätte kommen können (beispielsweise die Einberufung einer Mitgliederversammlung mit einer Vorstandswahl), sogar noch per Gerichtsbeschluss verhindern wollten, sie ganz kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit auch noch zurückgetreten sind, damit sie ja nichts mehr zur Rettung des Vereins beitragen konnten, und auch insgesamt tatsächlich nichts zur Rettung des Vereins beigetragen haben? Welche Erklärung gibt es dafür, wenn nicht die, dass sie das Ende des Vereins herbeiführen wollten?

Aber warum? Was gibt es an möglichen Motiven? Wollte man dem Verein aus irgendwelchen Gründen Schaden zufügen? Oder wollte man einer bestimmten Person Schaden zufügen, weil man sich an ihr „rächen“ wollte - z. B. wegen einer als ungerechtfertigt empfundenen Kritik oder wegen eines als unangemessen oder beleidigend empfundenen Verhaltens? Oder hatte man private, möglicher Weise aber auch politische oder gesellschaftspolitische Interessen?

Das sind viele Möglichkeiten, und es sind sicher noch nicht einmal alle. In diesem Kapitel will ich versuchen, die Hintergründe und die möglichen Motive für das Handeln des ehemaligen Vorsitzenden, seines ehemaligen Stellvertreters, des ehemaligen Schriftführers und des einzelnen Vereinsmitgliedes etwas genauer zu ergründen. Warum wurde der ehemalige Kassenwart von ihnen mit so vielen (zum Teil versteckten) Vorwürfen konfrontiert, statt mit ihm gemeinsam eventuelle Probleme zu lösen? Warum wurde der Verein völlig vor die Wand gefahren, statt rechtzeitig Lösungsversuche anzustreben?

Da wir von den damals Beteiligten natürlich keine eigenen Begründungen vorliegen haben (u. a. schon deswegen, weil sie sich offenbar überhaupt nicht schuldig fühlen, bisher keine Verantwortung übernehmen und daher keine Begründungen für notwendig halten), sind wir auf Vermutungen und Indizien angewiesen. Wenn man allerdings die vorliegenden Indizien wie Puzzleteile ein wenig zueinander in Beziehung setzt, kommt am Ende doch ein Bild heraus, in dem einiges zueinander passt und das einiges erklärt. Dennoch: Die Aussagen in diesem Teil sind aus den oben erwähnten Gründen nicht endgültig beweisbar, sondern z. T. auch spekulativ – aber deswegen dennoch nicht völlig unbegründet.

Neben Indizien gibt es auch einige Fakten. Dazu gehört, dass es im Heimat- und Verkehrsverein Hörste keineswegs immer so friedlich, transparent und solidarisch zuging, wie man der Öffentlichkeit in den Darstellungen nach außen und in den Protokollen weismachen wollte. „Heile Welt“ herrschte dort schon länger nicht mehr, wenn es sie denn je gegeben hat. Das weiß ich aus vielen Berichten und zuverlässigen Darstellungen von langjährigen Mitgliedern des Vereins.

Kritik von Mitgliedern richtete sich dabei auch gegen den Vorsitzenden. Dem wurde aber eher die Rolle des nur Ausführenden zugeschrieben. Vor allem richtete sie sich gegen zwei andere Personen aus dem Vorstand, und da wiederum vor allem gegen eine Person.

Diesen drei Personen im Vorstand wurde vorgeworfen, zunehmend allein zu entscheiden und andere Vorstandsmitglieder gar nicht mehr mit einzubeziehen. Interne Abläufe würden nicht kommuniziert und seien für andere nicht nachvollziehbar, es gehe vielfach nur um persönliche Interessen. Eine Vorstandsarbeit finde seit Jahren nicht mehr statt. In den Pressefotos erschienen auch immer nur die drei gleichen Gesichter als Repräsentanten des Vereins (und ab und zu das Mitglied, das das Tretbecken reinigte). Offenbar hatten sich diese drei in den Verhältnissen häuslich eingerichtet und regelten die meisten Angelegenheiten auf dem „kleinen Dienstweg“, nämlich unter sich. Woanders nennt man das auch „Hinterzimmerpolitik“ oder "Cliquenwirtschaft".

Dagegen gab es nun Widerspruch, und das war natürlich unbequem und wurde von den drei Vorstandsmitgliedern sicher als störend und unangebracht empfunden. Unter den Kritikern war auch der damalige Kassenwart. Das könnte ihm in diesem Falle zum Verhängnis geworden sein, weil es Menschen gibt, die mit Kritik nicht sachlich umgehen, sondern persönlich beleidigt sind. Eine solche Situation könnte der Ausgang für die dann folgenden Maßnahmen und Vorwürfe gewesen sein, für die man sich den Kassenwart herauspickte. Denn wenn man bei einem Kassenwart etwas findet, hat das gleich immer eine ganz andere Bedeutung als bei einem normalen Mitglied.

Ähnlich verhielt es sich bei dem einzelnen Mitglied, von dem die plötzlich auftauchenden „Informationen“ über die angeblichen „Unregelmäßigkeiten“ geliefert worden sein sollen. Dieses Mitglied war ursprünglich aktives Mitglied im DGP-Orga-Team und hat dort auch einiges zur Gestaltung des Platzes beigetragen. Irgendwann gab es atmosphärische Störungen, das Mitglied war für Nachrichten kaum noch zu erreichen und ließ sich nicht mehr sehen. Auch hier gab es Kritik an seinem Verhalten, u. a. eben auch durch den ehemaligen Kassenwart. Und auch hier wurde diese Kritik offenbar eher persönlich genommen, statt sich mit ihr auseinanderzusetzen.

Der ehemalige Kassenwart hatte also das Pech, genau im Zentrum dieser beiden Linien zu stehen, an deren anderen Enden jeweils Leute standen, die ihm gerne etwas „heimzahlen“ wollten. Das wäre für mich eine erste Erklärung dafür, warum man dem Kassenwart jetzt so plötzlich irgendwelche nebulösen Vorwürfe machte und ihm etwas anhängen wollte:

Obwohl zwei der drei eben angesprochenen Vorstandsmitglieder vorab bereits angedeutet hatten, sie wollten bei der nächsten Wahl nicht wieder kandidieren, konnten sie es offenbar nicht ertragen, dass bei der nächsten Wahl nach ihnen genau die den maßgeblichen Teil des Vorstands bilden würden, von denen sie so kritisiert worden waren. Dagegen haben sie noch einmal mobil gemacht. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende hat, obwohl er eigentlich bereits für den neuen Vorstand zur Verfügung stand, auf Einfluss der beiden anderen hin sehr schnell wieder die Seiten gewechselt, sodass die Jahreshauptversammlung am 26. April 2024 kurzfristig abgesagt werden konnte, damit dort auf gar keinen Fall dieser neue Vorstand gewählt werden konnte. Das wäre eine erste Erklärung.

Soweit, so schlecht. Falls allerdings in diesem Stadium noch die Absicht geherrscht haben sollte, den Verein zu erhalten und weiterzuführen (was nicht sicher ist), hätte sich das Trio hier schon zum ersten Mal verzockt. Denn es fand sich wohl so schnell kein anderer (neuer und „passender“) Vorstand, und so konnte/durfte Monate lang auf keinen Fall eine neue JHV einberufen werden, und damit rückte das Ende des Vereins immer näher – wobei, wie gesagt, noch unklar ist, ob das ein „Unglücksfall“ war oder ob das sogar bewusst in Kauf genommen oder eingeplant wurde.

Dem Kassenwart Vorwürfe zu machen, ihn zu malträtieren und seinem Ruf zu schaden, ist das Eine, aber den Verein am Ende komplett vor die Wand zu fahren, ist ja noch einmal eine andere Hausnummer. Passt das zusammen und hat das Eine wohl doch mit dem Anderen zu tun?

Ich glaube, hier kommen auch noch andere Aspekte ins Spiel, die am Ende etwas auslösten, von dem nicht sicher ist, ob alle Akteure das gewollt und bewusst herbeigeführt haben oder ob sie davon überrollt wurden. Ich glaube nämlich, dass der Verein für andere, ggf. auch für politische Interessen „gekapert“ werden sollte, und zwar auch von Teilen des alten Vorstandes. Man darf daran erinnern, dass sich in dem alten Vorstand auch (mindestens) zwei unterschiedliche politische Lager wiederfanden. Und niemand soll glauben, dass das Märchen von der politischen Neutralität gerade im Heimat- und Verkehrsverein Hörste wahr geworden wäre. Es gibt eindeutige Indizien für eine politische Aktivität einzelner Vorstandsmitglieder innerhalb ihrer HuVV-Tätigkeit. Das, was zuletzt in dem alten Verein unmöglich erschien, wäre dann nach einem „Neubeginn“ und dem Austritt möglichst vieler Kritiker und Nörgler plötzlich möglich gewesen, nämlich die passende neue „Ausrichtung“ des Heimat- und Verkehrsvereins.

Das wäre dann neben den vorher geschilderten persönlichen Interessen die zweite Schiene. Sie könnte eventuell dann auch bis zur Auflösung des Vereins geführt haben, entweder, weil zwischendurch Pannen passiert sind und die „feindliche Übernahme“ nicht so richtig geklappt hat (z. B. wegen Personalmangels oder fehlender Kenntnisse des Vereinsrechts), oder aber auch, weil noch beabsichtigt ist, die „Karteileiche HuVV“ wiederzubeleben und dann mit eigenen „Inhalten“ zu füllen.

Wie passt dazu der Rücktritt des ehemaligen Vorsitzenden, des ehemaligen zweiten Vorsitzenden und des Schriftführers (und danach dann auch der Rücktritt des stellvertretenden Kassenwartes) kurz vor Ultimo?

Die drei (bzw. vier) waren, wenn man ihren eigenen Äußerungen glauben darf, bis kurz vorher noch davon ausgegangen, nach dem Ablauf ihrer Amtszeit geschäftsführend im Amt zu bleiben, bis es einen neuen Vorstand gab. Das war aber ein Irrtum.

