Diese Seite war ursprünglich gedacht für beliebige Beiträge und Fotos, die nicht unbedingt in Bezug zu den anderen beiden großen Themenbereichen (also "HGL" oder "Wanderungen und Bilder") stehen, die aber auch von Interesse sein könnten. Jetzt werde ich die Seite vor allem für die Darstellung der aktuellen Vorgänge im Heimat- und Verkehrsverein Hörste benutzen, wie ich es auf der Startseite schon angekündigt hatte.
Beginn der Veröffentlichungen: 23.10.2024
Heimat- und Verkehrsverein Hörste v. 1929 - der Niedergang eines Traditionsvereins (und was man vielleicht daraus lernen kann)
Für den 26. April 2024 war eine Jahreshauptversammlung des Heimat- und Verkehrsvereins Hörste angesetzt. Auch Vorstandswahlen standen auf der Tagesordnung. Der alte Vorsitzende und ein neues Team standen zur Wahl bereit. Die Einladungen waren schon heraus, alles war vorbereitet. Dann kam 3 Tage vorher durch den Vorsitzenden eine Absage - ohne nachvollziehbare und sachlich haltbare Begründung (wie es auch das Oberlandesgericht Hamm später feststellte).
Diese unbegründete (und daher unerlaubte) Absage löste eine Monate lange Kontroverse aus und bewirkte im Ergebnis das Ende des Heimat- und Verkehrsvereins und die Gründung eines neuen Vereins. Zurück blieben a) vereinsrechtlich ein totales Chaos und b) auf der persönlichen Ebene Verletzungen und das Ende von Freundschaften und Bekanntschaften. War das nur ein sehr unglücklicher Verlauf? Oder war das absehbar? Oder war das etwa von Beginn an geplant? Wenn ja: mit welchem Ziel? Und wer hatte ggf. Schuld daran bzw. die Verantwortung dafür? Fragen über Fragen - und ich weiß nicht, ob ich sie alle beantworten kann. Aber versuchen werde ich es.
Aber jetzt erst einmal zu den Abläufen! Details und Hintergründe dieser Affäre werden sicher nicht auf einen Schlag, sondern erst Schritt für Schritt deutlich, vor allem in der später folgenden Zusammenfassung. Aber zwischendurch drucke ich auch immer mal wieder andere Texte und Materialien, aus denen Informationen hervorgehen.
Ich beginne mit einem Leserbrief vom 6.10.24, der von der LZ nicht gedruckt wurde. Begründung (sinngemäß): Da ich die (durch die Mitglieder erzwungene) Jahreshauptversammlung am 18.9.2024 geleitet hätte, sei ich direkt Beteiligter in dem Prozess, und nach den Richtlinien der LZ würden Leserbriefe von direkt Beteiligten nicht veröffentlicht. Das gelte z. B. auch für andere Bereiche (Politiker etc.), da sonst die Gefahr bestehe, dass die Leserbriefseite für Auseinandersetzungen zweckentfremdet würde.
Ich veröffentliche den Leserbrief daher hier, weil er (wie ich finde) in sachlicher Form bestimmte Stationen des Verlaufs schildert und daher über Vieles schon einmal in einem ersten Zugriff informiert. Der Brief stammt vom 6.10.24 und enthält daher noch nicht die letzten Entwicklungen (etwa die Mitgliederversammlung vom 11.10.2024 u. a.).
1) Von der LZ nicht abgedruckter Leserbrief:
06.10.2024
Dem alt-ehrwürdigen Heimat- und
Verkehrsverein in Hörste droht das Aus, und viele fragen sich, wie
es dazu kommen konnte. Vielleicht kann die Auflistung einiger Fakten
ein paar Fragen beantworten.
Zur aktuellen Situation: Der Verein ist
handlungsunfähig, da er keinen Vorstand hat. Ohne die baldige Wahl
eines neuen Vorstandes muss der Verein aufgelöst („liquidiert“)
werden. In der letzten ordnungsgemäß einberufenen Versammlung am
18.9.2024 gab es nicht einen einzigen Vorschlag für die Wahl einer/s
Vorsitzenden.
Wie ist es zu dieser Situation gekommen?
Die Antwort ist einfach: Weil der ehemalige Vorsitzende und Teile
des alten Vorstandes es nicht geschafft haben, die Wahl eines neuen
Vorstandes zu organisieren, als noch genügend Zeit dafür vorhanden
war.
Wie waren die Abläufe in den Details? Für
den 26. April 2024 war eine Jahreshauptversammlung angesetzt, die
auch den Tagesordnungspunkt „Vorstandswahlen“ beinhaltete. Drei Tage
vorher wurde diese Versammlung abgesagt - die Versammlung könne
nicht stattfinden, da einige Punkte noch nicht „entscheidungsreif“
seien.
Daraufhin wurden Mitglieder des Vereins
aktiv und beantragten beim Amtsgericht Lemgo eine außerordentliche
Mitgliederversammlung, die auch genehmigt wurde. Dagegen legte der
Vorsitzende des HuVV (kostenpflichtig) Beschwerde ein. Das
Oberlandesgericht Hamm lehnte die Beschwerde sehr schnell ab – die
Versammlung im April sei „erkennbar ohne eine tragende und
sachgerechte Begründung abgesagt worden“. Dass vom
Vereinsvorsitzenden nicht alle Punkte der Tagesordnung als
„entscheidungsreif“ angesehen wurden, sei „in der Sache nicht
nachvollziehbar“ (OLG Hamm 5.9.2024). Deutlicher kann ein Gericht
kaum werden.
Die Folgen der Absage der
Jahreshauptversammlung waren erheblich. Im April gab es für einen
neuen Vorstand nämlich noch neue Mitglieder und neue Ideen. Die
Arbeit hätte sofort beginnen können. Der alte Vorstandsvorsitzende
wäre übrigens auch der neue Vorstandsvorsitzende geworden – er war
über alles informiert und war damit einverstanden.
Dann aber kam der Rückzieher mit der Absage
der Versammlung: Es seien noch zu klärende Vorwürfe gegen den
Kassenwart aufgetaucht. Die Vorwürfe wurden nicht konkretisiert und
erwiesen sich am Ende als haltlos. Aber sie dienten dem alten
Vorsitzenden weiterhin als Rechtfertigung dafür, keine Versammlung
mit Vorstandswahlen einberufen zu können. Damit waren natürlich auch
die Pläne mit dem neuen Vorstand aus dem April geplatzt. Das führte
dazu, dass in Hörste ein neuer Verein gegründet wurde, in dem die
Leute aktiv wurden, die damals ausgebremst wurden. Kurz vor dem Ende
ihrer Amtszeit traten der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der
Schriftführer des HuVV von ihren Ämtern zurück. Die Wahl eines neuen
Vorstands am 18.9.24 blieb ergebnislos.
Das waren die Stationen auf dem Weg in das
aktuelle Chaos. Wer für den Niedergang des Heimat- und
Verkehrsvereins Hörste die Verantwortung trägt, haben die Mitglieder
auf ihrer Versammlung am 18.9.24 klar entschieden: Alle
Vorstands-mitglieder wurden entlastet, nur nicht der ehemalige 1.
Vorsitzende, der ehemalige 2. Vorsitzende und der ehemalige
Schriftführer.
32791 Lage-Hörste
2) Wer trägt die restlichen Kosten für das Dorffest?
29.10.2024
Nachdem der Heimat- und
Verkehrsverein Hörste in Auflösung begriffen und ohne
vertretungsberechtigten Vorsitzenden ist, dürfen keine
Rechtsgeschäfte mehr getätigt und nur noch die unabdingbar
erforderlichen Zahlungen geleistet werden. Das heißt, dass der
ehemalige Kassenwart ganz genau überlegen muss, welche Zahlungen er
noch leisten darf und welche nicht.
In der
Jahreshauptversammlung am 18.9.2024 wurde dem ehemaligen
Vorsitzenden per Mitgliederbeschluss der Abschluss der
Vorbereitungen für das Dorffest und dem ehemaligen Kassenwart die
notwendige Begleichung von unabwendbaren Forderungen gestattet. Dazu
gehören sicher auch noch offene Forderungen für das Dorffest. Daher
ist es dem ehemaligen Kassenwart noch möglich, die für das Dorffest
anfallenden Forderungen zu begleichen. Das Amtsgericht Lemgo
erklärte sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden.
Dafür müssen allerdings
die offenen Rechnungen erst einmal beim ehemaligen Kassenwart
eingereicht werden – ohne Belege kann nichts gezahlt werden! Wenn
das geschieht und der ehemalige Vorsitzende zu einem möglichst
reibungslosen Ablauf beiträgt, werden die noch fälligen Ausgaben für
das Dorffest aus der Kasse des ehemaligen Heimat- und
Verkehrsvereins gezahlt. Anders lautende Gerüchte sind falsch.
3) Anschreiben Henrik Bollermann zum Protokoll 11.10.24
30.10.2024
HuVV-Mitglied Henrik Bollermann, der auch beim Amtsgericht Lemgo die außerordentliche Mitgliederversammlung am 30.8.2024 durchsetzte, war Versammlungsleiter in der Mitgliederversammlung vom 11.10.2024. Dem Protokoll zu dieser Versammlung hat er ein Anschreiben beigefügt, in dem noch einmal die Entwicklung und vor allem wichtige Gesichtspunkte zur aktuellen Situation verdeutlicht werden.
Die Mitglieder haben das Schreiben bereits mit dem Protokoll erhalten. Für Nicht-Mitglieder veröffentlichen wir es nachstehend zur Information:
Liebe Mitglieder des HVV Hörste,
Um die Gerüchteküche im Dorf etwas abkühlen zu lassen, möchte ich
Sie außerdem über die aktuelle Situation des Vereins und die
Hintergründe, die dazu geführt haben, informieren. Zwar bin ich
selbst kein Jurist, habe aber im Vorfeld der Versammlung und auch
danach in engem Kontakt mit dem Rechtspfleger gestanden, der beim
Amtsgericht Lemgo für uns zuständig ist, damit in dieser
Angelegenheit alles korrekt abläuft.
Wie Sie inzwischen auch der Presse entnehmen konnten, ist der Verein
handlungsunfähig, weil es keinen Vorstand gibt, der den Verein
juristisch vertreten kann. Diese Situation ist jedoch nicht
plötzlich und überraschend entstanden, sondern sie ist eine direkte
Folge der Tatsache, dass nach der unbegründeten Absage der
Jahreshauptversammlung im April über Monate keine
Mitgliederversammlung einberufen wurde, auf der ein neuer Vorstand
hätte gewählt werden können, so dass
ich mich schließlich sogar gezwungen sah, eine Versammlung
per Gerichtsbeschluss durchsetzen zu müssen.
Im April hatte sich bereits ein Team von engagierten Mitgliedern
gefunden, die für den Vorstand zur Verfügung gestanden hätten
(inklusive Herrn Rösler). Über die folgenden Wochen und Monate
wurden einige dieser Leute jedoch massiv unter Druck gesetzt und
haben schließlich – aus meiner Sicht völlig verständlich –
entschieden, sich lieber an einer anderen Stelle einbringen zu
wollen, wo man ihr Engagement auch zu schätzen weiß. Die Gründung
des Vereins „Leben in Hörste“ erfolgte also als Reaktion auf die
Vorgänge im Vorstand des HVV und hätte durch ein konstruktiveres
Verhalten des 1. Vorsitzenden, seines Stellvertreters und des
Schriftführers verhindert werden können. Stattdessen haben u.a.
diese drei die Situation immer weiter eskalieren lassen, nicht
zuletzt durch die völlig unbegründete Beschwerde gegen meine
Einberufung der Mitgliederversammlung am 30. August, mit der sie
diese Versammlung tatsächlich verhindern wollten. So wurde aber
wenigstens durch das Oberlandesgericht offiziell festgestellt, dass
das Verhalten des Vorstandsvorsitzenden rechtswidrig war.
Nun ist die Amtszeit des alten Vorstandes am 15. September
abgelaufen, da er am 16. September 2021 auf drei Jahre gewählt
wurde. Die Satzung des HVV sieht es leider nicht vor, dass ein
Vorstand nach Ende seiner Amtszeit geschäftsführend im Amt bleiben
kann, daher gelten die Vorgaben des Vereinsrechts. Entsprechend gab
es bereits zum Termin der Jahreshauptversammlung am 18. September
keinen Vorstand mehr, der die Sitzung hätte leiten können – denn
laut Satzung darf das nur ein Vorstandsmitglied. Außerdem darf nur
der Vorstandsvorsitzende zu einer Mitgliederversammlung einladen,
weswegen die vielen „satzungsdurchbrechenden“ Abstimmungen und
Beauftragungen auf der JHV nötig wurden, um wenigstens die
grundlegenden Vereinsgeschäfte aufrecht erhalten zu können.
Da das Amtsgericht die komplizierte Situation des Vereins kennt und
man dort kein Interesse daran hat, die ehrenamtliche Arbeit zu
erschweren, wäre es aus Sicht des Rechtspflegers kein Problem
gewesen, wenn der alte Vorstand – insbesondere Herr Rösler als
rechtlich Verantwortlicher – seine Arbeit ausnahmsweise auch über
den 15. September hinaus weitergeführt hätte, um einen reibungslosen
Übergang zu ermöglichen. Leider ist Herr Rösler jedoch, ebenso wie
Herr Burmeier und Herr Zantow, kurz vorher aktiv von seinem Amt
zurück getreten und daher für das Gericht kein möglicher
Ansprechpartner mehr. Dieser Rücktritt erfüllt übrigens
möglicherweise den Sachverhalt des „Rücktritts zur Unzeit“ gemäß §
627 BGB, denn ein Vorsitzender muss auch bei einem Rücktritt
sicherstellen, dass der Verein handlungsfähig bleibt und kein
sachlicher oder immaterieller Schaden entsteht. Sollte sich der
Verein wieder erholen und ein neuer Vorstand gewählt werden, könnte
dieser deswegen Schadenersatzansprüche geltend machen.