Ob sie das kurz vorher erfahren haben und dann (sinnlos) zurückgetreten sind, um noch ein Zeichen zu setzen oder so etwas, weiß ich nicht. Wahrscheinlich wollten sie sich einfach vor der bei einer Vereinsauflösung anfallenden Arbeit aus dem Staub machen. Ob sie auch zurückgetreten wären, wenn die Möglichkeit, geschäftsführend noch eine Weile im Amt zu bleiben, tatsächlich bestanden hätte, weiß ich auch nicht. In dieser Situation hätten sie zwar nur eingeschränkte Möglichkeiten gehabt, aber man hätte doch noch bestimmte Weichen stellen können. Aber vielleicht wollten sie auch ganz bewusst am Ende ein Chaos hinterlassen, als sie merkten, dass andere Pläne nicht mehr oder nicht so schnell durchzusetzen waren. Denn vielleicht hatte sich auch bereits herumgesprochen, dass das mit einem neuen „Vorstand nach eigenen Vorstellungen“ so schnell und problemlos nicht klappen würde. Und dann wären ihnen so gut wie keine Handlungsmöglichkeiten mehr geblieben, sondern (vor allem dem ehemaligen Vorsitzenden und seinem Stellvertreter) nur noch die Aufräumarbeiten. Vielleicht wollten sie einfach nur kurz vor Toresschluss ihr Schäfchen noch so gut wie möglich ins Trockene bringen, um mit dem Rest nichts mehr zu tun zu haben. Denn der „Rücktritt“ des ehemaligen Schriftführers fiel sogar exakt mit dem Termin zusammen, an dem er sowieso planmäßig aus dem Amt geschieden wäre! Geht’s noch sinnloser?

Die Rücktritte ergeben eigentlich nur dann „Sinn“, wenn man sie als letzte Möglichkeit für die Flucht aus der Verantwortung ansieht. Vielleicht war hier die Panik schon so groß, weil die anderen Pläne nicht so geklappt hatten, dass man den Rücktritt als einzige Möglichkeit zur sicheren Flucht ansah. Das zeigt auch der genauso sinnlose weitere Rücktritt des ehemaligen stellvertretenden Kassenwartes kurz vor Toresschluss.

Dennoch: Die wahren Motive für den Rücktritt so kurz vor Schluss bleiben auch am Ende noch rätselhaft - ich denke, es war eine Mischung aus Unwissen, Flucht und Panik. Zu dem verantwortungslosen Handeln davor würde es passen.

 

11.11.2024

"Rücktritt zur Unzeit" - was hat es damit auf sich?

HuVV-Mitglied Henrik Bollermann hat es in seinem Anschreiben zum Protokoll vom 11.10.2024 (siehe Beitrag Nr. 3 oben!) bereits erwähnt: Der – grundsätzlich jederzeit erlaubte – Rücktritt eines Vorstandes bzw. vor allem eines/r Vorsitzenden kann auch „zur Unzeit“ erfolgen und dann ggf. Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.  Was hat es damit genau auf sich?

Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), in dem die gesetzlichen Regeln für die Rechtsbeziehungen im Privatrecht festgelegt sind, etwa § 627 oder § 671. Beispielsweise heißt es in § 671 Abs. (2) zum Thema

Widerruf; Kündigung:

Der Beauftragte darf nur in der Art kündigen, dass der Auftraggeber für die Besorgung des Geschäfts anderweit Fürsorge treffen kann, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt. Kündigt er ohne solchen Grund zur Unzeit, so hat er dem Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Was hier zivilrechtlich als „Kündigung“ bezeichnet ist, ist vereinsrechtlich der Rücktritt. „Der Auftraggeber“, also der Verein, muss bei einer Kündigung, also bei einem Rücktritt, „für die Besorgung des Geschäfts anderweitig Fürsorge treffen“ können.

Vereinsvorsitzende müssen also den eigenen Rücktritt so organisieren, dass der Verein rechtzeitig die Nachfolge regeln kann und nicht (mindestens nicht längere Zeit) in seiner Handlungsfähigkeit beeinträchtigt wird. Im anderen Fall hätte ein Vorsitzender „zur Unzeit“ den Rücktritt erklärt und könnte für dadurch bedingte Schäden mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden.

 

14.11.2024

 Mitglieder als Störfaktor - über Satzungsbrüche und unverschämte Mails

Teil 1: Heute erst einmal einige notwendige Bemerkungen und Erklärungen (Inhalte folgen im nächsten Beitrag wieder):

In den nächsten Tagen erscheinen erst einmal die letzten der von mir geplanten größeren bzw. längeren Beiträge zum Thema „Niedergang des Heimat- und Verkehrsvereins Hörste“. Ich glaube, alle, die statt Gerüchten lieber zuverlässige Informationen haben wollten, konnten hier fündig werden (und können es natürlich weiterhin). Einige kleinere und kürzere Beiträge werden danach aber sicher noch folgen.

Die Beiträge, die in den nächsten Tagen erscheinen, hatte ich am 31.10.2024 bereits angekündigt. Es geht vor allem um die vehemente Abwehr von Vorstands- und Mitgliederversammlungen durch einige Mitglieder des alten Vorstandes und die darin deutlich werdende undemokratische Grundhaltung, und es geht im danach folgenden Teil um die wirklich krachende Niederlage, die der Verein vor dem Oberlandesgericht in Hamm erlitt, und darum, welche Bedeutung das hat.

Es geht parallel dazu aber auch darum, der Öffentlichkeit noch einmal ein negatives Musterbeispiel für die infame Vorgehensweise und den herablassenden und teilweise beleidigenden Tonfall von Teilen des Vorstandes vor Augen zu führen. Was und wie in den Mails und Texten (beispielsweise in den Mails an die vier „Oppositionellen“ im Vorstand oder in der Beschwerde gegen den Entscheid des Amtsgerichtes Lemgo) z. T. formuliert wurde, auch an Unwahrheiten, ist kaum zu glauben, wenn man bedenkt, dass es sich um einen Dorfverein handelt, in dem es immer auch um ein vernünftiges Miteinander gehen sollte. Was damit genau gemeint ist, wird klar werden, wenn ich später Auszüge und auch etwas längere Zitate aus den Texten bringe.

Vielleicht fragen sich einige, warum ich das mache und ob das eigentlich alles so in Ordnung ist.

Meine Antwort ist: Ich habe hautnah mitbekommen, wie in Teilen des Vorstandes gegen andere Teile des Vorstandes vorgegangen worden ist. Ich habe auch die Mails und Schriftstücke kennengelernt. Sie waren ja nicht geheim, sondern betrafen öffentliche Vorgänge, an denen u.a. auch ich beteiligt war, beispielsweise über den Dorfgemeinschaftsplatz. Ich habe auch hautnah mitbekommen, wie gleichgültig diesen Teilen des Vorstandes das Schicksal der Personen und der damit betroffenen Familien war. Die mussten mit diffusen Vorwürfen und Gerüchten leben und wurden in ihrem täglichen Leben beeinträchtigt. Das ging soweit, dass ein Vorstandsmitglied sich gezwungen sah, privat einen Anwalt zu engagieren, damit er sich gegen die Gerüchte wehren konnte. Das darf nicht einfach alles so unter den Teppich gekehrt werden.

Ein öffentlicher Verein wie der HuVV Hörste, der von der Gemeinnützigkeit profitiert hat und in der Öffentlichkeit agiert hat (auch mit Stellungnahmen), ist keine Privatinstitution im Schonraum, sondern muss sich im Zweifelsfalle auch der Öffentlichkeit und ihren Fragen stellen. Es geht um „Amtsträger“ in einem öffentlichen Verein, nicht um deren Privatsphäre. In der Öffentlichkeit gibt es ein großes Bedürfnis, mehr über die Hintergründe des Niedergangs des Heimat- und Verkehrsvereins Hörste zu erfahren. Zu diesen Hintergründen zählt auch die Art des Umgangs innerhalb des Vorstandes. Und dann geht es auch noch um die Korrektur und Richtigstellung der oben erwähnten Gerüchte, denen einige Vorstandsmitglieder ausgesetzt waren. Teile der Vereinsführung haben jedenfalls nichts dafür getan, diese Gerüchte rechtzeitig und massiv zu entkräften, sondern haben nach Aussagen der Betroffenen diese Gerüchte teilweise sogar noch befeuert. Bis heute gibt es kein Wort der Entschuldigung oder des Bedauerns. In dieser Situation hilft ausschließlich, sich an die Fakten zu halten und diese Fakten öffentlich darzulegen. Und dazu gehört auch, das zu zitieren, was gesagt und geschrieben worden ist. Deswegen mache ich diese Veröffentlichungen. Sie dienen also der Aufklärung und Information, und ich bin der Überzeugung, dass das sein muss.

Dennoch will ich niemanden unnötig bloßstellen und werde daher sicherheitshalber von den folgenden Texten (Briefe, Mails, Schreiben des Amtsgerichts, …) keine vollständigen Originale und Abbildungen veröffentlichen, sondern ich fasse sie nur zusammen bzw. zitiere daraus (Zitate in Kursivschrift). Persönliche Daten werden nicht verbreitet. Selbstverständlich garantiere ich dafür, dass die Zusammenfassungen authentisch sind und dass die Zitate genau dem Original entsprechen. Das, was ich hier wiedergebe, ist so gesagt und geschrieben worden.

Wegen der dadurch entstehenden Länge der Beiträge teile ich daher auch hier wieder in Teilbeiträge auf. Im nächsten Beitrag geht es erst einmal darum, wie vier Vorstandsmitglieder die Einberufung einer Vorstandssitzung beantragen und mit welcher Kaltschnäuzigkeit dieses – satzungsmäßig völlig korrekt eingebrachte – Anliegen von anderen Vorstandsmitgliedern bzw. dem Vorsitzenden abgewiesen wird, obwohl das gar nicht erlaubt war. Und daran wird ein typisches Vorgehen und eine typische Argumentationsweise deutlich. Daher beschäftige ich mich mit dieser und noch einer weiteren Mail im nächsten Beitrag etwas ausführlicher als gewohnt.

Soweit diese wohl notwendigen Vorbemerkungen – im nächsten Beitrag geht es dann wieder inhaltlich zur Sache!

Fortsetzung folgt!