Hätte sich inzwischen ein neuer Vorstand gefunden, könnte man das
alles auch einfach hinter sich lassen und einen Neuanfang versuchen.
Leider hat sich aber auch auf der letzten Versammlung niemand für
ein Vorstandsamt zur Verfügung gestellt und in der Folge haben von
den 52 anwesenden Mitgliedern 42 - also 80% - dafür gestimmt, den
Verein gemäß Vereinsrecht mit Hilfe eines „Liquidators“ aufzulösen.
Obwohl ich in der Versammlung mehrfach darauf hingewiesen habe, dass
das Amtsgericht keinen Liquidator bestimmen wird, sondern nur
jemanden einsetzt, der vom Verein benannt wird, konnte auch
dafür niemand gefunden werden. Damit ist der größtmögliche Schaden
eingetreten: Der Verein hat jetzt bis auf Weiteres keinen
Vertretungsberechtigten und das Gericht wird von sich aus auch
niemanden bestimmen. Und nur ein offiziell juristisch
Vertretungsberechtigter (1. Vorsitzender oder Liquidator) könnte die
anstehenden Eintragungen im Vereinsregister vornehmen lassen. Der
von der letzten Versammlung unter TOP 5 Beauftragte darf das daher
nicht und seine Eingaben würden vom Registergericht zurückgewiesen.
Dies war mir selbst nicht bewusst, ist mir aber durch den
Rechtspfleger nach der Versammlung ausdrücklich so mitgeteilt
worden.
Es ist also aufgrund der Absage der JHV im April, der unzureichenden
Formulierungen in der Satzung, des „Rücktritts zur Unzeit“ des
ehemaligen 1. Vorsitzenden und der Tatsache, dass sich bei zwei
Versammlungen im Zeitraum von über vier Wochen niemand gefunden hat,
der die Verantwortung für den Erhalt des Vereins übernehmen wollte,
dazu gekommen, dass der Verein jetzt eine „Karteileiche“ im Register
des Amtsgerichts Lemgo geworden ist. Es gibt schlicht niemanden
mehr, der juristisch dazu berechtigt ist, die Beschlüsse der letzten
drei Mitgliederversammlungen eintragen zu lassen oder auch nur
satzungsgemäß zu einer neuen Mitgliederversammlung einzuladen.
Die aus meiner Sicht einzige Möglichkeit, den Verein zu retten, wäre
es, wenn sich eine Person oder eine Gruppe findet, die als
Vereinsmitglieder beim Amtsgericht Lemgo ihre eigene Einsetzung als
Notvorstand für die Einberufung einer Mitgliederversammlung zur Wahl
eines neuen Vorstandes bzw. Liquidators beantragt. Ich selbst werde
das nach den Erfahrungen der letzten Wochen und Monate aber sicher
nicht tun und stehe auch nicht für die Durchführung einer weiteren
satzungsdurchbrechenden Versammlung zur Verfügung.
_____________________________________________________________
Dem Schreiben fehlt es an so ziemlich allem, was für eine rechtsgültige Absage einer JHV notwendig wäre.
1) Zuerst einmal fehlt es an dem Wichtigsten, nämlich an einer gültigen Unterschrift des einzig zeichnungsberechtigten 1. Vorsitzenden Rösler. Stattdessen ist das Schreiben offenbar von jemand Anderem verfasst, mit einem gedruckten Namen versehen und einfach in Umlauf gebracht worden, wie man an dem kleinen Namenskürzel unten rechts sieht. Man fragt sich, ob das noch unter "Mitgliedertäuschung" läuft oder schon strafrechtlich relevant ist.
2) Wie man sieht, enthält die Absage auch keinerlei konkrete oder nachvollziehbare Begründung, obwohl die erforderlich ist:
"Eine Absage ... der Mitgliederversammlung ist jedoch nicht grundlos möglich", sondern nur dann, wenn "eine sinnvolle und satzungsmäßige Durchführung ... zu dem vorgesehenen Zeitpunkt unmöglich ist", heißt es im Vereinsrecht (siehe unten!):
2. Gründe für eine Absage bzw. Verlegung
Eine Absage bzw. Verlegung der Mitgliederversammlung ist jedoch
nicht grundlos möglich. Die Zulässigkeit einer solchen erfordert
vielmehr sog. dringende Gründe. Was als dringender Grund
anzusehen ist, ist gesetzlich abermals nicht geregelt, sodass davon
auszugehen ist, dass die Gründe derart schwer wiegen müssen, dass
eine sinnvolle und satzungsmäßige Durchführung der
Mitgliederversammlung zu dem vorgesehenen Zeitpunkt unmöglich ist.
Beispiele:
·
Erkrankung von Organmitgliedern und ihrer Vertreter
·
anderweitiger Belegung des angemieteten Versammlungsraums
·
Behördliche Untersagung der Veranstaltung
(…)
Die Haftung des Vorstands für mit der
Absage und Verlegung verbundene Kosten hängt primär mit dem Grund
der Absage bzw. Verlegung zusammen. Er haftet dabei regelmäßig nur
bei einer Absage bzw. Verlegung ohne dringenden Grund (vgl. dazu
Ziffer 2.). Gleiches kann gelten, wenn die Vereinsmitglieder nicht
unverzüglich über die Absage bzw. Verlegung informiert werden. Die
Haftung umfasst dann u.U. vergeblich aufgewendete Reisekosten, die
das Mitglied gegenüber dem Verein geltend machen kann.
Das heißt: Die Absage der JHV am 26.4.2024, die so erhebliche Konesequenzen hatte, war unrechtmäßig und unzulässig, was auch das OLG Hamm in einem Beschluss bestätigt hat. Auf diesen Beschluss kommen wir später noch genauer zurück.
31.10.2024 Vorankündigung nächster Beitrag:
HuVV-Mitglied Henrik Bollermann initiierte
im Juni 2024 bei den Mitgliedern eine erfolgreiche
Unterschriftenaktion, um eine außerordentliche Mitgliederversammlung
zu erzwingen. Am 8. Juli 2024 stellte er den entsprechenden Antrag
beim Amtsgericht Lemgo, der am 12.8.2024 endgültig positiv
beschieden wurde. Man mag es kaum glauben, aber dagegen legte der
Vorstandsvorsitzende des HuVV Beschwerde ein. Diese Beschwerde
landete dann (kostenpflichtig!) beim Oberlandesgericht in Hamm, wo
sie innerhalb kürzester Zeit total abgeschmettert wurde. Beide
Schreiben, sowohl die Beschwerde des HuVV-Vorsitzenden als auch die
Ablehnung des OLG Hamm, werde ich hier in kürzerer Zeit noch
dokumentieren.
Ich habe mich aber entschlossen, vorher aber noch auf die diffusen
Vorwürfe einzugehen, die man dem Kassenwart machte und die ja zu der
dauernden Aufschiebung einer in Frage kommenden bzw. eigentlich
sogar vereinsrechtlich vorgeschriebenen Mitgliederversammlung
geführt haben. Was wurde dem Kassenwart eigentlich genau (bzw. eben
nicht genau!) vorgeworfen? Man wird sehen, dass es hier dann
wirklich empörend persönlich und schmutzig wurde und dass das
Vereinsrecht mit Füßen getreten wurde. An den Vorwürfen war nichts
dran und sie haben sich auch sehr schnell in Luft aufgelöst, aber
monatelang hat man irgendwelche Gerüchte durchs Dorf getragen.
Darauf werde ich im nächsten Beitrag genauer eingehen. Ich muss das
allerdings noch ein wenig recherchieren und zusammenstellen. Aber in
kurzer Zeit wird dieser Beitrag hier erscheinen.
Heinz Walter
1.11.2024 (redaktionell überarbeitet am 3.11.24)
5) Die "Vorwürfe" gegen den damaligen Kassenwart a) Entstehung und Entwicklung zu Beginn
Heute schildere ich, wie
angekündigt, in einem ersten Teil, was es eigentlich auf sich hatte
mit den „Vorwürfen“ gegenüber dem ehemaligen Kassenwart. Damit die
einzelnen Beiträge nicht zu lang und zu textlastig werden, folgt
noch ein weiterer Teil zu der weiteren Entwicklung und dem
„Schlussergebnis“.
Die Arbeit des
(mittlerweile ehemaligen) Kassenwartes des Heimat- und
Verkehrsvereins Hörste wurde in der Vergangenheit durchgängig
gelobt. Er wurde in jedem Jahr einstimmig und ohne jeden Einwand
entlastet, und zwar auch mit den Stimmen
aller
Vorstandsmitglieder und der Stimme des späteren Kritikers aus der
Mitgliedschaft.
Jahre lang wussten also
alle (auch der Vorsitzende, alle Vorstandsmitglieder und das
Mitglied, das später plötzlich „mögliche Unstimmigkeiten“ auch in
der Vergangenheit entdeckt
haben wollte) über alle Finanzfragen Bescheid,
Jahre lang haben sie alles
gelobt und für gut befunden und mitgetragen.
Doch im Frühjahr 2024 (März/April) war plötzlich etwas anders. Die "Hinterzimmer-Fraktion" war wohl zusammengetreten und offenbar aktiv geworden. Wie sich im Verlaufe herausstellte, ging es vor allem gegen den Kassenwart, im Schlepptau damit automatisch und zwangsläufig auch gegen seine Frau und gegen ein befreundetes Ehepaar, ebenfalls alle Vorstandsmitglieder.
Die Gründe sind bis heute
nicht wirklich klar. Man kann Einiges nur vermuten. Ich werde mich
mit den möglichen Motiven noch einmal in einem separaten Beitrag
befassen. Nehmen wir hier als Arbeitshypothese einfach mal an, die
vier hätten sich als zu kritisch entpuppt und damit die
Hinterzimmer-Atmosphäre des restlichen Vorstandes zu oft gestört,
beispielsweise, was die steigenden Kosten für die jährlich durch den
Schriftführer erstellten und verantworteten Dorfbroschüren betraf.
Bei einer Kritik daran reagiert man schon mal sehr pikiert …
Es gab aber bestimmt auch noch andere Gründe (möglicher Weise auch politische), auf die ich später noch einmal eingehe. Jedenfalls hatte man sich in Teilen des Vorstandes (es geht hier vor allem um den ersten Vorsitzenden, den zweiten Vorsitzenden und den Schriftführer) offenbar vor allem eine bestimmte Person als Angriffsziel ausgeguckt. Dass die im Verein auch Kassenwart war, war nicht unpraktisch, denn wenn sich an der Kassenführung etwas finden lässt, hat das schnell so einen Beigeschmack, und das kam sicher ganz gelegen. Und so legte man den Schwerpunkt der Vorwürfe einfach auf die Kassenführung, meinte aber wohl die dahinter stehende Person.
Was die
drei Vorstandsmitglieder und das einzelne Vereinsmitglied dann an
möglichen Unstimmigkeiten gefunden haben wollen, wurde eigentlich
bis ganz zum Schluss nicht wirklich klar, auch wenn es später ein
paar diffuse Hinweise gab. Es wurden nur Vermutungen
geäußert und Andeutungen gemacht, die dann aber sofort immer wieder
relativiert wurden („natürlich hoffen wir, dass sich am Ende nichts
ergibt“) - alles frei nach dem Motto: Es ist zwar nichts dran, aber
irgendetwas wird schon hängen bleiben.
Wirklich
klar war nur: Es handelte sich irgendwie um das „Sonderkonto“ für den
Dorfgemeinschaftsplatz. Dieses Konto, das dem Organisationsteam für
den Dorfgemeinschaftsplatz ("Orga-Team DGP") als Konto für den Eingang von
Geldern und für Abrechnungen etc. zur Verfügung stehen sollte, war aus dem
HuVV-Sonderkonto für die 825 Jahr-Feier Hörste entstanden und
jetzt für den Dorfgemeinschaftsplatz „umgewidmet“ worden. Das schien
eigentlich eine vernünftige Lösung zu sein und wurde im HuVV begeistert
begrüßt und angenommen.
Natürlich können bei einer
solchen Form des „Unterkontos“ oder "Sonderkontos" mögliche (z. B. steuerrechtliche)
Hürden auftauchen, die man als Laie vorher nicht bedacht hat. Falls
so etwas passiert, macht man in einem gut geführten Verein das, was
eigentlich selbstverständlich ist: Man spricht den Kassenwart an und
sagt, dass man mögliche Probleme entdeckt habe. Und dann fragt und
bespricht man, wie man
das am besten lösen könne. Und dann löst man das gemeinsam. Wenn das
auch im HuVV so geschehen wäre, wären alle „Probleme“ (die die drei
Vorstandsmitglieder ja bekanntlich sogar als Grund für die Absage der JHV am 26.
April 2024 vorgeschoben haben) in 10 Minuten gelöst gewesen.
Eine schnelle und
unkomplizierte Lösung aber war offenbar gar nicht im Interesse der anderen
Vorstandsmitglieder. Dann hätte man nämlich nichts mehr in der Hand
gehabt, um dem Kassenwart ein bisschen was anzuhängen. Also wurde
stattdessen lieber das schwere Gerät ausgepackt:
Es gab nicht etwa ein Gespräch mit dem Kassenwart, um die Angelegenheit zu klären, sondern es wurde eine „Prüfkommission“ eingesetzt! Tatsächlich, kein Scherz: eine „Prüfkommission“! Wahlweise, je nachdem, wen man dazu zählt, wurde sie auch als „Prüfquartett“ oder „Prüfquintett“ bezeichnet. Mitglieder dieser Kommission sollten drei (bzw. mit dem Kassenwart vier) Vorstandsmitglieder(!) werden und dazu das Mitglied, das die angeblichen "Unregelmäßigkeiten" an den Rest-Vorstand weitergetragen hat, statt erst einmal mit dem Kassenwart zu sprechen.
Auch wenn es wie ein
schlechter Witz klingt: Das Einsetzen dieser
„Prüfkommission“ war nicht witzig, sondern hatte sehr ernsthafte
Auswirkungen. Denn mit der Begründung, dass der damalige Kassenwart sich im
weiteren Verlauf angeblich ständig geweigert haben soll, diese
Prüfkommission in die Kassenbücher blicken zu lassen (was übrigens
auch sachlich überhaupt nicht stimmt - er hat es nachweisbar
mehrfach angeboten), wurde monatelang die
Einberufung einer Mitgliederversammlung abgelehnt. Begründung: Die Mitglieder
des HuVV erwarteten in einer
Versammlung vorbereitete Tagesordnungspunkte und beschlussfähige
Vorlagen, solange das nicht möglich sei, könne keine
Mitgliederversammlung einberufen werden! Auf gut Deutsch: Unsere
Mitglieder sind leider nicht intelligent genug, selbst zu entscheiden, wir müssen
ihnen die Entscheidung im Vorfeld abnehmen und sie müssen dann nur
noch abnicken. Nichts anderes bedeutet diese Art der
demokratiefeindlichen Rechtfertigung. Und die Gerüchteküche im Dorf kochte
derweil
immer weiter (so war das ja wahrscheinlich auch beabsichtigt).
Aber das
Einsetzen dieser „Prüfkommission“ war nicht nur nicht witzig,
sondern war sogar ein
rechtlicher Verstoß. Man muss sich die Situation auf der
Zunge zergehen lassen, die daraus entstand: Teile des Vorstandes
beauftragen Teile des Vorstandes damit, ein Vorstandsmitglied zu
kontrollieren! Schon wegen des natürlich bestehenden
Interessenkonfliktes ist dieses Vorgehen auch rechtlich fast
absurd! Hinzu kommt aber auch noch, dass es ein Verstoß
gegen die Vereinssatzung war.
In § 8 Abs. 4) b) der
HuVV-Vereinssatzung heißt es nämlich über die Aufgaben der
Jahreshauptversammlung zum Thema „Rechnungsprüfung“ bzw.
„Kassenprüfung“ (nichts anderes als eine zusätzliche Kassenprüfung war ja das Einsetzen dieser
„Kommission“):
(4) Die Jahreshauptversammlung hat u. a. folgende Aufgaben:
a) Wahl der Mitglieder des Vorstandes
b) jährliche Wahl von 2 Rechnungsprüfern, die dem Personenkreis unter a
nicht angehören dürfen
Ganz klar ist also in der Vereinssatzung festgelegt, dass die Rechnungsprüfer, die allein von der Mitgliederversammlung beauftragt worden sind, die Kasse zu prüfen, nicht aus dem Kreis des Vorstandes kommen dürfen. Alles andere wäre ja auch untragbar, und der Kassenwart hätte sich geradezu strafbar gemacht, wenn er diesem Ansinnen Folge geleistet hätte.
Das hat den Rest-Vorstand aber nicht
interessiert. Monatelang kam immer die gleiche Leier, der
Kassenwart habe der beschlossenen „Prüfkommission“ keinen
Einblick in die Bücher gegeben und damit einen Verstoß begangen (der
Kassenwart, nicht die Vorstandsmitglieder!). Und solange dieser
„Verstoß“ nicht „geheilt“ sei, könne keine ordnungsgemäße
Mitgliederversammlung stattfinden.
Soweit erst einmal zur
damaligen Entstehung der Vorwürfe und der ersten Entwicklung – was daraus wurde, wie es
sich weiter entwickelte und was am Ende davon übrig blieb, wird im nächsten
Beitrag genauer berichtet.
Kleiner Nachtrag:
Selbstverständlich kann ich meine Aussagen belegen, beispielsweise
mit vielen Zitaten aus Mails, aus Protokollen, Schreiben und Rundschreiben etc. Da die
Texte aber sowieso schon relativ lang werden, habe ich aus
Platzgründen erst einmal darauf verzichtet, alles mit Zitaten zu
unterfüttern. Wenn das jemandem fehlen sollte, kann ich das bei
Bedarf gern ändern.
5) Die "Vorwürfe" gegen den damaligen Kassenwart
b) Die weitere Entwicklung: Welche konkreten Vorwürfe wurden
erhoben? Und wie war das Ergebnis?
Die Antwort auf die obigen Fragen ist nicht ganz einfach. Alles in
allem blieb nämlich bis zum Ende ungeklärt, wo
genau irgendwelche
„Unregelmäßigkeiten“ des Kassenwartes festgestellt worden sein
sollen und worin genau
denn sein „schuldhaftes“ Verhalten bestanden haben soll. Die
Aussagen dazu waren (nicht zufällig) schwammig und unbestimmt.
Als ein Beispiel zitiere ich einen Auszug aus dem Protokoll über die
Vorstandssitzung vom 23. April 2024, als es darum ging, die für den
26.4.24 angesetzte JHV abzusagen und eine „Prüfkommission“
einzusetzen (siehe dazu meinen Beitrag vorher):
„Sodann
erklärt [der Vorsitzende], dass es heute im Wesentlichen darum
geht, Nachteile jeglicher Art – auch etwa nur bei
Ansehensverlusten – zu vermeiden. (…) Es gilt auch die
Gemeinnützigkeit unseres Vereins trotz etwaiger unrichtiger
Zahlen zu sichern. In diesem Zusammenhang gilt es besonders Art
und Umfang der sogenannten DGP-Einnahmen und – Ausgaben näher zu
prüfen. Dies alles könnte auch Auswirkungen auf die
erforderlichen Entlastungsbeschlüsse für den Kassenwart und den
gesamten Vorstand haben. Bei den Ausgaben sind auch die
Schriftwechsel und Unterschriften zu prüfen. Das Thema Fremdgeld
könnte auch Relevanz erlangen. (…)
Insgesamt ist das ein Sammelsurium von Beliebigkeiten, Leerformeln
und Andeutungen. Was heißt beispielsweise „in
diesem Zusammenhang gilt es besonders Art und Umfang der sogenannten
DGP-Einnahmen und – Ausgaben näher zu prüfen“? Was sind „sogenannte
DGP-Einnahmen und – Ausgaben“? Wieso „sogenannte“
– sind es „DGP-Einnahmen und
– Ausgaben“ oder sind sie es nicht? „Sogenannte
DGP-Einnahmen und – Ausgaben“ kenne ich nicht. Was hat sich hier
geändert gegenüber der in den letzten Jahren geübten Praxis, die
alle kannten und
gebilligt haben, wieso also galt es
jetzt plötzlich etwas „näher
zu prüfen“, was seit Jahren akzeptiert war und funktioniert hat?
Was heißt,
„das Thema Fremdgeld könnte
auch Relevanz erlangen“? Wieso und in welcher Situation „könnte“
das Thema „Relevanz erlangen“,
wenn es sie jetzt offenbar noch nicht hat? Was ist überhaupt das „Thema
Fremdgeld“? Wenn es aber vielleicht gar keine Relevanz hat,
warum wird es hier dann erwähnt?
Durch diese vagen Anspielungen und Andeutungen werden automatisch
negative Assoziationen provoziert, gegen die man (hier der
Kassenwart) sich nicht wirklich wehren kann. Denn es gibt ja keine
konkreten Vorwürfe,
sondern es gibt nur Andeutungen und Nebelkerzen ("etwaiger
unrichtiger Zahlen", „dies
alles könnte auch Auswirkungen … haben“, „das
Thema … könnte auch Relevanz erlangen“ usw.). Das Infame daran
ist, dass aus diesem Stoff Gerüchte werden, die immer weiter
gedeihen. Ziemlich sicher war es genau so beabsichtigt.
Es gab dann nur ganz wenige Punkte, die am Ende übrig blieben. Alle
anderen hatten sich im Verlaufe im Grunde von selbst erledigt bzw.
sind nie wieder aufgegriffen worden, weil nichts an Substanz
dahinter steckte.
Ich werde diese übrig gebliebenen Punkte jeweils ein wenig
ausführlicher behandeln, um noch einmal zu zeigen, wie wenig es dem
Vorstand um eine wirkliche Klärung und Gefahrenabwehr ging, sondern
darum, dem Kassenwart ein bisschen was anzuhängen. Wegen dieser
Ausführlichkeit habe ich mich entschlossen, diesen Beitrag noch
einmal aufzuteilen und noch einen weiteren Teil für den Rest zu
schreiben. Hier gehe ich also erst einmal nur auf den „ersten Fall“
ein:
Das „Unterkonto“ oder „Sonderkonto“ für den DGP war nicht separat
beim Finanzamt angemeldet worden. Das
war ein Fehler, den der Kassenwart auch sofort anerkannt hat. Aber
es war auch bis dahin niemandem besonders aufgefallen oder gar
kritisiert worden, weil alle (auch der Vorsitzende) davon
ausgegangen waren, dass ja das „Hauptkonto“ des HuVV ganz normal und
korrekt angemeldet sei und das „Unterkonto“ quasi damit automatisch
darin enthalten sei. Das ist auch als mögliche Ansicht nicht einmal
unlogisch und ist Jahre lang von allen so getragen worden.
Ganz plötzlich fiel unserem besagten Vereinsmitglied jetzt auf (und
der Rest-Vorstand reagierte darauf sofort), dass man das doch dem
Kassenwart als
mögliches Versäumnis anhängen könne. Möglicher Weise
seien die Steuererklärungen falsch (die der Kassenwart allerdings
gar nicht machte!), und möglicher Weise sei dadurch die
Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet.
Bei einem möglichen Entzug der Gemeinnützigkeit kann man ja nun
tatsächlich erst einmal hellhörig werden. Wenn da also was dran sein
sollte, musste nicht erst eine „Prüfkommission“ gebildet, sondern
gehandelt werden.
Also setzte sich der Kassenwart, „pflichtgemäß“ sozusagen, mit dem
Finanzamt in Verbindung, schilderte die Situation und war sogar zu
einem persönlichen Gespräch dort. Der zuständige Finanzbeamte
reagierte fast erstaunt darüber, dass sich der Verein wegen solcher
„Lappalien“ überhaupt Gedanken machte. Er wusste schon aus Erfahrung
genau, dass in ehrenamtlich geführten Vereinen solche
„Kleinigkeiten“ vorkommen, und sicherte spontan zu, dass eine
Nachmeldung völlig ausreiche und das keinerlei Auswirkungen auf die
Anerkennung der Gemeinnützigkeit habe. Das gab er dem Kassenwart auf
Wunsch auch noch schriftlich:
(Finanzamt Detmold 30.4.2024)
Damit war doch alles geklärt, und alle konnten sich freuen – oder?
So hätte man es erwarten dürfen: Der Kassenwart gibt diese für alle Beteiligten erfreuliche Meldung an den restlichen Vorstand weiter, der Vorsitzende ist voll des Lobes, dass das Problem so schnell und komplikationslos aus der Welt geschafft worden ist, und alle klopfen sich auf die Schultern.
Nicht so im Heimat- und Verkehrsverein Hörste, da tickten die Uhren
anders. Denn es ging ja in Wahrheit nicht um die Klärung und
Beseitigung von Problemen, sondern es ging darum, dem Kassenwart ein
bisschen was anzuhängen. Und nun war plötzlich ein Problem
weggefallen! Das konnte man ihm schon mal nicht mehr anhängen! Da
wurde der restliche Vorstand aber böse. Der Kassenwart habe das
Alleinvertretungsrecht des Vorsitzenden verletzt, und daher sei die
Mitteilung des Finanzamtes auch rechtlich irrelevant - schreibt der
eigene Vorstand ganz erschrocken über einen Bescheid, der eigentlich
nur positiv war.
Folgende Mail erreichte den Kassenwart nämlich am 10.5.2024:
Datum: 10.05.24 08:13
(GMT+01:00)
Betreff: Besuch des
Kassenwartes beim FA Detmold
Hallo F…,
Deine Aktivitäten u.a.
beim Finanzamt Detmold (FA) nehme ich unter derzeitigem Verzicht
auf eine Kommentierung völlig überraschend zur Kenntnis.
Deine Vorsprache beim FA
mit den dort von Dir vorgelegten Unterlagen führt zu keiner
Bestandskraft oder gar Rechtskraft des Schreibens vom 30.04.2024
!
Warum nicht ? Du bist gar
nicht berechtigt, für den oder im Namen des HuVV Hörste
rechtlich
aufzutreten oder einen
entsprechenden Eindruck entstehen zu lassen.