17.11.2024

Mitglieder als Störfaktor - über Satzungsbrüche und unverschämte Mails

Teil 2: Arbeitsklima und Umgangston im Vorstand

Wie angekündigt, geht es heute inhaltlich weiter. Ich beschäftige mich im folgenden Beitrag mit der permanenten Weigerung des Vorsitzenden und zweier weiterer Vorstandsmitglieder, eine Mitgliederversammlung oder aber auch nur eine Vorstandssitzung einzuberufen, was am Ende ja bekanntlich zur Auflösung des Vereins führte.

Diese Tatsache an sich ist in den vorherigen Beiträgen bereits mehrfach erwähnt worden. Heute geht es mehr um das aus dem Schriftverkehr deutlich werdende Arbeitsklima im Vorstand und um die Art und Weise des Umgangs miteinander. Ich beschäftige mich am Beispiel eines einzigen Textes, nämlich des Antwortschreibens auf den Antrag von vier Vorstandsmitgliedern auf Einberufung einer Vorstandssitzung, vor allem damit, wie mehrfach die Vereinssatzung gebrochen wurde, wie Vorstandskolleginnen und -kollegen (und damit auch Vereinsmitglieder) ausgetrickst und für dumm verkauft werden sollten und wie unpassend und häufig fast beleidigend der Tonfall dabei war. Wenn man das gelesen hat, weiß man über den Umgang im Vorstand Bescheid und weiß, warum der Verein eingegangen ist. Es wird wieder recht ausführlich, aber das ist bei dieser Materie leider nicht zu ändern.

Stellen wir uns einmal folgende Situation vor: Sie sind Mitglied eines Vereins (Gesangverein, Sportverein, Taubenzüchterverein, …) und sind dort im Vorstand. Vielleicht sind Sie es ja sogar tatsächlich, aber das ist hier nicht so wichtig. Sie dringen seit vielen Wochen darauf, eine Versammlung einzuberufen, weil wichtige Dinge geklärt werden müssen. Aber nichts passiert. Sie kennen die Vereinssatzung und wissen, dass der Vorsitzende gezwungen ist, bei drei Unterschriften von Vorstandsmitgliedern auf Antrag innerhalb einer Woche eine Vorstandssitzung einberufen zu müssen. Sie bekommen sogar vier Unterschriften zusammen und beantragen form- und fristgerecht eine Sitzung.

Das hätte dann etwa so lauten können:

Antrag auf Einberufung einer Vorstandssitzung gem. § 11 Abs. 1 der Vereinssatzung

 

Lieber [Vorsitzender]... ,

hiermit beantragen wir die erneute Einberufung einer Vorstandssitzung gem. § 11 Abs. 1 unserer Vereinssatzung innerhalb einer Woche.

Da nach wie vor keine Klärung der im Raum stehenden Fragen und/oder klärungsbedürftigen Punkte in Zusammenhang mit dem Abwicklungskonto DGP erfolgt ist, möchten wir die Sitzung initiieren, um etwaige Fragen vollständig und abschließend zu klären. Wie bereits mehrfach erbeten, bitten wir auch dieses Mal darum, uns im Vorfeld die konkreten Fragen und/oder klärungsbedürftigen Punkte zu benennen. Die relevanten Unterlagen werden dann vom Kassenwart erneut bei der Vorstands­sitzung bereitgehalten, so dass alles direkt geklärt werden kann. (…)

Wir halten es für absolut erforderlich, dass wir nun zeitnah eine Lösung der Angelegenheit herbeiführen und anschließend die Jahreshauptversammlung durchgeführt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

[4 Unterschriften]

Genau so machten es der Kassenwart, der stellv. Schriftführer und zwei Beisitzerinnen des HuVV Hörste (also die vier, die vom Restvorstand als „permanente Opposition“ angesehen und dementsprechend behandelt wurden) am 9.6.2024 – absolut korrekt und satzungsgemäß. So lautet nämlich die Satzung des HuVV Hörste:

§ 11 Vorstandsbeschlüsse

(1) Der Vorsitzende beruft die Sitzung des Vorstandes unter Angabe der Tagesordnung ein. Auf Antrag von drei Vorstandsmitgliedern muss er innerhalb einer Woche eine Sitzung anberaumen. (…)  

Nun blieb dem Vorsitzenden ja nichts anderes mehr übrig. Denn Einschränkungen oder Bedingungen sah die Satzung nicht vor. Also blieb nur die sofortige Einberufung einer Vorstandssitzung - hätte man gedacht.

So lautete der Beginn der Antwort vom 13.6.2024:

Hallo Ehepaare (X)… und (Y)…,

 

ich bin fast sprachlos, aber erfreulicherweise sehr gut orientiert !

 

Ein Antrag (9. Juni 2024) zur Einberufung einer Vorstandssitzung, obwohl die durch Vorstandsbeschluss vom April 2024 aufgegebenen Aufgaben noch nicht erledigt worden sind! Die lt. Vorstandsbeschluss eingesetzte Prüfkommission konnte bisher mangels Unterbreitung von Terminvorschlägen des Kassenwartes nicht tagen. Es ist aber für die von Euch geforderte Vorstandssitzung unverzichtbar, die Ergebnisse der Sonderkommission zu kennen. Ohne diese Ergebnisse ist es aus rein sachlichen Gründen sogar denkbar, dass ein Gremium zusammentritt, das in Kenntnis fehlender Dokumente / Ergebnisse beschlussunfähig ist.

(…)Allgemein zum Tagungsantrag: Selbstverständlich ist ein Antrag auf die Einberufung einer Sitzung stets und auch grundsätzlich zulässig ; auch von den dem Leitungsteam angehörenden Ehepaaren zulässig, weil die erforderlichen 4 Einzelunterschriften das Anliegen dokumentieren. Im konkreten Fall überrascht der Sitzungswunsch jedoch, weil auch das Antrags-Quartett erschöpfend über die Sach-. Rechts- und Verfahrenslage informiert ist, mindestens aber unterrichtet sein müsste!!!

 

Eine persönliche Bemerkung von mir: Auch der Sprachstil ist unerträglich, wie ich finde. Aber das will ich hier nicht weiter kommentieren. Wichtiger ist der Inhalt.

Selbstverständlich ist ein Antrag auf die Einberufung einer Sitzung stets und auch grundsätzlich zulässig“, wird zuerst gönnerhaft zugestanden, aber „im konkreten Fall“ dann gerade doch nicht, da „überrascht der Sitzungswunsch jedoch“.

Dass hier gerade ein glatter und grober Satzungsverstoß passiert ist, dürfte allen Leserinnen und Lesern klar sein - natürlich darf der Vorsitzende den Antrag auf eine Sitzung nicht einfach ablehnen, weil angeblich bestimmte Bedingungen noch nicht erfüllt seien, die in der Satzung gar nicht vorgesehen sind.

Dass die Ablehnung auch noch mit einer Begründung passiert, die selbst schon einen Satzungsverstoß beinhaltet, nämlich die Berufung auf die „Prüfkommission“, deren Ergebnis erst vorliegen müsste, dürfte auch kein Geheimnis mehr sein, wenn man meinen ausführlichen Beitrag vom 1.11.2024 zu diesem Thema gelesen hat.

Und dass von diesen Teilen des Vorstandes schon im Vorhinein prophezeit wird, dass das Gremium möglicherweise „beschlussunfähig“ sei (aber nicht, weil die Personenzahl nicht erfüllt ist, sondern weil das „in Kenntnis fehlender Dokumente“ geschehe - was immer das bedeuten soll), ist nichts anderes als die Voranmeldung einer Manipulation des möglichen Sitzungsergebnisses.

Das alles reicht eigentlich schon, aber es ist (leider) noch nicht zu Ende. Das Gefasel (man kann es nicht anders nennen) geht nämlich noch weiter:

(…)„Eine rechtsverbindliche Einladung zu einer Vorstandsitzung können auch die vier interessierten Vorstandsmitglieder nicht, wie bemerkenswerter Weise angekündigt, aussprechen.“

Nirgendwo in ihrem Antrag haben die vier Vorstandsmitglieder „eine rechtsverbindliche Einladung zu einer Vorstandsitzung“ ausgesprochen oder „bemerkenswerter Weise angekündigt“! Genau das wird ihnen aber vorgeworfen, einfach so, ohne jeden Textbezug und ohne Begründung.

Man fragt sich, wie der Verfasser auf so etwas kommt und was das soll. Es soll offenbar einfach eine Art von Maßregelung sein, die den vier Vorstandsmitgliedern zeigen soll, dass sie hier nichts zu sagen und nicht die Bedingungen zu bestimmen haben. Wo kämen wir denn hin, wenn sich jeder einfach auf die Satzung berufen würde?

Das allein sagt schon alles über die Stimmung und den Umgang im Vereinsvorstand (und damit auch im Verein). Aber es ist immer noch nicht zu Ende, tut mir leid. Es gibt nämlich noch etwas. Ich zeige dazu erst einmal die entsprechende Textpassage aus der Antwort: 

„(…)Rahmen: möglichst vereinsintern und ohne die sog. Öffentlichkeit, auch im Interesse unseres Vereins. Wer die Öffentlichkeit sucht, muss prüfen, was er bewirkt.

(…)Wer eine öffentliche Diskussion außerhalb der Vereinsgemeinschaft ohne Vorliegen der Ergebnisse der Prüfkommission ermöglicht, muss zunächst die Folgen bedenken.

(…)Viele Grüße“

[eingescannte Unterschrift]

Rahmen: möglichst vereinsintern und ohne die sog. Öffentlichkeit“ – „ohne die sog. Öffentlichkeit“ - ist das nicht wunderbar formuliert? „Wer die Öffentlichkeit sucht, muss prüfen, was er bewirkt“ und „wer eine öffentliche Diskussion außerhalb der Vereinsgemeinschaft … ermöglicht, muss zunächst die Folgen bedenken“ – das war das Verständnis von Transparenz in Teilen des HuVV-Vorstandes, während sich in der Realität längst „eine öffentliche Diskussion“ in Form von Gerüchten selbständig gemacht hatte.

Am Schluss schreibt der Verfasser: „Eine JHV 2024 ohne einen uneingeschränkten Entlastungsbeschluss 2023 dürfte das Ansehen unseres Vereins schädigen“. Man erinnere sich: In der dann von den Mitgliedern erzwungenen Jahreshauptversammlung vom 18.9.2024 wurden tatsächlich drei Vorstandsmitglieder nicht entlastet – allerdings dann der Verfasser der obigen Mail und seine beiden anderen „Mitstreiter“ aus dem Rest-Vorstand. So hart schlägt das Schicksal manchmal zu.