Nach
§ 12 unserer Vereinssatzung (Satzung) vertritt a l l e i n der V
o r s i t z e n d e gerichtlich und außergerichtlich unseren
Verein;
im Verhinderungsfall der
stellvertretende Vorsitzende. Ein rechtswidriges Handeln! Es
führt deshalb auch nicht zu einem rechtsfehlerfreien Bescheid!
(…)
Das dreistufige
Prüfverfahren kann von Dir auch mangels Kompetenz nicht außer
Kraft gesetzt werden.
(…)
Gestatte mir abschließend
auch im Interesse unseres Vereins die Aufforderung und Bitte:
Beachte ab sofort uneingeschränkt die Rechtsnorm des § 12
unserer Satzung.
Bitte habe Verständnis
für diese Klarstellung!
(…)
Viele Grüße
………
Wer immer diese Mail verfasst hat: „Unterschrieben“ ist sie vom Vorsitzenden, und damit hat er den Inhalt zu verantworten.
Das war aber noch nicht alles - der damalige Schriftführer forderte mehrfach (u. a. öffentlich auf einem Treffen von Vorstand und anderen Beteiligten am 6.9.2024) sogar eine Klärung der Tätigkeiten des Kassenwartes vor Gericht! Vor Gericht - mit seinem eigenen Kassenwart! Wegen einiger Kleinigkeiten!!
So war das mit der eigentlich für den HuVV doch so positiven Nachricht des Finanzamtes...
Wie
ich schon am Ende des letzten Beitrags geschrieben habe:
Kaum glaublich, das alles, aber leider
wahr!
Mindestens ein weiterer Beitrag zum Thema „Vorwürfe an den
Kassenwart“ folgt noch.
4.11.24
5) Die "Vorwürfe" gegen den damaligen Kassenwart
c) Die "Fremdgelder" auf dem Konto des HuVV
Heute schildere ich einen weiteren „Fall“, den der ehemalige
Vorsitzende, der ehemalige zweite Vorsitzende und der ehemalige
Schriftführer für „prüfenswert“ hielten. Offiziell geschah das alles
nur „sicherheitshalber“, und man betonte immer wieder, dass man
hoffe, dass nichts gefunden werde. Dass das Heuchelei war und dass
auch hier der einzige Zweck war, dem ehemaligen Kassenwart
„Unregelmäßigkeiten“ nachzuweisen, wird sich im Folgenden zeigen.
Bemerkenswert ist, dass auch hier (wie in den anderen Fällen) die
Verfahrensweisen mit der Kenntnis aller Beteiligten Jahre lang
praktiziert worden sind und dass es nie Einwände oder Bedenken gab,
weder von den Mitgliedern noch vom Vorstand noch von den
Kassenprüfern noch von den Behörden. Aber jetzt plötzlich tauchten,
ganz zufällig natürlich, die merkwürdigsten Befürchtungen auf, dass
doch möglicherweise etwas nicht korrekt (gewesen) sei – so auch bei
dem nächsten „Fall“.
Das „Unterkonto DGP“ beim HuVV, von dem bereits vorher die Rede war,
diente für das DGP-Orga-Team dazu, den Geldverkehr abzuwickeln, der
naturgemäß auch für den Dorfgemeinschaftsplatz anfiel (Rechnungen,
Fördergelder, Preisgelder usw. mussten ja irgendwo verbucht werden).
Das Geld, das sich auf diesem Konto befand, lag zwar (da es ein
„Unterkonto“ des HuVV-Kontos war) im weiteren Sinne auf einem Konto
des HuVV, war aber nicht zur Verfügung des HuVV, sondern
ausschließlich für die Zwecke des Dorfgemeinschaftsplatzes und damit
zur Verfügung der dort Beteiligten. Das hatte, wie gesagt, auch
jahrelang problemlos funktioniert und war als Lösung in den
Mitgliederversammlungen nie bemängelt worden.
Jetzt plötzlich nach vielen Jahren wurde diese Verfahrensweise durch
den Rest-Vorstand (der offensichtlich einen Tipp erhalten hatte)
unter „problematisch“ eingereiht: Auf dem Konto lägen
„Fremdgelder“, und „Fremdgelder“ hätten auf einem Konto des Heimat-
und Verkehrsvereins nichts zu suchen. Und damit sind wir nun beim „Thema
Fremdgeld“, von dem im vorherigen Kapitel auch bereits die Rede
war.
Hier soll gar nicht diskutiert werden, ob die Bezeichnung
„Fremdgeld“ im engen juristischen Sinne überhaupt angebracht war, ob
die Situation wirklich juristisch problematisch war, ob es
irgendwelche Bestimmungen gab, die so etwas untersagten - oder ob
das alles eine blanke Erfindung und Taktik war. Wir haben uns vom
DGP-Team jedenfalls zusammengesetzt und überlegt, wie wir damit
umgehen. Und dann sind wir zu dem Entschluss gekommen, sozusagen die
Zusammenarbeit mit dem HuVV zu kündigen. Es hatte zuletzt so viele
Störmanöver gegeben, dass wir keine Lust mehr hatten.
Wir haben überlegt, was wir mit dem Konto machen, und sind dann übereingekommen, bei der Kirchengemeinde Stapelage-Müssen nachzufragen, ob der Geldverkehr für den Dorfgemeinschaftsplatz auf einem Konto der Kirchengemeinde abgewickelt werden könnte. Die Kirchengemeinde ist nämlich der eigentliche Pächter des Grundstücks für den Dorfgemeinschaftsplatz, insofern erschien diese Anfrage nur logisch. Und zu unserer Freude hat die Kirchengemeinde relativ schnell zugesagt:
Aber auch hier war die Reaktion das Gegenteil von dem, was man hätte
erwarten sollen. Es wurde uns nicht etwa gedankt, dass das Problem
gelöst war, sondern es wurde uns mitgeteilt, dass wir da falsch
lägen und das so einfach alles gar nicht zu machen sei. Mit z. T.
hanebüchenen Begründungen wurde die Überweisung auf das neue Konto
verweigert – bis zum
Zeitpunkt der Handlungsunfähigkeit des HuVV im September 2024 haben
wir nicht das uns zustehende Geld erhalten! Wenn wir nicht mit
der Sparkasse gesprochen und einen anderen Weg gefunden hätten,
hätte der HuVV das Geld, das dem DGP-Team zustand, auf seinem Konto
behalten, da sind wir ziemlich sicher - obwohl die
Mitgliederversammlung längst mit breiter Mehrheit eine Überweisung
beschlossen hatte. Und wenn wir nicht noch rechtzeitig vor der
totalen Handlungsunfähigkeit etwas unternommen hätten, läge das Geld
heute noch auf dem „Unterkonto DGP“ beim HuVV und niemand käme
heran, weil der Verein handlungsunfähig ist und keine
Rechtsgeschäfte dieses Ausmaßes mehr tätigen darf. Aber die
„Unregelmäßigkeiten“ passieren natürlich nur immer beim Kassenwart …
In einer Mail, die ich als einer der Initiatoren und
DGP-Team-Mitglieder vom Vorsitzenden erhalten habe (dass er
der Namensgeber ist, muss aber nichts heißen), kräuseln sich einem
beim Lesen über den Stil und die Inhalte stellenweise die
Nackenhaare :
„3.
Wer ist rechtlich Verfügungsberechtigt über das von der örtlichen
Kirche lediglich verwaltete Konto – auch bei Haftungsfragen? Alles
ist vielleicht sogar für die kirchliche Aufsichtsbehörde (
Landeskirche Detmold) von Interesse - in Kenntnis der derzeitigen
Situation.“
Dieser Denunziationshinweis ist vom Niveau her kaum erträglich.
Dabei war die Landeskirche in Detmold selbstverständlich längst
informiert und hatte ihre Zustimmung gegeben – der dezente Hinweis
auf ein mögliches „Interesse“
der „Aufsichtsbehörde“
war also nicht nur unverfroren, sondern auch überflüssig. Und am
Ende (Punkt 5.) folgt natürlich der unvermeidliche Hinweis darauf,
dass der Kassenwart „trotz
rechtlicher Verpflichtung“(!!) bisher die Belege und Rechnungen
nicht offengelegt habe (siehe dazu meine ausführlichen Bemerkungen
im vorherigen Teil!).
Soweit zum Thema „Fremdgelder auf Konten des HuVV“. Man sieht: Auf
der einen Seite waren Fremdgelder für den HuVV etwas ganz Böses und
mussten eigentlich sofort vom Konto entfernt werden. Auf der anderen
Seite aber konnte sich der HuVV auch nur ganz schwer von den bösen
Fremdgeldern trennen und wollte sie daher am liebsten gar nicht auf
ein anderes Konto überweisen. Das zu verstehen ist gar nicht so
schwierig: Es ging natürlich auch hier nicht wirklich um ein Problem
mit Fremdgeldern oder überhaupt um ein Problem, das beseitigt werden
musste, sondern es ging auch hier natürlich nur darum, dem
Kassenwart ein bisschen was anzuhängen. Und mit diesem Wissen
bekommt die Vorgehensweise des HuVV-Vorstandes plötzlich auch einen
gewissen "Sinn".
5.11.2024
Es gäbe zwar noch einige weitere berichtenswerte Beispiele dafür, wie der damalige Rest-Vorstand des HuVV die angeblich so problematischen Finanzfragen "offen, vertrauensvoll und transparent" geklärt wissen wollte, aber ich denke, aus den von mir oben geschilderten Beispielen wird schon Einiges deutlich, u. a., wie man mit dem Kassenwart umgegangen ist.
Damit alles nicht zu ausführlich und ausufernd wird, habe ich mich jetzt doch entschlossen, das Thema "Vorwürfe gegen den Kassenwart" hiermit als (mindestens vorläufig) abgeschlossen zu betrachten und mich in den nächsten Beiträgen noch anderen Themen zuzuwenden, beispielsweise dem Thema, welche Hintergründe und Motive hinter einem solchen Verhalten gesteckt haben könnten. Demnächst also mehr!
8.11.24
Zufall oder Planung – war das Ende des Vereins gewollt?
Einige Gedanken
zu den möglichen Motiven
Wenn man sich den Verlauf der jüngsten HuVV-Affäre und das Ende ansieht und
das Verhalten des ehemaligen Vorsitzenden, des ehemaligen zweiten
Vorsitzenden, des ehemaligen Schriftführers und des einzelnen
Vereinsmitgliedes dazu in Beziehung setzt, kann man dann nicht auf
die Idee kommen, dass diese Akteure das Ende des Heimat- und
Verkehrsvereins Hörste bewusst herbeigeführt haben?
Das sei aber doch sehr unwahrscheinlich, und warum sollten die das tun,
werden Sie wahrscheinlich sagen und fragen. Und das frage ich mich
natürlich auch.
Aber welche Erklärung gibt es sonst dafür, dass diese Herren mehr oder
weniger regungslos und widerstandslos dem Niedergang des Vereins
zugeschaut haben, die Maßnahmen, von denen eine Rettung hätte kommen
können (beispielsweise die Einberufung einer Mitgliederversammlung
mit einer Vorstandswahl), sogar noch per Gerichtsbeschluss
verhindern wollten, sie ganz kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit auch
noch zurückgetreten sind, damit sie ja nichts mehr zur Rettung des
Vereins beitragen konnten, und auch insgesamt tatsächlich nichts zur
Rettung des Vereins beigetragen haben? Welche Erklärung gibt es
dafür, wenn nicht die, dass sie das Ende des Vereins herbeiführen
wollten?
Aber warum? Was gibt es an
möglichen Motiven? Wollte man dem Verein aus irgendwelchen Gründen
Schaden zufügen? Oder wollte man einer bestimmten Person Schaden
zufügen, weil man sich an ihr „rächen“ wollte - z. B. wegen einer
als ungerechtfertigt empfundenen Kritik oder wegen eines als
unangemessen oder beleidigend empfundenen Verhaltens? Oder hatte man
private, möglicher Weise aber auch politische oder
gesellschaftspolitische Interessen?
Das sind viele Möglichkeiten, und es sind sicher noch nicht einmal alle. In
diesem Kapitel will ich versuchen, die Hintergründe und die
möglichen Motive für das Handeln des ehemaligen Vorsitzenden, seines
ehemaligen Stellvertreters, des ehemaligen Schriftführers und des
einzelnen Vereinsmitgliedes etwas genauer zu ergründen. Warum wurde
der ehemalige Kassenwart von ihnen mit so vielen (zum Teil
versteckten) Vorwürfen konfrontiert, statt mit ihm gemeinsam
eventuelle Probleme zu lösen? Warum wurde der Verein völlig vor die
Wand gefahren, statt rechtzeitig Lösungsversuche anzustreben?
Da wir von den damals Beteiligten natürlich keine eigenen Begründungen
vorliegen haben (u. a. schon deswegen, weil sie sich offenbar
überhaupt nicht schuldig fühlen, bisher keine Verantwortung
übernehmen und daher keine Begründungen für notwendig halten), sind
wir auf Vermutungen und Indizien angewiesen. Wenn man allerdings die
vorliegenden Indizien wie Puzzleteile ein wenig zueinander in
Beziehung setzt, kommt am Ende doch ein Bild heraus, in dem einiges
zueinander passt und das einiges erklärt. Dennoch: Die Aussagen in
diesem Teil sind aus den oben erwähnten Gründen nicht endgültig
beweisbar, sondern z. T. auch spekulativ – aber deswegen dennoch
nicht völlig unbegründet.
Neben Indizien gibt es auch einige Fakten. Dazu gehört, dass es im Heimat-
und Verkehrsverein Hörste keineswegs immer so friedlich, transparent
und solidarisch zuging, wie man der Öffentlichkeit in den
Darstellungen nach außen und in den Protokollen weismachen wollte.
„Heile Welt“ herrschte dort schon länger nicht mehr, wenn es sie
denn je gegeben hat. Das weiß ich aus vielen Berichten und
zuverlässigen Darstellungen von langjährigen Mitgliedern des
Vereins.
Kritik von Mitgliedern richtete sich dabei auch gegen den Vorsitzenden. Dem
wurde aber eher die Rolle des nur Ausführenden zugeschrieben. Vor
allem richtete sie sich gegen zwei andere Personen aus dem Vorstand,
und da wiederum vor allem gegen eine Person.
Diesen drei Personen im Vorstand wurde vorgeworfen, zunehmend allein zu
entscheiden und andere Vorstandsmitglieder gar nicht mehr mit
einzubeziehen. Interne Abläufe würden nicht kommuniziert und seien
für andere nicht nachvollziehbar, es gehe vielfach nur um
persönliche Interessen. Eine Vorstandsarbeit finde seit Jahren nicht
mehr statt. In den Pressefotos erschienen auch immer nur die drei
gleichen Gesichter als Repräsentanten des Vereins (und ab und zu das
Mitglied, das das Tretbecken reinigte). Offenbar hatten sich diese
drei in den Verhältnissen häuslich eingerichtet und regelten die
meisten Angelegenheiten auf dem „kleinen Dienstweg“, nämlich unter
sich. Woanders nennt man das auch „Hinterzimmerpolitik“ oder
"Cliquenwirtschaft".
Dagegen gab es nun Widerspruch, und das war natürlich unbequem und wurde von
den drei Vorstandsmitgliedern sicher als störend und unangebracht
empfunden. Unter den Kritikern war auch der damalige Kassenwart. Das
könnte ihm in diesem Falle zum Verhängnis geworden sein, weil es
Menschen gibt, die mit Kritik nicht sachlich umgehen, sondern
persönlich beleidigt sind. Eine solche Situation könnte der Ausgang
für die dann folgenden Maßnahmen und Vorwürfe gewesen sein, für die
man sich den Kassenwart herauspickte. Denn wenn man bei einem
Kassenwart etwas findet, hat das gleich immer eine ganz andere
Bedeutung als bei einem normalen Mitglied.
Ähnlich verhielt es sich bei dem einzelnen Mitglied, von dem die plötzlich
auftauchenden „Informationen“ über die angeblichen
„Unregelmäßigkeiten“ geliefert worden sein sollen. Dieses Mitglied
war ursprünglich aktives Mitglied im DGP-Orga-Team und hat dort auch
einiges zur Gestaltung des Platzes beigetragen. Irgendwann gab es
atmosphärische Störungen, das Mitglied war für Nachrichten kaum noch
zu erreichen und ließ sich nicht mehr sehen. Auch hier gab es Kritik
an seinem Verhalten, u. a. eben auch durch den ehemaligen
Kassenwart. Und auch hier wurde diese Kritik offenbar eher
persönlich genommen, statt sich mit ihr auseinanderzusetzen.
Der ehemalige Kassenwart hatte also das Pech, genau im Zentrum dieser beiden Linien zu stehen, an deren anderen Enden jeweils Leute standen, die ihm gerne etwas „heimzahlen“ wollten. Das wäre für mich eine erste Erklärung dafür, warum man dem Kassenwart jetzt so plötzlich irgendwelche nebulösen Vorwürfe machte und ihm etwas anhängen wollte:
Obwohl zwei der drei eben angesprochenen Vorstandsmitglieder vorab
bereits angedeutet hatten, sie wollten bei der nächsten Wahl nicht
wieder kandidieren, konnten sie es offenbar nicht ertragen, dass bei
der nächsten Wahl nach ihnen genau
die den
maßgeblichen Teil des Vorstands bilden würden, von denen sie so
kritisiert worden waren. Dagegen haben sie noch einmal mobil
gemacht. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende hat, obwohl er
eigentlich bereits für den neuen Vorstand zur Verfügung stand, auf
Einfluss der beiden anderen hin sehr schnell wieder die Seiten
gewechselt, sodass die Jahreshauptversammlung am 26. April 2024
kurzfristig abgesagt werden konnte, damit dort auf gar keinen Fall
dieser neue Vorstand gewählt
werden konnte. Das wäre eine erste Erklärung.
Soweit, so schlecht. Falls allerdings in diesem Stadium noch die Absicht
geherrscht haben sollte, den Verein zu erhalten und weiterzuführen
(was nicht sicher ist), hätte sich das Trio hier schon zum ersten
Mal verzockt. Denn es fand sich wohl so schnell kein anderer (neuer
und „passender“) Vorstand, und so konnte/durfte Monate lang auf
keinen Fall eine neue JHV einberufen werden, und damit rückte das
Ende des Vereins immer näher – wobei, wie gesagt, noch unklar ist,
ob das ein „Unglücksfall“ war oder ob das sogar bewusst in Kauf
genommen oder eingeplant wurde.
Dem Kassenwart Vorwürfe zu machen, ihn zu malträtieren und seinem Ruf zu
schaden, ist das Eine, aber den Verein am Ende komplett vor die Wand
zu fahren, ist ja noch einmal eine andere Hausnummer. Passt das
zusammen und hat das Eine wohl doch mit dem Anderen zu tun?
Ich glaube, hier kommen auch noch andere Aspekte ins Spiel, die am Ende
etwas auslösten, von dem nicht sicher ist, ob alle Akteure das
gewollt und bewusst herbeigeführt haben oder ob sie davon überrollt
wurden. Ich glaube nämlich, dass der Verein für andere, ggf.
auch für politische Interessen „gekapert“ werden sollte,
und zwar auch von Teilen des alten Vorstandes. Man darf daran
erinnern, dass sich in dem alten Vorstand auch (mindestens) zwei
unterschiedliche politische Lager wiederfanden. Und niemand soll
glauben, dass das Märchen von der politischen Neutralität gerade im
Heimat- und Verkehrsverein Hörste wahr geworden wäre. Es gibt
eindeutige Indizien für eine politische Aktivität einzelner
Vorstandsmitglieder innerhalb ihrer HuVV-Tätigkeit. Das, was zuletzt
in dem alten Verein unmöglich erschien, wäre dann nach einem
„Neubeginn“ und dem Austritt möglichst vieler Kritiker und Nörgler
plötzlich möglich gewesen, nämlich die passende neue „Ausrichtung“
des Heimat- und Verkehrsvereins.
Das wäre dann neben den vorher geschilderten persönlichen Interessen die
zweite Schiene. Sie könnte eventuell dann auch bis zur Auflösung des
Vereins geführt haben, entweder, weil zwischendurch Pannen passiert
sind und die „feindliche Übernahme“ nicht so richtig geklappt hat
(z. B. wegen Personalmangels oder fehlender Kenntnisse des
Vereinsrechts), oder aber auch, weil noch beabsichtigt ist, die
„Karteileiche HuVV“ wiederzubeleben und dann mit eigenen „Inhalten“
zu füllen.
Wie passt dazu der Rücktritt des ehemaligen Vorsitzenden, des ehemaligen
zweiten Vorsitzenden und des Schriftführers (und danach dann auch
der Rücktritt des stellvertretenden Kassenwartes) kurz vor Ultimo?
Die drei (bzw. vier) waren, wenn man ihren eigenen Äußerungen glauben darf, bis kurz vorher noch davon ausgegangen, nach dem Ablauf ihrer Amtszeit geschäftsführend im Amt zu bleiben, bis es einen neuen Vorstand gab. Das war aber ein Irrtum.
Ob sie das kurz vorher erfahren haben und dann (sinnlos) zurückgetreten
sind, um noch ein Zeichen zu setzen oder so etwas, weiß ich nicht.
Wahrscheinlich wollten sie sich einfach vor der bei einer
Vereinsauflösung anfallenden Arbeit aus dem Staub machen. Ob sie
auch zurückgetreten wären, wenn die Möglichkeit, geschäftsführend
noch eine Weile im Amt zu bleiben, tatsächlich bestanden hätte, weiß
ich auch nicht. In dieser Situation hätten sie zwar nur
eingeschränkte Möglichkeiten gehabt, aber man hätte doch noch
bestimmte Weichen stellen können. Aber vielleicht wollten sie auch
ganz bewusst am Ende ein Chaos hinterlassen, als sie merkten, dass
andere Pläne nicht mehr oder nicht so schnell durchzusetzen waren.
Denn vielleicht hatte sich auch bereits herumgesprochen, dass das
mit einem neuen „Vorstand nach eigenen Vorstellungen“ so schnell und
problemlos nicht klappen würde. Und dann wären ihnen so gut wie
keine Handlungsmöglichkeiten mehr geblieben, sondern (vor allem dem
ehemaligen Vorsitzenden und seinem Stellvertreter) nur noch die
Aufräumarbeiten. Vielleicht wollten sie einfach nur kurz vor
Toresschluss ihr Schäfchen noch so gut wie möglich ins Trockene
bringen, um mit dem Rest nichts mehr zu tun zu haben. Denn der
„Rücktritt“ des ehemaligen Schriftführers fiel sogar exakt mit dem
Termin zusammen, an dem er sowieso planmäßig aus dem Amt geschieden
wäre! Geht’s noch sinnloser?
Die Rücktritte ergeben eigentlich nur dann „Sinn“, wenn man sie als
letzte Möglichkeit für die Flucht aus der Verantwortung ansieht.
Vielleicht war hier die Panik schon so groß, weil die anderen Pläne
nicht so geklappt hatten, dass man den Rücktritt als einzige
Möglichkeit zur sicheren Flucht ansah. Das zeigt auch der genauso
sinnlose weitere Rücktritt des ehemaligen stellvertretenden
Kassenwartes kurz vor Toresschluss.
Dennoch: Die wahren Motive für den Rücktritt so kurz vor Schluss bleiben
auch am Ende noch rätselhaft - ich denke, es war eine
Mischung aus Unwissen, Flucht und Panik. Zu dem
verantwortungslosen Handeln davor würde es passen.
11.11.2024
"Rücktritt
zur Unzeit" - was hat es damit auf sich?
HuVV-Mitglied Henrik Bollermann hat es in seinem Anschreiben zum
Protokoll vom 11.10.2024 (siehe Beitrag Nr. 3 oben!) bereits
erwähnt: Der – grundsätzlich jederzeit erlaubte – Rücktritt eines
Vorstandes bzw. vor allem eines/r Vorsitzenden kann auch „zur
Unzeit“ erfolgen und dann ggf. Schadenersatzforderungen nach sich
ziehen. Was hat es damit
genau auf sich?
Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), in dem die
gesetzlichen Regeln für die Rechtsbeziehungen im Privatrecht
festgelegt sind, etwa § 627 oder § 671. Beispielsweise heißt es in
§ 671 Abs. (2)
zum Thema
Widerruf; Kündigung:
Der Beauftragte darf
nur in der Art kündigen, dass der Auftraggeber für die Besorgung des
Geschäfts anderweit Fürsorge treffen kann, es sei denn, dass ein
wichtiger Grund für die unzeitige Kündigung vorliegt. Kündigt er
ohne solchen Grund zur Unzeit, so hat er dem Auftraggeber den daraus
entstehenden Schaden zu ersetzen.
Was hier zivilrechtlich als „Kündigung“ bezeichnet ist, ist
vereinsrechtlich der Rücktritt. „Der Auftraggeber“, also der Verein,
muss bei einer Kündigung, also bei einem Rücktritt, „für die
Besorgung des Geschäfts anderweitig Fürsorge treffen“ können.
Vereinsvorsitzende müssen also den eigenen Rücktritt so
organisieren, dass der Verein rechtzeitig die Nachfolge regeln kann
und nicht (mindestens nicht längere Zeit) in seiner
Handlungsfähigkeit beeinträchtigt wird. Im anderen Fall hätte ein
Vorsitzender „zur Unzeit“ den Rücktritt erklärt und könnte für
dadurch bedingte Schäden mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht
werden.
14.11.2024
Teil 1:
Heute erst einmal einige notwendige Bemerkungen und Erklärungen
(Inhalte folgen im nächsten Beitrag wieder):
In
den nächsten Tagen erscheinen erst einmal die letzten der von mir
geplanten größeren bzw. längeren Beiträge zum Thema „Niedergang des
Heimat- und Verkehrsvereins Hörste“. Ich glaube, alle, die statt
Gerüchten lieber zuverlässige Informationen haben wollten, konnten
hier fündig werden (und können es natürlich weiterhin). Einige
kleinere und kürzere Beiträge werden danach aber sicher noch folgen.
Die
Beiträge, die in den nächsten Tagen erscheinen, hatte ich am 31.10.2024
bereits angekündigt. Es geht vor allem um die vehemente Abwehr von
Vorstands- und Mitgliederversammlungen durch einige Mitglieder des
alten Vorstandes und die darin deutlich werdende undemokratische
Grundhaltung, und es geht im danach folgenden Teil um die wirklich
krachende Niederlage, die der Verein vor dem Oberlandesgericht in
Hamm erlitt, und darum, welche Bedeutung das hat.