 

Ich hoffe, dass in dem heutigen Beitrag deutlich geworden ist, was ich meinte mit meiner Äußerung, dass man nach der Kenntnis dieses Schreibens wisse, warum der Verein eingegangen ist – wer so mit Vorstandskolleginnen und -kollegen umgeht, nimmt das Ende des Vereins nicht nur billigend in Kauf, sondern führt es aktiv herbei. Und dieses Schreiben war keine Ausnahme, sondern es gibt mehrere von der gleichen "Qualität".

 

Ich komme auf das Schreiben in anderem Zusammenhang noch einmal zurück. Ich denke, für heute reicht es einem erst einmal …

25.11.24

Mitglieder als Störfaktor

Der Kampf gegen eine Versammlung

Einer der noch folgenden Beiträge soll sich ja, wie angekündigt, genauer mit der Beschwerde des HuVV-Vorsitzenden gegen die Genehmigung der von Herrn Bollermann durchgesetzten außerordentlichen Mitgliederversammlung und mit der Ablehnung dieser Beschwerde am 5.9.2024 durch das Oberlandesgericht in Hamm befassen.

Bis es soweit war, gab es allerdings noch diverse Zwischenschritte. Die werde ich hier vorab chronologisch dokumentieren, weil daran deutlich wird, mit welcher Vehemenz sich der Vorsitzende und ein Teil des Vorstandes des HuVV gegen eine Versammlung und damit gegen die Beteiligung der Mitglieder wehrte. Die wahrscheinlichen Gründe dafür werde ich in einem gesonderten Beitrag behandeln. Hier geht es erst einmal um die verschiedenen Stufen der Entwicklung, die am 5. September 2024 mit der Abweisung der Beschwerde durch das Oberlandesgericht in Hamm endete. Ich werde (außer in einer Situation) möglichst wenig kommentieren, weil das meiste einfach für sich selbst spricht. Es wird allerdings eine faktenreiche und lange Auflistung, die wohl nicht immer ganz einfach nachzuvollziehen ist. Aber für Interessierte enthält sie, glaube ich, eine Menge an Informationen über Denk- und Handlungsweisen der Beteiligten. Also versuche ich es mal:

1) In der Absage der JHV v. 26.4.2024 war durch den Vorsitzenden schriftlich versprochen worden: “Die jetzt ausgefallene Zusammenkunft wird in diesem Jahresquartal neu terminiert.“ „In diesem Jahresquartal“ hieß eine JHV bis spätestens 30. Juni 2024. Aber es passierte nichts. Die Einhaltung der Zusage „2. Jahresquartal“ rückte also allein wegen der satzungsgemäßen Ladungsfristen in immer weitere Ferne. Anfang Juni 2024 forderte das HuVV-Mitglied Henrik Bollermann daher vom Vorstand die Einberufung einer Mitgliederversammlung, da seit der Absage der Jahreshauptversammlung am 26. April 2024 Funkstille herrschte.

2) Nachdem Herr Bollermann bei einer nochmaligen Nachfrage vom Vorsitzenden „mit nichtssagenden Floskeln abgespeist“ und „überdies auch noch auf persönliche Art und Weise angegangen“ wurde, wie er selbst in einem Schreiben vom 9.6.2024 an die Mitglieder mitteilte, startete er eine in der Satzung vorgesehene Unterschriftensammlung mit dem Vorschlag, für den 27.6.2024 eine Versammlung einzuberufen. In kurzer Zeit hatte er die erforderliche Anzahl an Unterschriften erreicht.

3) Am 9. Juni 2024 teilte ihm der Vorsitzende per Mail mit, dass es dennoch keine Versammlung geben werde. Erst „müssen die bisher fehlenden Ergebnisse vorliegen“, nämlich die des „Prüfquintetts“, sie seien „wegen der sog. Pflichtpunkte unverzichtbar“! Als neuer möglicher Versammlungstermin bliebe damit nur noch ein „Versammlungstermin im 3. Jahresquartal“!

4) Am 8. Juli 2024 schrieb daher Herr Bollermann an das Amtsgericht Lemgo und stellte den Antrag auf Ermächtigung zur Einberufung und Leitung einer Mitgliederversammlung.

5) Am 16.7.2024 schrieb das Amtsgericht Lemgo an den Vorsitzenden des HuVV und gab ihm Gelegenheit zu einer Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen.

6) In einem Antwortschreiben vom 31.7.2024 teilten der HuVV-Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende dem Amtsgericht mit, der Vorstand des HuVV habe mittlerweile beschlossen, für den 27.8.2024 eine Jahreshauptversammlung einzuberufen. Die Einladungen würden am 9./10.8.2024 versandt. Damit sollte eine außerordentliche Mitgliederversammlung überflüssig gemacht werden.

7) In einem Schreiben vom 1.8.2024 bat das Amtsgericht Lemgo den Vorsitzenden daraufhin, „die Tagesordnung unverzüglich nach hier in Kopie“ zu senden, und zwar „binnen 1 Woche“: „Entscheidend ist, dass die Tagesordnung sich nach dem Willen der Minderheit richtet.“

8) In einer Mail vom 2.8.2024 an den Vorsitzenden beschwerte sich der Kassenwart als Vorstandsmitglied darüber, dass es doch überhaupt keinen Vorstandsbeschluss über eine angesetzte Jahreshauptversammlung gegeben habe. Eine Vorstandssitzung oder Absprachen dazu hätten nicht stattgefunden. Außerdem sei es merkwürdig, dass jetzt plötzlich eine Versammlung stattfinden könne, wo doch bisher immer gegolten habe, es müssten erst verschiedene Punkte geklärt werden und es müssten erst Ergebnisse vorliegen.

9) Am 4.8.2024 teilte Herr Bollermann in einer Mail dem Amtsgericht Lemgo mit, dass nach seinen Informationen außer den beiden Vorsitzenden und dem Schriftführer niemand etwas von einem Vorstandsbeschluss für eine JHV am 27.8.24 wisse und dass die Aussage der beiden Vorsitzenden also nicht richtig sei. Da es ihm daher nicht sicher erschien, ob diese angekündigte JHV auch tatsächlich stattfinden würde, bat er darum, ihn weiterhin zu ermächtigen, eine entsprechende Versammlung einzuberufen.

10) Am 12.8.2024 antwortete der HuVV-Vorsitzende dem Amtsgericht Lemgo. Er bedankte sich für den “Hinweis zur Gestaltung der Tagesordnung“, übersandte aber keine für eine Versammlung am 27.8.24, wie noch am 31.7.24 angekündigt, sondern brachte kommentarlos ein neues Datum ins Spiel: “Vorgesehen ist die Jahreshauptversammlung unter Beachtung der Ladungsfristen, sowie etwaiger gesetzlicher Vorgaben für den 10. Sept. 2024“. Aber auch dieses Datum wurde noch relativiert: “Sollte Ihre Entscheidung mir erst zu einem Zeitpunkt vorliegen, der eine ordnungsgemäße Einladung risikoreich macht, bitte ich um Verständnis, dass ich eine Neuterminierung nach dem 10 Sept. nur machen kann.“ [sprachlich unverändert wiedergegeben]

11) Das Amtsgericht Lemgo hatte zu diesem Zeitpunkt allerdings offenbar schon entschieden. Mit Schreiben vom 12.8.2024 teilte es den Beteiligten mit: „Das Vereinsmitglied Henrik Bollermann, …, 32791 Lage, wird gem. § 27 Abs. 2 BGB ermächtigt, eine Mitgliederversammlung mit folgender Tagesordnung einzuberufen:

(…)

Gründe:

(…) Der Vorstand konnte nach hiesiger Bewertung nicht hinreichend glaubhaft machen, dass eine Mitgliederversammlung der das Minderheitenersuchen unterzeichnenden Mitglieder mit einer Tagesordnung im Sinne der Mitglieder stattfinden wird.

12) Am 15.8.2024 legte der HuVV-Vorsitzende beim Amtsgericht Lemgo gegen den Beschluss des Amtsgerichtes vom 12.8.2024 und damit gegen das Stattfinden einer Mitgliederversammlung Beschwerde ein und bat gleichzeitig darum, eine aufschiebende Wirkung auszusprechen.

Hier muss ich mich dann doch vom Dokumentieren etwas lösen und einiges kommentieren, weil man sonst nicht verstehen kann, was sich hier eigentlich abgespielt hat.

Erst einmal: Eine Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

Weiterhin: Schwerpunkt in der Begründung des HuVV war die zeitliche Überschneidung der Stellungnahme des HuVV vom 12.8.2024 und der Bekanntgabe des Beschlusses des Amtsgerichtes, ebenfalls vom 12.8.2024: Wenn die HuVV-Stellungnahme vom 12.8.2024 rechtzeitig und vorher beim Amtsgericht bekannt gewesen wäre, wäre der Beschluss wohl anders ausgefallen, so der HuVV-Vorsitzende in seiner Beschwerde.

Inhaltlich verließ sich der HuVV-Vorsitzende hier offenbar auf die Nennung des neuen Termins für die JHV am 10.9.24, den man ja 3 Tage vorher in dem Schreiben an das Amtsgericht plötzlich ins Spiel gebracht hatte. Diese JHV hätte, wenn sie denn gesichert gewesen wäre und stattgefunden hätte, evtl. eine zusätzliche außerordentliche Mitgliederversammlung überflüssig machen können (obwohl es dabei Satzungsprobleme gegeben hätte).

In den dann folgenden inhaltlichen Ausführungen des Vorsitzenden deutet allerdings nichts darauf hin, dass das Amtsgericht bei vorheriger Kenntnis des Textes vom 12.8.24 anders entschieden hätte. Es wurde nämlich so beliebig mit Versammlungsterminen jongliert, obwohl keiner feststand, dass das Amtsgericht selbst bei Kenntnis dieser Argumentation ziemlich sicher keine andere Entscheidung gefällt hätte. Denn auch der kurz vorher neu ins Spiel gebrachte Termin 10.9.2024 für die JHV war ja nicht gesichert und nicht beschlossen.