Es
geht parallel dazu aber auch darum, der Öffentlichkeit noch einmal
ein negatives Musterbeispiel für die infame Vorgehensweise und den
herablassenden und teilweise beleidigenden Tonfall von Teilen des
Vorstandes vor Augen zu führen. Was und wie in den Mails und Texten
(beispielsweise in den Mails an die vier „Oppositionellen“ im
Vorstand oder in der Beschwerde gegen den Entscheid des
Amtsgerichtes Lemgo) z. T. formuliert wurde, auch an Unwahrheiten,
ist kaum zu glauben, wenn man bedenkt, dass es sich um einen
Dorfverein handelt, in dem es immer auch um ein vernünftiges
Miteinander gehen sollte. Was damit genau gemeint ist, wird klar
werden, wenn ich später Auszüge und auch etwas längere
Zitate aus den Texten bringe.
Vielleicht fragen sich einige, warum ich das mache und ob das
eigentlich alles so in Ordnung ist.
Meine Antwort ist: Ich habe hautnah mitbekommen, wie in Teilen des
Vorstandes gegen andere Teile des Vorstandes vorgegangen worden ist.
Ich habe auch die Mails und Schriftstücke kennengelernt. Sie waren
ja nicht geheim, sondern betrafen öffentliche Vorgänge, an denen
u.a. auch ich beteiligt war, beispielsweise über den
Dorfgemeinschaftsplatz. Ich habe auch hautnah mitbekommen, wie
gleichgültig diesen Teilen des Vorstandes das Schicksal der Personen
und der damit betroffenen Familien war. Die mussten mit diffusen
Vorwürfen und Gerüchten leben und wurden in ihrem täglichen Leben
beeinträchtigt. Das ging soweit, dass ein Vorstandsmitglied sich
gezwungen sah, privat einen Anwalt zu engagieren, damit er sich
gegen die Gerüchte wehren konnte. Das darf nicht einfach alles so unter
den Teppich gekehrt werden.
Ein
öffentlicher Verein wie der HuVV Hörste, der von der Gemeinnützigkeit profitiert
hat und in
der Öffentlichkeit agiert hat (auch mit Stellungnahmen), ist keine
Privatinstitution im Schonraum, sondern muss sich im Zweifelsfalle
auch der Öffentlichkeit und ihren Fragen stellen. Es geht um
„Amtsträger“ in einem öffentlichen Verein, nicht um deren
Privatsphäre. In der Öffentlichkeit gibt es ein großes Bedürfnis,
mehr über die Hintergründe des Niedergangs des Heimat- und
Verkehrsvereins Hörste zu erfahren. Zu diesen Hintergründen zählt
auch die Art des Umgangs innerhalb des Vorstandes. Und dann geht es
auch noch um die Korrektur und Richtigstellung der oben erwähnten
Gerüchte, denen einige Vorstandsmitglieder ausgesetzt waren. Teile
der Vereinsführung haben jedenfalls nichts dafür getan, diese
Gerüchte rechtzeitig und massiv zu entkräften, sondern haben nach
Aussagen der Betroffenen diese Gerüchte teilweise sogar noch
befeuert.
Bis heute gibt es kein Wort der Entschuldigung oder des Bedauerns.
In dieser Situation hilft ausschließlich, sich an die
Fakten zu halten und diese Fakten öffentlich darzulegen. Und dazu gehört auch,
das zu zitieren, was gesagt und geschrieben worden ist. Deswegen
mache ich diese Veröffentlichungen. Sie dienen also der Aufklärung
und Information, und ich bin der Überzeugung, dass das sein muss.
Dennoch will ich niemanden unnötig bloßstellen und werde daher
sicherheitshalber von den folgenden Texten (Briefe, Mails, Schreiben des
Amtsgerichts, …) keine vollständigen Originale und Abbildungen
veröffentlichen, sondern ich fasse sie nur zusammen bzw. zitiere
daraus (Zitate in
Kursivschrift). Persönliche Daten werden nicht verbreitet.
Selbstverständlich garantiere ich dafür, dass die Zusammenfassungen
authentisch sind und dass die Zitate genau dem Original entsprechen.
Das, was ich hier wiedergebe, ist so gesagt und geschrieben worden.
Wegen der dadurch entstehenden Länge der Beiträge teile ich daher auch
hier wieder in Teilbeiträge auf. Im nächsten Beitrag geht
es erst einmal darum, wie vier Vorstandsmitglieder die Einberufung
einer Vorstandssitzung beantragen und mit welcher Kaltschnäuzigkeit
dieses – satzungsmäßig völlig korrekt eingebrachte – Anliegen von
anderen Vorstandsmitgliedern bzw. dem Vorsitzenden abgewiesen wird, obwohl das gar nicht
erlaubt war. Und daran wird ein typisches Vorgehen und eine typische
Argumentationsweise deutlich. Daher beschäftige ich mich mit dieser
und noch einer weiteren Mail im nächsten Beitrag etwas ausführlicher als gewohnt.
Soweit diese wohl notwendigen Vorbemerkungen – im nächsten Beitrag
geht es dann wieder inhaltlich zur Sache!
Fortsetzung folgt!
17.11.2024
Mitglieder als Störfaktor - über Satzungsbrüche und unverschämte Mails
Teil 2: Arbeitsklima und Umgangston im Vorstand
Wie angekündigt, geht es heute inhaltlich weiter. Ich beschäftige
mich im folgenden Beitrag mit der permanenten Weigerung des
Vorsitzenden und zweier weiterer Vorstandsmitglieder, eine
Mitgliederversammlung oder aber auch nur eine Vorstandssitzung
einzuberufen, was am Ende ja bekanntlich zur Auflösung des Vereins
führte.
Diese Tatsache an sich ist in den vorherigen Beiträgen bereits
mehrfach erwähnt worden. Heute geht es mehr um das aus dem
Schriftverkehr deutlich werdende Arbeitsklima im Vorstand und um die
Art und Weise des Umgangs miteinander. Ich beschäftige mich am
Beispiel eines einzigen Textes, nämlich des Antwortschreibens auf
den Antrag von vier Vorstandsmitgliedern auf Einberufung einer
Vorstandssitzung, vor allem damit,
wie mehrfach die
Vereinssatzung gebrochen wurde, wie Vorstandskolleginnen und
-kollegen (und damit auch Vereinsmitglieder) ausgetrickst und für
dumm verkauft werden sollten und wie unpassend und häufig fast
beleidigend der Tonfall dabei war. Wenn man das gelesen hat,
weiß man über den Umgang im Vorstand Bescheid und weiß, warum der
Verein eingegangen ist.
Stellen wir uns einmal folgende Situation vor: Sie sind Mitglied
eines Vereins (Gesangverein, Sportverein, Taubenzüchterverein, …)
und sind dort im Vorstand. Vielleicht sind Sie es ja sogar
tatsächlich, aber das ist hier nicht so wichtig. Sie dringen seit
vielen Wochen darauf, eine Versammlung einzuberufen, weil wichtige
Dinge geklärt werden müssen. Aber nichts passiert. Sie kennen die
Vereinssatzung und wissen, dass der Vorsitzende gezwungen ist, bei
drei Unterschriften von Vorstandsmitgliedern auf Antrag innerhalb
einer Woche eine Vorstandssitzung einberufen zu müssen. Sie bekommen
sogar vier Unterschriften zusammen und beantragen form- und
fristgerecht eine Sitzung.
Das hätte dann etwa so lauten können:
Antrag auf Einberufung
einer Vorstandssitzung gem. § 11 Abs. 1 der Vereinssatzung
Lieber [Vorsitzender]... ,
hiermit beantragen wir die erneute Einberufung einer
Vorstandssitzung gem. § 11 Abs. 1 unserer Vereinssatzung innerhalb
einer Woche.
Da
nach wie vor keine Klärung der im Raum stehenden Fragen und/oder
klärungsbedürftigen Punkte in Zusammenhang mit dem Abwicklungskonto
DGP erfolgt ist, möchten wir die Sitzung initiieren, um etwaige
Fragen vollständig und abschließend zu klären. Wie bereits mehrfach
erbeten, bitten wir auch dieses Mal darum, uns im Vorfeld die
konkreten Fragen und/oder klärungsbedürftigen Punkte zu benennen.
Die relevanten Unterlagen werden dann vom Kassenwart erneut bei der
Vorstandssitzung bereitgehalten, so dass alles direkt geklärt
werden kann. (…)
Wir halten es für absolut
erforderlich, dass wir nun zeitnah eine Lösung der Angelegenheit
herbeiführen und anschließend die Jahreshauptversammlung
durchgeführt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
[4 Unterschriften]
Genau so
machten es der Kassenwart, der stellv. Schriftführer und zwei
Beisitzerinnen des HuVV Hörste (also die vier, die vom Restvorstand
als „permanente Opposition“ angesehen und dementsprechend behandelt
wurden) am 9.6.2024 – absolut korrekt und satzungsgemäß. So lautet
nämlich die Satzung des HuVV Hörste:
§ 11 Vorstandsbeschlüsse
(1) Der Vorsitzende
beruft die Sitzung des Vorstandes unter Angabe der Tagesordnung ein.
Auf Antrag von drei Vorstandsmitgliedern muss er innerhalb einer
Woche eine Sitzung anberaumen. (…)
Nun blieb dem Vorsitzenden ja nichts anderes mehr übrig. Denn
Einschränkungen oder Bedingungen sah die Satzung nicht vor. Also
blieb nur die sofortige Einberufung einer Vorstandssitzung - hätte
man gedacht.
So lautete der Beginn der Antwort vom 13.6.2024:
Hallo Ehepaare (X)…
und (Y)…,
ich bin fast sprachlos, aber erfreulicherweise sehr gut orientiert !
Ein Antrag (9. Juni
2024) zur Einberufung einer Vorstandssitzung, obwohl die durch
Vorstandsbeschluss vom April 2024 aufgegebenen Aufgaben noch nicht
erledigt worden sind! Die lt. Vorstandsbeschluss eingesetzte
Prüfkommission konnte bisher mangels Unterbreitung von
Terminvorschlägen des Kassenwartes nicht tagen. Es ist aber für die
von Euch geforderte Vorstandssitzung unverzichtbar, die Ergebnisse
der Sonderkommission zu kennen. Ohne diese Ergebnisse ist es aus
rein sachlichen Gründen sogar denkbar, dass ein Gremium
zusammentritt, das in Kenntnis fehlender Dokumente / Ergebnisse
beschlussunfähig ist.
(…)Allgemein zum
Tagungsantrag: Selbstverständlich ist ein Antrag auf die Einberufung
einer Sitzung stets und auch grundsätzlich zulässig ; auch von den
dem Leitungsteam angehörenden Ehepaaren zulässig, weil die
erforderlichen 4 Einzelunterschriften das Anliegen dokumentieren. Im
konkreten Fall überrascht der Sitzungswunsch jedoch, weil auch das
Antrags-Quartett erschöpfend über die Sach-. Rechts- und
Verfahrenslage informiert ist, mindestens aber unterrichtet sein
müsste!!!
Eine persönliche Bemerkung von mir: Auch der Sprachstil ist
unerträglich, wie ich finde. Aber das will ich hier nicht weiter
kommentieren. Wichtiger ist der Inhalt.
„Selbstverständlich
ist ein Antrag auf die Einberufung einer Sitzung stets und auch
grundsätzlich zulässig“,
wird zuerst gönnerhaft zugestanden, aber „im
konkreten Fall“ dann gerade doch nicht, da „überrascht der Sitzungswunsch jedoch“.
Dass hier gerade ein glatter und grober Satzungsverstoß passiert
ist, dürfte allen Leserinnen und Lesern klar sein - natürlich darf
der Vorsitzende den Antrag auf eine Sitzung nicht einfach ablehnen,
weil angeblich bestimmte Bedingungen noch nicht erfüllt seien, die
in der Satzung gar nicht vorgesehen sind.
Dass die Ablehnung auch noch mit einer Begründung passiert, die
selbst schon einen Satzungsverstoß beinhaltet, nämlich die Berufung
auf die „Prüfkommission“, deren Ergebnis erst vorliegen müsste,
dürfte auch kein Geheimnis mehr sein, wenn man meinen ausführlichen
Beitrag vom 1.11.2024 zu diesem Thema gelesen hat.
Und dass von diesen Teilen des Vorstandes schon
im Vorhinein prophezeit wird,
dass das Gremium möglicherweise „beschlussunfähig“
sei (aber nicht, weil die Personenzahl nicht erfüllt ist,
sondern weil das „in Kenntnis fehlender Dokumente“ geschehe - was immer das bedeuten
soll), ist nichts anderes als die
Voranmeldung einer
Manipulation des möglichen Sitzungsergebnisses.
Das alles reicht eigentlich schon, aber es ist (leider) noch nicht
zu Ende. Das Gefasel (man kann es nicht anders nennen) geht nämlich
noch weiter:
(…)„Eine
rechtsverbindliche Einladung zu einer Vorstandsitzung können
auch die vier interessierten Vorstandsmitglieder nicht, wie
bemerkenswerter Weise angekündigt, aussprechen.“
Nirgendwo
in ihrem Antrag haben die vier Vorstandsmitglieder „eine
rechtsverbindliche Einladung zu einer Vorstandsitzung“
ausgesprochen oder „bemerkenswerter
Weise angekündigt“! Genau das wird ihnen aber vorgeworfen,
einfach so, ohne jeden Textbezug und ohne Begründung.