Inhaltlich enthält die Einladung zur JHV 2024 vom 27.8.2024, geändert wegen eingetretener Zeitverschiebung, zum Versammlungstermin 10.9.2024 alle rechtlich erforderlichen und auch gewünschten Tagesordnungspunkte …“ steht dort zu Beginn der zweiten Seite der Beschwerde vom 15.8.24. Und damit glaubte man die außerordentliche Mitgliederversammlung überflüssig gemacht und der Beschwerde zum Erfolg verholfen zu haben.

Eine „Einladung zur JHV 2024 vom 27.8.2024“ hat es aber nie gegeben. Und was heißt „geändert wegen eingetretener Zeitverschiebung“? Sommerzeit – Winterzeit Ende August? Und was heißt „zum Versammlungstermin 10.9.2024“? Auch den gab es ja noch gar nicht! Der war zwar 3 Tage vorher (und sogar noch mit Vorbehalt!) angekündigt worden, aber nur in dem Schreiben ans Amtsgericht, sonst wusste noch niemand von diesem plötzlich aufgetauchten Termin, weder der zuständige Rechtspfleger noch der restliche HuVV-Vorstand.

Und selbst in dieser Beschwerde wird der Termin noch wieder relativiert und unter Vorbehalt gestellt, obwohl sich die Beschwerde eigentlich gerade darauf stützt, dass doch wegen der anstehenden Jahreshauptversammlung die außerordentliche Mitgliederversammlung entfallen könnte: „Der tatsächliche Versammlungstag hängt aber von dem, wie bereits dargelegt, gerichtlichen Verfahrensende ab. Danach habe ich noch die satzungsgemäße Einladungsfrist zu beachten.“ Viel laienhafter kann man bei einer Beschwerde nicht mehr vorgehen. Man bettelt geradezu darum, die Beschwerde zurückzuweisen, weil man die genannten Begründungen selbst im nächsten Satz alle wieder entwertet. Und genauso ist das Ergebnis dann ja auch später ausgefallen.

[Hinweis: Auf diese Beschwerde gehe ich später noch einmal gesondert und ausführlicher ein, weil noch mehr dazu zu sagen ist.]

13) Am 18.8.2024 erfolgte dann die Einladung von Henrik Bollermann zu einer Mitgliederversammlung am 30.8.2024. Sie konnte trotz der laufenden Beschwerde erfolgen, weil eine Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat, anders als etwa eine Berufung nach einem Gerichtsurteil (s. o.!).

14) Am 20.8.2024 schrieb der HuVV-Vorsitzende eine Mail an die Vorstandsmitglieder, in der er „zur weiteren Bekräftigung des Vorhabens eine baldige Jahreshauptversammlung“ (??) den „Entwurf der Einladung mit Tagesordnung“ für eine mögliche Stellungnahme bis zum 23.8.24 übersandte - Datum der Einladung: 22.8.2024; Einladung für den 10.9.2024. „Vorsorglich weise ich darauf hin, dass eine terminliche Verschiebung in Betracht kommt, falls das Gerichtsverfahren erst zu einem Zeitpunkt endet, der eine fristgerechte Einladung zum 10. Sept. 2024 nicht ermöglicht.

Auch hier wird der Termin also sofort wieder relativiert. Und zur weiteren Erinnerung: Am 12.8.2024, also acht Tage vorher, hatte der HuVV-Vorsitzende gegenüber dem Amtsgericht Lemgo schon den 10. September 2024 als vorgesehenen JHV-Termin benannt, um damit die außerordentliche Mitgliederversammlung zu verhindern. Denn die Nennung dieses Termins sollte doch der Beschwerde vom 15.8.2024 den Erfolg verschaffen. Und das sollte das Amtsgericht Lemgo glauben. Bis zum 20.8.2024 wusste aber außer den ausgewählten Vorstandsmitgliedern aus dem HuVV niemand sonst von diesem Termin. Man fragt sich wirklich, für wie beschränkt das Amtsgericht gehalten wurde.

15) Entscheidung des Amtsgerichts Lemgo 20.8.2024, Schreiben an HuVV-Beteiligte:

Der Beschwerde des Vereinsvorsitzenden … vom 15.08.2024 (wird) nicht abgeholfen.

Das Rechtsmittel wird dem Oberlandesgericht Hamm zur Entscheidung vorgelegt.

(…) Der Beschluss [Hinweis: gemeint ist der Beschluss des Amtsgerichts vom 12.8.24] wird hier nach wie vor als richtig angesehen.“

Damit war die Beschwerde des HuVV-Vorsitzenden abgelehnt und zurückgewiesen worden. Das OLG in Hamm würde die Entscheidung (kostenpflichtig!) überprüfen. Das musste dem Beschwerdeführer so bekannt sein, wenn er sich pflichtgemäß kundig gemacht hatte. Einen Vorstandsbeschluss gab es für die gesamte Aktion nicht.

16) Mail von Henrik Bollermann an das Amtsgericht Lemgo 21.8.2024: Von einer Verschiebung der angeblich geplanten Versammlung am 27.8.2024 auf den 10.9.2024 war ihm und auch den restlichen Vorstandsmitgliedern bis tags davor nichts bekannt. Im Grunde wäre sie in der vorgelegten Form auch gar nicht satzungskonform. Er gehe davon aus, dass die von ihm einberufene Versammlung am 30.8.2024 wie geplant stattfindet.

17) Am 30.8.2024 fand die von Herrn Bollermann gerichtlich erzwungene Mitgliederversammlung im Gemeindehaus Stapelage statt. Hier wurden auch Satzungsänderungen beschlossen, die allerdings, da der damalige Vorsitzende sie nicht an das Registergericht weitergeleitet hat, bisher keine offizielle Gültigkeit erlangt haben.

18) Am 5.9.2024 wies das Oberlandesgericht Hamm, wie zu erwarten war, die Beschwerde des HuVV-Vorsitzenden ebenfalls ab: „Die Beschwerde … gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Registergericht – Lemgo vom 12.08.2024 … wird auf Kosten des Beteiligten … zurückgewiesen.

Auch mit dem Beschluss des OLG Hamm werde ich mich in einem späteren Beitrag noch genauer befassen, so dass ich es hier bei der Zusammenfassung des Ergebnisses belassen kann.

Und ich denke, nach dieser langen Chronik über das Verhindern einer Mitgliederversammlung reicht es den meisten auch erst einmal.

 

26.11.2024

Vorab-Hinweis:

In den nächsten Tagen wird, wie angekündigt, noch der Beitrag über die Zurückweisung der Beschwerde des HuVV durch das OLG Hamm erscheinen, weil der doch wichtig ist. Und dann soll eigentlich erst einmal Schluss sein.

Erstens sind dann nach meiner Einschätzung die wichtigsten Informationen geliefert worden, so dass alle, die Genaueres über die Hintergründe wissen wollten, hier genügend Material gefunden haben. Und zweitens kommt die Weihnachtszeit, und da haben wahrscheinlich weder der Autor noch die Leserinnen und Leser Lust, sich ständig und immer wieder mit dem negativen alten Krempel zu befassen. Außerdem gibt es in Hörste ja mittlerweile auch recht postive Entwicklungen, mit denen man sich schon eher beschäftigen sollte.

Also: Ein Beitrag noch in den nächsten Tagen, und dann ist erst einmal Schluss (es sei denn, es gibt ganz wichtige Neuigkeiten)!

 

28.11.24 (redaktionell überarbeitet am 30.11.2024)

Die Beschwerde vom 15.8.24 gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Lemgo; Teil II

Ich hatte in den letzten Beiträgen verschiedentlich angekündigt, dass ich mit der Dokumentation der Zurückweisung der Beschwerde durch das Oberlandesgericht in Hamm am 5.9.2024 meine Serie von längeren Beiträgen (mindestens vorläufig) beenden wolle, da die wichtigsten Informationen eigentlich jetzt zur Verfügung ständen. Das gilt im Prinzip auch weiterhin, allerdings muss ich vorher doch noch einen zweiten Beitrag über die Beschwerde des HuVV-Vorsitzenden vom 15.8.2024 einfügen, weil es dazu neben den im vorherigen Beitrag bereits angesprochenen Themen noch etwas gibt, über das unbedingt berichtet werden muss.

Danach kommt dann als weiterer und wohl tatsächlich erst einmal letzter Beitrag der über das OLG Hamm.

Heute aber erst noch einmal zu der Beschwerde des HuVV- Vorsitzenden vom 15.8.24:

Ich hatte in meinem Beitrag vom 25.11.2024 schon verdeutlicht: Die Art und Weise der „Begründung“, mit der der HuVV-Vorsitzende am 15.8.2024 gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Lemgo vom 12.8.2024 Beschwerde einlegte, um die Einberufung einer Mitgliederversammlung zu verhindern, trug den Keim der Zurückweisung durch das Amtsgericht bereits in sich. Der Verfasser war nämlich offensichtlich nicht in der Lage, dem Amtsgericht schlüssig und glaubwürdig einen baldigen eigenen Versammlungstermin zu präsentieren, der die außerordentliche Mitgliederversammlung überflüssig gemacht hätte.

Ein Aspekt am Rande, der typisch ist für die Verhältnisse: Eine Besprechung und Abstimmung im HuVV-Vorstand hat es dazu vorher nicht gegeben, trotz der Wichtigkeit dieses Schrittes! So etwas wurde im 3er-Team hinter den Kulissen entschieden, ohne Mitsprache des gesamten Vorstandes.

Heute komme ich aber aus einem anderen Grunde noch einmal auf die Beschwerde zurück. Es werden nämlich dort auch noch andere Sachverhalte angesprochen, die mit dem eigentlichen Beschwerdeinhalt überhaupt nichts zu tun haben und die einfach, man kann es kaum anders nennen, schäbig und regelrecht unappetitlich sind. Es ist kaum zu glauben, dass erwachsene Menschen sich so schäbig verhalten können und das dann auch noch an ein Amtsgericht übermitteln.

Zuerst ein fast schon abgedroschen klingender Hinweis: Obwohl es, wie der Verfasser selbst sagt, "keine Verfahrensrelevanz" hat, kommt er am Ende des Schreibens natürlich noch auf das Lieblingsthema, das nirgendwo fehlen darf, auf das „Prüfquintett“, die fehlenden Ergebnisse und die Weigerungen des Kassenwartes, „alle geforderten Dokumente vorzulegen“ - „trotz gesetzlicher Verpflichtung“. Tatsächlich aber wäre es ein eindeutiger Satzungsverstoß gewesen, wenn der Kassenwart der Aufforderung Folge geleistet hätte – siehe dazu meinen Beitrag vom 1.11.24! Aber wegen dieser (angeblichen) Weigerung konnte bekanntlich leider, leider bisher keine JHV einberufen werden - so die ständige Argumentation von Teilen des HuVV-Vorstandes.

Aber dann kommt noch eine Bemerkung, die deutlich macht, auf welch (auch moralisch) niedrigem Niveau diese gesamte Beschwerde formuliert worden ist: „Der im AG-Beschluss vom 12.08.2024 erwähnte [XY] ist nicht stellvertretender Kassenwart, sondern stellvertretender Schriftführer. Diese Angabe von [XY] ist vielleicht ein Ergebnis der Tatsache, dass die beiden … im Kalenderjahr 2021 an keiner der beiden Pflichtversammlungen teilgenommen haben.“ Anhand einer Situation, die rein sachlich überhaupt nichts dafür hergibt und nichts damit zu tun hat, nutzt man mal schnell die Gelegenheit, dem Amtsgericht wie ein neidisches Kleinkind zu „petzen“, dass da jemand aus dem anderen Lager nicht an einer „Pflichtversammlung“ teilgenommen habe (die es im Übrigen überhaupt nicht gibt).

Aber es geht noch schäbiger. Kurz vor dem gerade behandelten Textstück wird nämlich kaum versteckt suggeriert, dass es bei einer direkten Begegnung mit dem Kassenwart zu einer körperlichen Gefährdung oder sogar zu Gewalt kommen könnte.

Zu Beginn dieser Passage teilt der Vorsitzende mit, alle neun Vorstandsmitglieder sollten sich „zum Vorgang ‚10.9.2024‘ erklären“, also zum geplanten Termin für die JHV. [Hier und jetzt also erst zum ersten Mal sollen die anderen Vorstandsmitglieder einbezogen werden, obwohl der 10.09.2024 gegenüber dem Amtsgericht bereits als Termin für die Jahreshauptversammlung benannt worden war – demokratisch eine Farce und sachlich eine Unwahrheit, wie früher bereits erläutert. Aber darum soll es hier gar nicht noch einmal gehen, sondern um etwas anderes.]

Die Erklärung der Vorstandsmitglieder soll lt. Schreiben des Vorsitzenden „im Abfrage- und Umlaufverfahren per Email“ erfolgen. „Wegen der für Sie vielleicht bemerkenswerten Art der Herbeiführung eines Beschlusses verweise ich auf frühere Sitzungen, die oft heftig und sehr persönlich geführt worden. Zur Veranschaulichung: Am 25.07.2024 hat der Gastgeber [Kassenwart] dem ‚Vize‘ [YZ] dreimal nach ihm offensichtlich nicht genehmen Fragen mit einer Haus-Verweisung gedroht; auch in der Art ‚vom Hof jagen‘.

(…) Das Beweisstück [sic!] wird voraussichtlich wegen des nicht ganz auszuschließenden Begegnungsrisikos vier Erklärungen per Email sowie fünf Unterschriften der Vorstandsmehrheit enthalten.

Beschwerde gegen AG Auszug

Im Klartext: Ein persönliches Treffen mit dem Kassenwart könnte ein „Begegnungsrisiko“ bergen, also möglicher Weise Verletzungsgefahr oder so etwas. Deswegen wird „das Beweisstück“, nämlich die Erklärung der Vorstandsmitglieder, fünf originale Unterschriften der Vorstandsmehrheit enthalten, die sich ja ohne „Begegnungsrisiko“ treffen konnten, und vier Erklärungen per Email, da dabei das "Begegnungsrisiko" für die anderen fünf ausgeschaltet ist.

Ich hoffe, man hat richtig und klar verstanden, was hier gesagt und geschrieben worden ist.

Warum bringt man so etwas einfach in eine Beschwerde vor Gericht ein, obwohl es mit der eigentlichen Sache nichts zu tun hat und obwohl es so schäbig ist gegenüber einem langjährigen Vorstandskollegen, der nie jemandem etwas getan hat?

Ziel war es offenbar, dem Gericht gegenüber nicht unbedingt durch eine schlüssige Argumentation zu glänzen (woher sollte man die auch nehmen?), sondern auf indirektem Wege die Sympathie zu ergattern: „Wir sind die Guten, aber wir werden bedroht, vielleicht sogar körperlich, von denen auf der anderen Seite, den Schlechten! Also muss das Amtsgericht uns doch Recht geben und unsere untadelige Haltung belohnen.“ So ungefähr war der Mechanismus wohl gedacht. Dass man sich dabei in Sphären verstieg, die beim Gericht wahrscheinlich nur ungläubiges Staunen erweckt haben („Begegnungsrisiko“ im Vorstand eines Heimat- und Verkehrsvereins!?), scheint im HuVV-Vorstand in dieser Panik-Situation gar nicht mehr aufgefallen zu sein. Hat man den Text nicht wenigstens noch einmal durchgelesen, bevor man ihn absandte?

Wie bekannt ist, hat das aber alles nichts genutzt und ist stattdessen nach hinten losgegangen. Die Zurückweisung durch das Amtsgericht Lemgo am 20.8.24 wurde im Beitrag vom 25.11.24 schon kurz dokumentiert.

Die Zurückweisung durch das OLG Hamm am 5.9.2024 wurde zwar auch schon angesprochen, aber darauf gehe ich im nächsten (und wahrscheinlich dann wirklich vorläufig letzten) Beitrag noch einmal genauer ein, weil sich in der Begründung des OLG die gesamte Substanzlosigkeit des Vorgehens und der Ansichten des Rest-Vorstandes zeigt und vom OLG in aller Schärfe aufgedeckt wird.

02.12.24 a

Der Beschluss des OLG Hamm vom 05.09.2024: Zurückweisung der Beschwerde des HuVV

Heute komme ich zu meiner schon länger angekündigten Dokumentation und Besprechung des Beschlusses des Oberlandesgerichtes in Hamm vom 5. September 2024, mit dem die Beschwerde des Heimat- und Verkehrsvereins Hörste gegen die Einberufung einer Mitgliederversammlung zurückgewiesen wurde.

[Die Beschwerde wurde zum ersten Mal bereits am 20.8.2024 durch das Amtsgericht Lemgo zurückgewiesen, wie ich oben schon beschrieben habe. Das Amtsgericht teilte dann mit: „Das Rechtsmittel wird dem Oberlandesgericht Hamm zur Entscheidung vorgelegt.“ Dort fiel die nachfolgend dokumentierte Entscheidung dann am 5.9.2024.]

 OLG Hamm

Der Text des OLG-Beschlusses ist naturgemäß an einigen Stellen ziemlich „juristisch“, aber ich werde versuchen ihn so zu übersetzen, dass er auch für breitere Kreise und juristische Laien verständlich wird. Allerdings wird es wegen des vielen Materials wieder recht lang. Aber es lohnt sich, glaube ich.

Vorweg und zusammenfassend kann man sagen, dass der Beschlusstext des OLG für die Verantwortlichen des HuVV Hörste eine Art von Doppel-Nachhilfestunde in Vereinsrecht und Vereinsführung liefert und ziemlich gnadenlos deren Fehleinschätzungen offenlegt. Von der „Beweisführung“ des HuVV-Vorsitzenden bleibt kein Stein auf dem anderen.

Zudem ist auch auffällig, dass in dem Text fast alle wichtigen Positionen, die ich bzw. wir bisher vertreten haben, vom OLG bestätigt werden, beginnend bei der von Anfang an unbegründeten Absage der Jahreshauptversammlung vom 26.04.2024 über die monatelang fehlende Einberufung einer neuen Versammlung und die absurden Begründungen, es müssten erst verabschiedungsreife Tagesordnungspunkte vorliegen, bis hin zu der ständigen Taktiererei mit den Verschiebungen am Ende - alles das wird vom Oberlandesgericht massiv kritisiert, genauso, wie wir es seit Monaten getan haben.

Aber jetzt zu den Einzelheiten. Ich werde das Ganze etwas bündeln und anhand von drei oder vier ausgewählten Schwerpunkten darstellen, damit es nicht zu kompliziert und noch ausführlicher wird. Zu den Schwerpunkten suche ich die Textstellen aus dem Beschluss des Oberlandesgerichtes und zitiere sie. Die Reihenfolge dieser Zitate entspricht daher nicht immer der Reihenfolge der Stellung im Originaltext, sondern hängt ab von der Reihenfolge der Schwerpunkte. Zur besseren Übersicht werde ich außerdem wichtige Aussagen oder Zusammenfassungen in Fettdruck herausheben, damit man sich optisch schon ein wenig orientieren kann.

- Ich beginne mit der folgenreichen Absage der Jahreshauptversammlung am 26. April 2024. Das dazu gehörige Schreiben des HuVV-Vorsitzenden ist in meinem Beitrag vom 30.10.2024 bereits vorgestellt worden und kann dort nachgelesen werden.

Unsere seit Monaten geäußerte Kritik daran war u. a., dass die kurzfristige Absage ohne haltbare Begründung geschehen war und dass sie daher nicht rechtmäßig war. Die Rechtfertigung, einige Punkte seien noch nicht „entscheidungsreif“, hielten wir für rechtlich unhaltbar und demokratiefeindlich, da nur eine Mitgliederversammlung darüber diskutieren müsse und entscheiden könne.