Man fragt sich, wie der Verfasser auf so etwas kommt und was das
soll. Es soll offenbar einfach eine Art von Maßregelung sein, die
den vier Vorstandsmitgliedern zeigen soll, dass sie hier nichts zu
sagen und nicht die Bedingungen zu bestimmen haben. Wo kämen wir
denn hin, wenn sich jeder einfach auf die Satzung berufen würde?
Das allein sagt schon alles über die Stimmung und den Umgang im
Vereinsvorstand (und damit auch im Verein). Aber es ist immer noch
nicht zu Ende, tut mir leid. Es gibt nämlich noch etwas. Ich zeige
dazu erst einmal die entsprechende Textpassage aus der Antwort:
„(…)Rahmen: möglichst vereinsintern und ohne die sog.
Öffentlichkeit, auch im Interesse unseres Vereins. Wer die
Öffentlichkeit sucht, muss prüfen, was er bewirkt.
(…)Wer eine
öffentliche Diskussion außerhalb der Vereinsgemeinschaft ohne
Vorliegen der Ergebnisse der Prüfkommission ermöglicht, muss
zunächst die Folgen bedenken.
(…)Viele Grüße“
[eingescannte Unterschrift]
„Rahmen: möglichst
vereinsintern und ohne die sog. Öffentlichkeit“ – „ohne
die sog. Öffentlichkeit“
- ist das nicht wunderbar formuliert? „Wer
die Öffentlichkeit sucht, muss prüfen, was er bewirkt“ und „wer
eine öffentliche Diskussion außerhalb der Vereinsgemeinschaft …
ermöglicht, muss zunächst die Folgen bedenken“ –
das war das Verständnis von Transparenz in Teilen des
HuVV-Vorstandes, während sich in der Realität längst „eine
öffentliche Diskussion“ in
Form von Gerüchten selbständig gemacht hatte.
Am Schluss schreibt der Verfasser:
„Eine JHV 2024
ohne
einen uneingeschränkten Entlastungsbeschluss 2023 dürfte das Ansehen
unseres Vereins schädigen“.
Man erinnere sich: In der dann von den Mitgliedern erzwungenen
Jahreshauptversammlung vom 18.9.2024 wurden tatsächlich drei
Vorstandsmitglieder nicht entlastet – allerdings dann der Verfasser
der obigen Mail und seine beiden anderen „Mitstreiter“ aus dem
Rest-Vorstand. So hart schlägt das Schicksal manchmal zu.
Ich hoffe, dass in dem
heutigen Beitrag deutlich geworden ist, was ich meinte mit meiner
Äußerung, dass man nach der Kenntnis dieses Schreibens wisse, warum
der Verein eingegangen ist – wer
so mit
Vorstandskolleginnen und -kollegen umgeht, nimmt das Ende des
Vereins nicht nur billigend in Kauf, sondern führt es aktiv herbei.
Ich komme auf das
Schreiben in anderem Zusammenhang noch einmal zurück. Ich denke, für
heute reicht es einem erst einmal …
25.11.24
Einer der noch folgenden Beiträge soll sich ja, wie angekündigt,
genauer mit der Beschwerde des HuVV-Vorsitzenden gegen die
Genehmigung der von Herrn Bollermann durchgesetzten
außerordentlichen Mitgliederversammlung und mit der Ablehnung dieser
Beschwerde am 5.9.2024 durch das Oberlandesgericht in Hamm befassen.
Bis es soweit war, gab es allerdings noch diverse Zwischenschritte.
Die werde ich hier vorab chronologisch dokumentieren, weil daran
deutlich wird, mit welcher Vehemenz sich der Vorsitzende und ein
Teil des Vorstandes des HuVV gegen eine Versammlung und damit gegen
die Beteiligung der Mitglieder wehrte. Die wahrscheinlichen Gründe
dafür werde ich in einem gesonderten Beitrag behandeln. Hier geht es
erst einmal um die verschiedenen Stufen der Entwicklung, die am 5.
September 2024 mit der Abweisung der Beschwerde durch das
Oberlandesgericht in Hamm endete. Ich werde (außer in einer
Situation) möglichst wenig kommentieren, weil das meiste einfach für
sich selbst spricht. Es wird allerdings eine faktenreiche und lange
Auflistung, die wohl nicht immer ganz einfach nachzuvollziehen ist.
Aber für Interessierte enthält sie, glaube ich, eine Menge an
Informationen über Denk- und Handlungsweisen der Beteiligten. Also
versuche ich es mal:
1) In der Absage der JHV v. 26.4.2024 war durch den Vorsitzenden
schriftlich versprochen worden: “Die
jetzt ausgefallene Zusammenkunft wird in diesem Jahresquartal neu
terminiert.“ „In diesem
Jahresquartal“ hieß eine JHV bis spätestens 30. Juni 2024. Aber
es passierte nichts. Die Einhaltung der Zusage „2. Jahresquartal“
rückte also allein wegen der satzungsgemäßen Ladungsfristen in immer
weitere Ferne. Anfang Juni 2024 forderte das HuVV-Mitglied Henrik
Bollermann daher vom Vorstand die Einberufung einer
Mitgliederversammlung, da seit der Absage der Jahreshauptversammlung
am 26. April 2024 Funkstille herrschte.
2) Nachdem Herr Bollermann bei einer nochmaligen Nachfrage vom
Vorsitzenden „mit
nichtssagenden Floskeln abgespeist“ und „überdies
auch noch auf persönliche Art und Weise angegangen“ wurde, wie
er selbst in einem Schreiben vom 9.6.2024 an die Mitglieder
mitteilte, startete er eine in der Satzung vorgesehene
Unterschriftensammlung mit dem Vorschlag, für den 27.6.2024 eine
Versammlung einzuberufen. In kurzer Zeit hatte er die erforderliche
Anzahl an Unterschriften erreicht.
3) Am 9. Juni 2024 teilte ihm der Vorsitzende per Mail mit, dass es
dennoch keine Versammlung geben werde. Erst „müssen
die bisher fehlenden Ergebnisse vorliegen“, nämlich die des „Prüfquintetts“,
sie seien „wegen der sog.
Pflichtpunkte unverzichtbar“! Als neuer möglicher
Versammlungstermin bliebe damit nur noch ein „Versammlungstermin
im 3. Jahresquartal“!
4) Am 8. Juli 2024 schrieb daher Herr Bollermann an das Amtsgericht
Lemgo und stellte den Antrag auf Ermächtigung zur Einberufung und
Leitung einer Mitgliederversammlung.
5) Am 16.7.2024 schrieb das Amtsgericht Lemgo an den Vorsitzenden
des HuVV und gab ihm Gelegenheit zu einer Stellungnahme innerhalb
von 2 Wochen.
6) In einem Antwortschreiben vom 31.7.2024 teilten der
HuVV-Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende dem Amtsgericht mit,
der Vorstand des HuVV habe mittlerweile beschlossen, für den
27.8.2024 eine Jahreshauptversammlung einzuberufen. Die Einladungen
würden am 9./10.8.2024 versandt. Damit sollte eine außerordentliche
Mitgliederversammlung überflüssig gemacht werden.
7) In einem Schreiben vom 1.8.2024 bat das Amtsgericht Lemgo den
Vorsitzenden daraufhin, „die
Tagesordnung unverzüglich nach hier in Kopie“ zu senden, und
zwar „binnen 1 Woche“: „Entscheidend
ist, dass die Tagesordnung sich nach dem Willen der Minderheit
richtet.“
8) In einer Mail vom 2.8.2024 an den Vorsitzenden beschwerte sich
der Kassenwart als Vorstandsmitglied darüber, dass es doch überhaupt
keinen Vorstandsbeschluss über eine angesetzte
Jahreshauptversammlung gegeben habe. Eine Vorstandssitzung oder
Absprachen dazu hätten nicht stattgefunden. Außerdem sei es
merkwürdig, dass jetzt plötzlich eine Versammlung stattfinden könne,
wo doch bisher immer gegolten habe, es müssten erst verschiedene
Punkte geklärt werden und es müssten erst Ergebnisse vorliegen.
9) Am 4.8.2024 teilte Herr Bollermann in einer Mail dem Amtsgericht
Lemgo mit, dass nach seinen Informationen außer den beiden
Vorsitzenden und dem Schriftführer niemand etwas von einem
Vorstandsbeschluss für eine JHV am 27.8.24 wisse und dass die
Aussage der beiden Vorsitzenden also nicht richtig sei. Da es ihm
daher nicht sicher erschien, ob diese angekündigte JHV auch
tatsächlich stattfinden würde, bat er darum, ihn weiterhin zu
ermächtigen, eine entsprechende Versammlung einzuberufen.
10) Am 12.8.2024 antwortete der HuVV-Vorsitzende dem Amtsgericht
Lemgo. Er bedankte sich für den “Hinweis
zur Gestaltung der Tagesordnung“, übersandte aber keine für eine
Versammlung am 27.8.24, wie noch am 31.7.24 angekündigt, sondern
brachte kommentarlos ein neues Datum ins Spiel: “Vorgesehen
ist die Jahreshauptversammlung unter Beachtung der Ladungsfristen,
sowie etwaiger gesetzlicher Vorgaben für den 10. Sept. 2024“.
Aber auch dieses Datum wurde noch relativiert: “Sollte
Ihre Entscheidung mir erst zu einem Zeitpunkt vorliegen, der eine
ordnungsgemäße Einladung risikoreich macht, bitte ich um
Verständnis, dass ich eine Neuterminierung nach dem 10 Sept. nur
machen kann.“ [sprachlich unverändert wiedergegeben]
11) Das Amtsgericht Lemgo hatte zu diesem Zeitpunkt allerdings offenbar schon entschieden. Mit Schreiben vom 12.8.2024 teilte es den Beteiligten mit: „Das Vereinsmitglied Henrik Bollermann, …, 32791 Lage, wird gem. § 27 Abs. 2 BGB ermächtigt, eine Mitgliederversammlung mit folgender Tagesordnung einzuberufen:
(…)
Gründe:
(…) Der Vorstand konnte nach
hiesiger Bewertung nicht hinreichend glaubhaft machen, dass eine
Mitgliederversammlung der das Minderheitenersuchen unterzeichnenden
Mitglieder mit einer Tagesordnung im Sinne der Mitglieder
stattfinden wird.“
12) Am 15.8.2024 legte der HuVV-Vorsitzende beim Amtsgericht Lemgo
gegen den Beschluss des Amtsgerichtes vom 12.8.2024 und damit gegen
das Stattfinden einer Mitgliederversammlung Beschwerde ein und bat
gleichzeitig darum, eine aufschiebende Wirkung auszusprechen.
Hier muss ich mich dann doch vom Dokumentieren etwas lösen und
einiges kommentieren, weil man sonst nicht verstehen kann, was sich
hier eigentlich abgespielt hat.
Erst einmal: Eine Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
Weiterhin: Schwerpunkt in der Begründung des HuVV war die zeitliche
Überschneidung der Stellungnahme des HuVV vom 12.8.2024 und der
Bekanntgabe des Beschlusses des Amtsgerichtes, ebenfalls vom
12.8.2024: Wenn die HuVV-Stellungnahme vom 12.8.2024 rechtzeitig und
vorher beim Amtsgericht bekannt gewesen wäre, wäre der Beschluss
wohl anders ausgefallen, so der HuVV-Vorsitzende in seiner
Beschwerde.
Inhaltlich verließ sich der HuVV-Vorsitzende hier offenbar auf die
Nennung des neuen Termins für die JHV am 10.9.24, den man ja 3 Tage
vorher in dem Schreiben an das Amtsgericht plötzlich ins Spiel
gebracht hatte. Diese JHV hätte, wenn sie denn gesichert gewesen
wäre und stattgefunden hätte, evtl. eine zusätzliche
außerordentliche Mitgliederversammlung überflüssig machen können
(obwohl es dabei Satzungsprobleme gegeben hätte).
In den dann folgenden inhaltlichen Ausführungen des Vorsitzenden
deutet allerdings nichts darauf hin, dass das Amtsgericht bei
vorheriger Kenntnis des Textes vom 12.8.24 anders entschieden hätte.
Es wurde nämlich so beliebig mit Versammlungsterminen jongliert,
obwohl keiner feststand, dass das Amtsgericht selbst bei Kenntnis
dieser Argumentation ziemlich sicher keine andere Entscheidung
gefällt hätte. Denn auch der kurz vorher neu ins Spiel gebrachte
Termin 10.9.2024 für die JHV war ja nicht gesichert und nicht
beschlossen.
„Inhaltlich enthält die Einladung zur JHV 2024 vom 27.8.2024, geändert wegen eingetretener Zeitverschiebung, zum Versammlungstermin 10.9.2024 alle rechtlich erforderlichen und auch gewünschten Tagesordnungspunkte …“
steht dort zu Beginn der zweiten Seite der Beschwerde vom 15.8.24. Und damit glaubte man die außerordentliche Mitgliederversammlung überflüssig gemacht und der Beschwerde zum Erfolg verholfen zu haben.
Eine „Einladung zur JHV 2024
vom 27.8.2024“ hat es aber nie gegeben. Und was heißt „geändert
wegen eingetretener Zeitverschiebung“? Sommerzeit – Winterzeit
Ende August? Und was heißt „zum
Versammlungstermin 10.9.2024“? Auch den gab es ja noch gar
nicht! Der war zwar 3 Tage vorher (und sogar noch mit Vorbehalt!)
angekündigt worden, aber nur in dem Schreiben ans Amtsgericht, sonst
wusste noch niemand von diesem plötzlich aufgetauchten Termin, weder
der zuständige Rechtspfleger noch der restliche HuVV-Vorstand.