Das OLG Hamm schreibt zu diesem Punkt (auf S. 3 unten):

Ursprünglich war die Mitgliederversammlung bereits für den 26.04.2024 anberaumt worden. Für einen Zeitraum über mehrere Monate war diese nach der erst drei Tage vorher mit Schreiben vom 23.04.2024 erfolgten Absage nicht erneut anberaumt worden. Hierbei war die Versammlung erkennbar ohne eine tragende und sachgerechte Begründung abgesagt worden. Der Umstand, dass nach den damaligen Ausführungen nicht „alle Entscheidungspunkte der Tagesordnung“ vom 1. Vorsitzenden hierbei als entscheidungsreif angesehen wurden, ist in der Sache nicht nachvollziehbar.“

„Über mehrere Monate … nicht erneut anberaumt worden“, „ohne eine tragende und sachgerechte Begründung abgesagt“ und „in der Sache nicht nachvollziehbar“- viel deutlicher kann ein Gericht ja kaum werden …

- Zu der von uns als „demokratiefeindlich“ bezeichneten Haltung des HuVV, man dürfe in einer Tagesordnung für eine Versammlung nur Punkte benennen, die vorbereitet seien und entschieden werden könnten, schreibt das OLG, „ausweislich der Einladung zu dieser Versammlung [seien] auch die Wahl der Mitglieder des Vorstands sowie eine Vielzahl weiterer Tagesordnungspunkte vorgesehen“ gewesen, über die hätte entschieden werden können. „Zudem obliegt es Vereinsmitgliedern, derartige Entscheidungen nach Mitteilung des Sachverhalts zu treffen. So können entsprechende Beschlüsse zu einzelnen Tagesordnungspunkten gegebenenfalls nicht gefasst und Entscheidungen vertagt werden.Soll heißen: So geht Demokratie, lieber HuVV-Vorsitzender – nicht der Vorstand entscheidet, was diskutiert wird, was beschlossen werden darf und was „entscheidungsreif“ ist oder noch einmal verschoben werden muss, sondern allein die Mitglieder in einer Versammlung. Es hätte genügend wichtige Punkte gegeben. Und daher hätte die Versammlung stattfinden müssen.

- Zu der Berechtigung der Beschwerde (die ja, wie vorher schon gesagt, ohne jede Vorbesprechung im Gesamt-Vorstand eingereicht worden war) schreibt das OLG, grundsätzlich sei „die Beschwerde zulässig“, da man gegen einen „Ermächtigungsbeschluss zur Einberufung einer Mitgliederversammlung“ als Verein Beschwerde einlegen könne.

Allerdings habe „die Beschwerde … aber keinen Erfolg, da sie in jedem Fall unbegründet war und ist.“ Diese Aussage wird zur Verdeutlichung noch einmal wiederholt (Mitte Seite 2): „Die Beschwerde war von Anfang an unbegründet.Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einberufung einer Versammlung hätten nämlich vorgelegen (§ 37 Abs. 1 und 2 BGB: Bestellung des Vorstands durch die Mitgliederversammlung). Hieran hätte sich auch nachfolgend nichts geändert. Auch die von Mitgliedern erzwungene außerordentliche Mitgliederversammlung hätte also bis dahin längst stattfinden müssen. Die Beschwerde dagegen war zwar zulässig, aber sachlich „von Anfang an unbegründet“.

- Zur Qualität der „Begründungen“ des HuVV für die Verschiebungen, Absagen und speziell zur Ablehnung der von Mitgliedern beantragten Versammlung schreibt das OLG, das Amtsgericht habe am 16.07.2024 dem Vorsitzenden des HuVV eine „Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Antrag“ gegeben. „Der 1.Vorsitzende … hat daraufhin mit Schreiben vom 31.07.2024 darauf verwiesen, dass der Vorstand die Einberufung einer Jahreshauptversammlung für den 27.8.2024 bereits beschlossen habe und die Einladungen unter Beachtung der Einladungsfrist vom 09./10.08.2024 versenden werde. (…) Mit Schreiben vom 12.08.2024 hat der 1. Vorsitzende sodann zwar eine Tagesordnung vorgelegt, aber zugleich erklärt, erst für den 10.09.2024 zu einer Jahreshauptversammlung einladen zu wollen. Entgegen der vorherigen Ankündigung war insoweit keine Einladung zu der für den 27.08.2024 geplanten Mitgliederversammlung erfolgt. Nur eine solche Einladung hätte aber dem Antrag der Minderheit der Vereinsmitglieder … die Grundlage entziehen können.

Das heißt im Klartext: Der Rest-Vorstand des HuVV hat dem Amtsgericht einen Termin für eine JHV als bereits beschlossen mitgeteilt, um der außerordentlichen Mitgliederversammlung zu entgehen. Schon im nächsten Schreiben hat der Vorsitzende aber einen ganz anderen Termin für die Jahreshauptversammlung erklärt. Die behauptete Einladung für den 27.08.2024 war nie herausgegangen. Man darf annehmen, dass auch nie wirklich geplant war, diese Einladung herausgehen zu lassen.

Man hat dem Amtsgericht also schlicht einen Bären aufgebunden und darauf gehofft, dass das niemand merkt. Aber auch hier hatte man sich getäuscht, wie in vielen anderen Punkten. Und die nochmalige Verschiebung auf den 10.09.2024, „entgegen der vorherigen Ankündigung“, war dem Amtsgericht dann einfach nicht mehr glaubwürdig. Die „Sympathiepunkte“, die man sich durch das Anschwärzen anderer Vorstandsmitglieder erwerben wollte (siehe dazu meinen Beitrag vorher!), wurden also schon im Vorfeld zu Negativpunkten, weil man das Amtsgericht für dumm verkaufen wollte. So total kann man sich verzocken.

- Die Kritik des Oberlandesgerichts ist aber immer noch nicht ganz zu Ende. Es geht nämlich auch noch um einen fadenscheinigen Hinweis zu der Einladung des HuVV zur JHV, dass eventuell sogar noch einmal eine Absage oder Verschiebung stattfinden müsse, wenn bis Einladungstermin noch keine abschließende Entscheidung des Gerichts gefallen sei. So wollte man sich im Rest-Vorstand, aus welchen Gründen auch immer, eine nochmalige Absage oder Verschiebung der seit Monaten überfälligen JHV vorbehalten. Aber auch dieser Trick war unrechtmäßig, wie das Oberlandesgericht deutlich anmerkt:

In diesem Zusammenhang ist auch nicht ersichtlich, weshalb erst nach abschließender Entscheidung des Amtsgerichts eine Einladung rechtsfehlerfrei hätte ausgesprochen werden können, wie der 1. Vorsitzende … meint. Im Gegenteil ergibt sich bereits aus der gesetzlichen Regelung, dass dem Begehren der Minderheit … lediglich durch Einberufung der Versammlung begegnet werden kann. So lange keine Einladung durch den 1. Vorsitzenden erfolgt, stand erkennbar weiterhin das Minderheitenbegehren im Raum und eine der Ermächtigung entgegenstehende Einladung … war weiterhin nicht erfolgt.

Das ist nun juristisch etwas komplexer, aber ich versuche es mal ein wenig zu vereinfachen:

Hier wird vom Oberlandesgericht schlicht mitgeteilt, dass eine Einladung für eine Jahreshauptversammlung nicht daran gescheitert wäre, wenn noch keine abschließende Entscheidung des Amtsgerichts über die Beschwerde hinsichtlich der außerordentlichen Mitgliederversammlung vorgelegen hätte. Sobald eine rechtskonforme Einladung für eine Jahreshauptversammlung herausgegangen wäre, hätte sich die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erledigt. Die JHV hätte also auf jeden Fall stattfinden können, völlig unabhängig von dem Stand der Entscheidung des Amtsgerichts zu der Beschwerde. Da es aber bis zum Schluss keine rechtskonforme Einladung für eine JHV gab, musste die beantragte Mitgliederversammlung einberufen werden. Das etwa ist der Inhalt der obigen Aussage des Oberlandesgerichtes.

Was soll man zu einem solch chaotischen Vorgehen und zu so vielen Fehlern sagen?

Wenn die Fehler beabsichtigt waren, weil irgendein Plan dahinter steckte, den Heimat- und Verkehrsverein Hörste ins Chaos zu stürzen, dann ist das zweifellos gelungen. Wenn aber kein Plan dahinter steckte, sondern die Fehler unbeabsichtigt passierten, muss man fast Mitleid haben. Denn so dilettantisch kann man eigentlich nicht vorgehen. Aber irgendwie passt es dann wieder zu dem sonstigen Vorgehen und zu den vorherigen Beiträgen.

02.12.2024 b

Vorläufiges Schlusswort

Soweit erst einmal zu der Dokumentation über den Beschluss des Oberlandesgerichtes vom 05.09.2024, und das war es mindestens vorläufig auch erst einmal mit meiner Reihe von Dokumentationen und längeren Beiträgen.

Ich hatte ja oben schon mitgeteilt, dass nach meiner Auffassung jetzt die wichtigsten Dokumentationen und Hintergrundberichte veröffentlicht sind und hier zur Information für Interessierte bereitstehen. Die Reaktionen von Leserinnen und Lesern haben mir gezeigt, dass es großen Informationsbedarf gab und dass Vieles nicht bekannt war und ziemlich sicher auch nicht bekannt geworden wäre, obwohl es uns alle angeht. Um das zu ändern, habe ich diese Veröffentlichungen gemacht.

Jetzt kommt die Vorweihnachts- und Weihnachtszeit, in der sich wahrscheinlich die meisten nicht unbedingt mit einem wenig erbaulichen Thema wie dem Niedergang des HuVV beschäftigen wollen. Aber wie in einem früheren Beitrag bereits gesagt: Es gibt in Hörste mittlerweile viele neue und positive Entwicklungen: neuer Verein "leben in Hörste", neue Zusammenarbeit der bestehenden Vereine, Team Dorfgemeinschaftsplatz, Sportverein RSV, Feuerwehr, Freibadförderverein, AWO, Wanderfreunde, CVJM, Hilfe für Geflüchtete, Aktiv-Gruppe Hörste (um nur einige zu nennen) und viele andere und neue Gruppen und Aktivitäten - insgesamt gibt es in Hörste sage und schreibe weit über 40 aktive Vereine und Gruppen, in denen man sich engagieren kann.

Meine Meinung ist deshalb: Wenn der Heimat- und Verkehrsverein Hörste in neuer und "durchrenovierter" Form als demokratischer und transparenter Verein wieder auflebt, ist er in Hörste herzlich willkommen. In der alten verkrusteten Form muss man ihn in Hörste sicher nicht vermissen - siehe meine obigen Dokumentationen.

Ich werde in den nächsten Tagen noch eine bewertende Zusammenfassung versuchen und eine Art von Fazit ziehen. Und ansonsten ist erst einmal Weihnachtspause. Was danach passiert, hängt von der Entwicklung ab. Kleinere Hinweise und Nachrichten werden hier sicher noch erscheinen, aber mit den größeren und längeren Beiträgen dürfte es das gewesen sein - es sei denn, es ergeben sich wichtige Neuigkeiten. Dann melde ich mich auch schneller wieder.

Ansonsten erst einmal vielen Dank für das bisherige Interesse und schöne Feiertage!

Heinz Walter

05.12.2024

Nachtrag: aktuelle Situation

Viele werden sich jetzt wahrscheinlich fragen, wie die Situation denn aktuell aussieht. Daher muss ich noch einen Nachtrag liefern:

Die Situation, wie sie der damalige Versammlungsleiter Henrik Bollermann bereits am 11.10.24 beschrieben hat (siehe dazu den Abdruck seines Briefes in meinem Beitrag Nr. 3 am 30.10.2024), hat sich seitdem nicht verändert:

Mit einer Mehrheit von ca. 80 % der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder ist der Heimat- und Verkehrsverein Hörste in der Mitgliederversammlung am 11. Oktober 2024 aufgelöst worden, da sich weder ein neuer Vorsitzender noch ein Liquidator fand. Allerdings ist die Auflösung noch nicht vollzogen worden, weil es niemanden gibt, der dazu berechtigt ist, die endgültige Liquidation durchzuführen oder auch nur die erforderlichen offiziellen aktuellen Unterlagen (Protokolle, Beschlusstexte usw.) an die entsprechenden Stellen (Notar, Registergericht,…) weiterzuleiten. Es gibt niemanden mehr, der für den HuVV vertretungsberechtigt oder zeichnungsberechtigt ist. Der HuVV ist damit handlungsunfähig. Nur der ehemalige Kassenwart darf aufgrund eines Beschlusses der Jahreshauptversammlung vom 18. September 2024 noch anfallende Forderungen begleichen und offene Rechnungen bezahlen. Andere Aktivitäten und Maßnahmen sind nicht mehr gestattet.

Das heißt: Der Heimat- und Verkehrsverein Hörste existiert nur noch als „Karteileiche“ beim Amtsgericht Lemgo, aber in der realen Vereinswelt von Hörste gibt es ihn nicht mehr.

Ein fast 96 Jahre alter Verein, der auf das 100. Jubiläum zusteuerte, ist in nur wenigen Monaten total vor die Wand gefahren worden. Falls die Verantwortlichen das so geplant hatten (was nicht auszuschließen ist), ist ihnen das gut gelungen.

Heinz Walter

15.04.2025 (redaktionell überarbeitet am 17.4.25)

Nachtrag 2: aktuelle Situation am 15. April 2025

Was hat sich getan seit dem Dezember letzten Jahres? Zusammengefasst: Nach unseren Informationen hat sich bis heute NICHTS getan.

D. h.: Der Verein ist laut Mitgliederbeschluss vom 11. Oktober 2024 aufgelöst. Aber die Auflösung konnte noch nicht vollzogen werden, u. a., weil der ehemalige Vorsitzende einigen seiner Verpflichtungen nicht nachgekommen, sondern einfach zurückgetreten ist.

Beispielsweise sind alte Beschlüsse, Unterlagen und Protokolle früherer Versammlungen (z. B. August 2024) nach unseren Informationen bis heute noch nicht beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt worden. Das hätte der damalige Vorsitzende machen müssen.

In den letzten beiden Versammlungen im September und Oktober 2024 konnte wegen fehlender Kandidaten weder ein neuer Vorstand noch ein Liquidator für die Schlussabwicklung gefunden werden. Es gibt also niemanden, der/die berechtigt ist, die dort gefassten Beschlüsse beim Amtsgericht zu hinterlegen. Der zuständige Rechtspfleger beim Amtsgericht ist damit, was die Entwicklungen im Heimat- und Verkehrsverein Hörste betrifft, offiziell ungefähr noch auf dem Stand von vor zwei Jahren. Das ist Chaos und ein  Skandal, aber das scheint die verantwortlichen ehemaligen Vorstandsmitglieder nicht weiter zu interessieren.


So lange er noch im Vereinsregister verzeichnet ist, ist der ehemalige Vorsitzende nach Auskunft des Amtsgerichts die einzige Person, die noch einmal eine Mitgliederversammlung einberufen dürfte - entweder, um einen neuen Vorstand wählen zu lassen, der in einer erneuten Mitgliederversammlung ggf. den Verein wieder aufleben lässt, oder aber noch einmal den Versuch zu machen, einen Liquidator bestimmen zu lassen, der die Schlussabwicklung vornimmt. Das würde das Amtsgericht so akzeptieren, auch wenn der ehemalige Vorsitzende ansonsten keinerlei Handlungs- und Vertretungsbefugnis mehr hat.

Dafür müsste er allerdings aktiv werden und Verantwortung und einiges an Arbeit übernehmen! Wenn sich kein Liquidator finden sollte, gehörte es sich eigentlich für einen ehemaligen langjährigen Vorsitzenden, selbst die Rolle des Liquidators zu übernehmen und den Verein sauber und geordnet "abzuwickeln". Falls das nämlich nicht geschieht, wird der ehemalige Verein noch jahrelang in einer Art von Koma liegen – er ist juristisch zwar noch vorhanden, praktisch aber völlig handlungsunfähig und "tot". Es gibt bekanntlich auch augenblicklich niemanden mehr, der für den Verein handlungs- oder zeichnungsberechtigt ist.

Beispielsweise liegen noch für Hörste gestiftete Gelder und Mitgliedsbeiträge in fünfstelliger Höhe auf dem HuVV-Konto, an die momentan niemand herankommt, weil niemand eine Vollmacht für das Konto hat. Wenn sich die Situation nicht ändert, werden diese Summen in einiger Zeit an die Sparkasse fallen und sind für Hörste verloren! Darunter befinden sich auch Gelder, die eine Frau aus einer bekannten Hörster Familie bereits vor ca. 35 Jahren an den HuVV gespendet hat, um damit Hörster Projekte zu fördern. Nichts ist Jahre lang mit diesen Geldern passiert - und jetzt drohen sie an die Sparkasse zu verfallen! Wir halten das für  eine Veruntreuung von gespendeten Geldern - eine chaotische Situation, die Teile des ehemaligen Vorstands zu verantworten haben, indem sie die rechtzeitige Wahl eines neuen Vorstandes gezielt verhindert haben.

Wir erinnern uns: Vor ca. einem Jahr hatte sich im Heimat- und Verkehrsverein Hörste - im Gegensatz zu vielen anderen Vereinen, die verzweifelt suchen - spontan eine Gruppe von Mitgliedern gefunden, die bereit und in der Lage waren, einen kompletten und handlungsfähigen Vorstand zu bilden. Sie mussten sich von der Mitgliederversammlung nur noch wählen lassen, was aber kein Problem gewesen wäre. Die Arbeit hätte sofort aufgenommen werden können.

Weil aber bestimmten Mitgliedern des alten Vorstandes die Besetzung des neuen Vorstandes nicht passte, wurde die bereits einberufene Jahreshauptversammlung 3 Tage vorher vom damaligen Vorsitzenden abgesagt - unrechtmäßig, wie das Oberlandesgericht Hamm am 5. Sept. 2024 eindeutig festgestellt hat. Daraufhin gründete ein Teil der für den neuen Vorstand vorgesehenen Mitglieder einen neuen Verein, weil sie aktiv werden und für Hörste etwas tun wollten. Und deshalb ließ sich in der Folge dann für den Heimat- und Verkehrsverein trotz mehrfacher Versuche kein neuer Vorstand mehr finden - logisch, denn welcher Dorfverein hat in heutigen Zeiten schon problemlos einen "2. Anzug" für einen Vorstand in der Tasche? Die Schuldigen an der jetzigen Situation sind also leicht auszumachen.

Nun hätte man mindestens erwarten dürfen, dass der ehemalige Vorsitzende alles versucht hätte, die Sache anständig zu Ende zu bringen und den Verein geordnet aufzulösen. Statt dessen wurde und wird NICHTS gemacht und einfach alles ausgesessen - "nach mir die Sintflut"! Als ob sich die Probleme von selbst in Luft auflösen würden! Aber irgendwie passt dieses Verhalten genau zu dem früheren Verhalten:  verantwortungslos, anders kann man das nicht nennen.

Heinz Walter

21. April 2025

Nachtrag 2a:  Hinzufügung zu meinem Nachtrag 2 vom 15. April 2025

In meinem obigen Nachtrag 2 vom 15.4.2025 hatte ich sinngemäß geschrieben, dass es angesichts der chaotischen aktuellen Situation im Heimat- und Verkehrsverein Hörste eigentlich gefordert werden könne, dass der ehemalige langjährige Vorsitzende und/oder sein ehemaliger Stellvertreter das Amt des Liquidators übernähmen, um nach der beschlossenen Auflösung eine (auch finanziell) saubere Abwicklung zu ermöglichen.
Da die betroffenen ehemaligen Vorstandsmitglieder bisher keinerlei Schuldbewusstsein zeigen und keinerlei Verantwortung übernehmen, war und ist mir sehr klar, dass sie auf diese Forderung natürlich nicht reagieren werden. Wahrscheinlich halten sie sie sogar für ungehörig.

Nur, um zu zeigen, wie selbstverständlich eine solche Forderung eigentlich ist und wie verantwortungsbewusste Vorstände mit einer solchen Situation umgehen, zeige ich mal eine Meldung aus der "Neuen Westfälischen" von diesem Osterwochenende (19.4.2025). Es geht hier ebenfalls um die Auflösung eines Traditionsvereins, nämlich des Männergesangsvereins Stukenbrock, der seit fast 150 Jahren existierte.

So sieht dort der Umgang des Vereinsvorstandes mit der beschlossenen Auflösung aus:

Auflösung Gesangverein 1

Gesangverein Auflösung 2

(...)

Gesangverein Auflösung 3

(NW 19.4.2025)

Tja, so geht es also auch - aber offenbar nur mit Vorständen, die Verantwortungsbewusstsein zeigen. Daher muss man bei uns wohl davon ausgehen, dass sich auch weiterhin nichts rühren wird und dass das (z. T. aus Steuergeld stammende) Vereinsvermögen verfällt.

Heinz Walter