Und selbst in dieser Beschwerde wird der Termin noch wieder
relativiert und unter Vorbehalt gestellt, obwohl sich die Beschwerde
eigentlich gerade darauf stützt, dass doch wegen der anstehenden
Jahreshauptversammlung die außerordentliche Mitgliederversammlung
entfallen könnte: „Der
tatsächliche Versammlungstag hängt aber von dem, wie bereits
dargelegt, gerichtlichen Verfahrensende ab. Danach habe ich noch die
satzungsgemäße Einladungsfrist zu beachten.“ Viel laienhafter
kann man bei einer Beschwerde nicht mehr vorgehen. Man bettelt
geradezu darum, die Beschwerde zurückzuweisen, weil man die
genannten Begründungen selbst im nächsten Satz alle wieder
entwertet. Und genauso ist das Ergebnis dann ja auch später
ausgefallen.
[Hinweis: Auf diese Beschwerde gehe ich später noch einmal gesondert
und ausführlicher ein, weil noch mehr dazu zu sagen ist.]
13) Am 18.8.2024 erfolgte dann die Einladung von Henrik Bollermann
zu einer Mitgliederversammlung am 30.8.2024. Sie konnte trotz der
laufenden Beschwerde erfolgen, weil eine Beschwerde keine
aufschiebende Wirkung hat, anders als etwa eine Berufung nach einem
Gerichtsurteil (s. o.!).
14) Am 20.8.2024 schrieb der HuVV-Vorsitzende eine Mail an die
Vorstandsmitglieder, in der er „zur
weiteren Bekräftigung des Vorhabens eine baldige
Jahreshauptversammlung“ (??) den „Entwurf
der Einladung mit Tagesordnung“ für eine mögliche Stellungnahme
bis zum 23.8.24 übersandte - Datum der Einladung: 22.8.2024;
Einladung für den 10.9.2024. „Vorsorglich
weise ich darauf hin, dass eine terminliche Verschiebung in Betracht
kommt, falls das Gerichtsverfahren erst zu einem Zeitpunkt endet,
der eine fristgerechte Einladung zum 10. Sept. 2024 nicht
ermöglicht.“
Auch hier wird der Termin also sofort wieder relativiert. Und zur
weiteren Erinnerung: Am 12.8.2024, also acht Tage vorher, hatte der
HuVV-Vorsitzende gegenüber dem Amtsgericht Lemgo schon den 10.
September 2024 als vorgesehenen JHV-Termin benannt, um damit die
außerordentliche Mitgliederversammlung zu verhindern. Denn die
Nennung dieses Termins sollte doch der Beschwerde vom 15.8.2024 den
Erfolg verschaffen. Und das sollte das Amtsgericht Lemgo glauben.
Bis zum 20.8.2024 wusste aber außer den ausgewählten
Vorstandsmitgliedern aus dem HuVV niemand sonst von diesem Termin.
Man fragt sich wirklich, für wie beschränkt das Amtsgericht gehalten
wurde.
15) Entscheidung des Amtsgerichts Lemgo 20.8.2024, Schreiben an
HuVV-Beteiligte:
„Der
Beschwerde des Vereinsvorsitzenden … vom 15.08.2024 (wird) nicht
abgeholfen.
Das Rechtsmittel wird dem Oberlandesgericht Hamm zur Entscheidung
vorgelegt.
(…) Der Beschluss [Hinweis:
gemeint ist der Beschluss des Amtsgerichts vom 12.8.24]
wird hier nach wie vor als richtig angesehen.“
Damit war die Beschwerde des HuVV-Vorsitzenden abgelehnt und
zurückgewiesen worden. Das OLG in Hamm würde die Entscheidung
(kostenpflichtig!) überprüfen. Das musste dem Beschwerdeführer so
bekannt sein, wenn er sich pflichtgemäß kundig gemacht hatte. Einen
Vorstandsbeschluss gab es für die gesamte Aktion nicht.
16) Mail von Henrik Bollermann an das Amtsgericht Lemgo 21.8.2024:
Von einer Verschiebung der angeblich geplanten Versammlung am
27.8.2024 auf den 10.9.2024 war ihm und auch den restlichen
Vorstandsmitgliedern bis tags davor nichts bekannt. Im Grunde wäre
sie in der vorgelegten Form auch gar nicht satzungskonform. Er gehe
davon aus, dass die von ihm einberufene Versammlung am 30.8.2024 wie
geplant stattfindet.
17) Am 30.8.2024 fand die von Herrn Bollermann gerichtlich
erzwungene Mitgliederversammlung im Gemeindehaus Stapelage statt.
Hier wurden auch Satzungsänderungen beschlossen, die allerdings, da
der damalige Vorsitzende sie nicht an das Registergericht
weitergeleitet hat, bisher keine offizielle Gültigkeit erlangt
haben.
18) Am 5.9.2024 wies das Oberlandesgericht Hamm, wie zu erwarten
war, die Beschwerde des HuVV-Vorsitzenden ebenfalls ab: „Die
Beschwerde … gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Registergericht
– Lemgo vom 12.08.2024 … wird auf Kosten des Beteiligten …
zurückgewiesen.“
Auch mit dem Beschluss des OLG Hamm werde ich mich in einem späteren
Beitrag noch genauer befassen, so dass ich es hier bei der
Zusammenfassung des Ergebnisses belassen kann.
Und ich denke, nach dieser langen Chronik über das Verhindern einer
Mitgliederversammlung reicht es den meisten auch erst einmal.
26.11.2024
Vorab-Hinweis:
In den nächsten Tagen wird, wie angekündigt, noch der Beitrag über die Zurückweisung der Beschwerde des HuVV durch das OLG Hamm erscheinen, weil der doch wichtig ist. Und dann soll eigentlich erst einmal Schluss sein.
Erstens sind dann nach meiner Einschätzung die wichtigsten Informationen geliefert worden, so dass alle, die Genaueres über die Hintergründe wissen wollten, hier genügend Material gefunden haben. Und zweitens kommt die Weihnachtszeit, und da haben wahrscheinlich weder der Autor noch die Leserinnen und Leser Lust, sich ständig und immer wieder mit dem negativen alten Krempel zu befassen. Außerdem gibt es in Hörste ja mittlerweile auch recht postive Entwicklungen, mit denen man sich schon eher beschäftigen sollte.
Also: Ein Beitrag noch in den nächsten Tagen, und dann ist erst einmal Schluss (es sei denn, es gibt ganz wichtige Neuigkeiten)!
28.11.24
Die Beschwerde vom 15.8.24 gegen den Beschluss des
Amtsgerichtes Lemgo; Teil II
Ich hatte in den letzten Beiträgen verschiedentlich angekündigt,
dass ich mit der Dokumentation der Zurückweisung der Beschwerde
durch das Oberlandesgericht in Hamm am 5.9.2024 meine Serie von
längeren Beiträgen (mindestens vorläufig) beenden wolle, da die
wichtigsten Informationen eigentlich jetzt zur Verfügung ständen.
Das gilt im Prinzip auch weiterhin, allerdings muss ich vorher doch
noch einen zweiten Beitrag über die Beschwerde des HuVV-Vorsitzenden
vom 15.8.2024 einfügen, weil es dazu neben den im vorherigen Beitrag
bereits angesprochenen Themen noch etwas gibt, über das unbedingt
berichtet werden muss.
Danach kommt dann als weiterer und wohl tatsächlich erst einmal
letzter Beitrag der über das OLG Hamm.
Heute aber erst noch einmal zu der Beschwerde des HuVV- Vorsitzenden
vom 15.8.24:
Ich hatte in meinem Beitrag vom 25.11.2024 schon verdeutlicht: Die Art und Weise der „Begründung“, mit der der HuVV-Vorsitzende am 15.8.2024 gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Lemgo vom 12.8.2024 Beschwerde einlegte, um die Einberufung einer Mitgliederversammlung zu verhindern, trug den Keim der Zurückweisung durch das Amtsgericht bereits in sich. Der Verfasser war nämlich offensichtlich nicht in der Lage, dem Amtsgericht schlüssig und glaubwürdig einen baldigen eigenen Versammlungstermin zu präsentieren, der die außerordentliche Mitgliederversammlung überflüssig gemacht hätte.
Ein Aspekt am Rande,
der typisch ist für die Verhältnisse: Eine Besprechung und
Abstimmung im HuVV-Vorstand hat es dazu vorher nicht gegeben, trotz
der Wichtigkeit dieses Schrittes! So etwas wurde im 3er-Team hinter
den Kulissen entschieden, ohne Mitsprache des gesamten Vorstandes.
Heute komme ich aber aus einem anderen Grunde noch einmal auf die
Beschwerde zurück. Es werden nämlich dort auch noch andere
Sachverhalte angesprochen, die mit dem eigentlichen Beschwerdeinhalt
überhaupt nichts zu tun haben und die einfach, man kann es kaum
anders nennen, schäbig und regelrecht unappetitlich sind. Es ist
kaum zu glauben, dass erwachsene Menschen sich so schäbig verhalten
können und das dann auch noch an ein Amtsgericht übermitteln.
Zuerst ein fast schon abgedroschen klingender Hinweis: Obwohl es, wie
der Verfasser selbst sagt, "keine
Verfahrensrelevanz" hat,
kommt er am Ende des Schreibens
natürlich noch auf das
Lieblingsthema, das nirgendwo fehlen darf, auf das „Prüfquintett“,
die fehlenden Ergebnisse und die Weigerungen des Kassenwartes, „alle
geforderten Dokumente vorzulegen“ - „trotz
gesetzlicher Verpflichtung“.
Tatsächlich aber wäre es ein eindeutiger Satzungsverstoß gewesen, wenn der
Kassenwart der Aufforderung Folge geleistet hätte – siehe dazu meinen
Beitrag vom 1.11.24! Aber wegen dieser (angeblichen) Weigerung
konnte bekanntlich leider, leider bisher keine JHV einberufen
werden - so die ständige
Argumentation von Teilen des HuVV-Vorstandes.
Aber dann kommt noch eine Bemerkung, die deutlich macht, auf welch
(auch moralisch) niedrigem Niveau diese gesamte Beschwerde
formuliert worden ist: „Der
im AG-Beschluss vom 12.08.2024 erwähnte [XY]
ist nicht stellvertretender
Kassenwart, sondern stellvertretender Schriftführer. Diese Angabe
von [XY] ist vielleicht
ein Ergebnis der Tatsache, dass die beiden … im Kalenderjahr 2021 an
keiner der beiden Pflichtversammlungen teilgenommen haben.“
Anhand einer Situation, die rein sachlich überhaupt nichts dafür
hergibt und nichts damit zu tun hat, nutzt man mal
schnell die Gelegenheit, dem Amtsgericht wie ein neidisches
Kleinkind zu „petzen“, dass da jemand aus dem anderen Lager nicht an
einer „Pflichtversammlung“ teilgenommen habe (die es im Übrigen
überhaupt nicht gibt).
Aber es geht noch schäbiger. Kurz vor dem gerade behandelten
Textstück wird nämlich kaum versteckt suggeriert,
dass es bei einer direkten Begegnung mit dem Kassenwart zu
einer körperlichen Gefährdung oder sogar zu Gewalt kommen könnte.
Zu Beginn dieser Passage teilt der Vorsitzende mit, alle neun
Vorstandsmitglieder sollten sich „zum
Vorgang ‚10.9.2024‘ erklären“, also zum geplanten Termin für die
JHV. [Hier und jetzt also erst zum
ersten Mal sollen die anderen Vorstandsmitglieder
einbezogen werden, obwohl der 10.09.2024 gegenüber dem Amtsgericht bereits als
Termin für die Jahreshauptversammlung benannt worden war –
demokratisch eine Farce und sachlich eine
Unwahrheit, wie früher bereits erläutert. Aber darum soll es hier
gar nicht noch einmal gehen, sondern um etwas anderes.]
Die Erklärung der Vorstandsmitglieder soll lt. Schreiben des
Vorsitzenden „im
Abfrage- und Umlaufverfahren per Email“ erfolgen. „Wegen
der für Sie vielleicht bemerkenswerten Art der Herbeiführung eines
Beschlusses verweise ich auf frühere Sitzungen, die oft heftig und
sehr persönlich geführt worden. Zur Veranschaulichung: Am 25.07.2024
hat der Gastgeber [Kassenwart]
dem ‚Vize‘ [YZ] dreimal
nach ihm offensichtlich nicht genehmen Fragen mit einer
Haus-Verweisung gedroht; auch in der Art ‚vom Hof jagen‘.
(…) Das Beweisstück
[sic!]
wird voraussichtlich
wegen des nicht ganz auszuschließenden Begegnungsrisikos vier
Erklärungen per Email sowie fünf Unterschriften der
Vorstandsmehrheit enthalten.“
Im Klartext: Ein persönliches Treffen mit dem Kassenwart könnte ein
„Begegnungsrisiko“
bergen, also möglicher Weise Verletzungsgefahr oder so etwas.
Deswegen wird „das
Beweisstück“, nämlich die Erklärung der Vorstandsmitglieder,
fünf originale Unterschriften der Vorstandsmehrheit enthalten, die
sich ja ohne „Begegnungsrisiko“ treffen konnten, und vier
Erklärungen per Email, da dabei das "Begegnungsrisiko" für die anderen
fünf ausgeschaltet ist.
Ich hoffe, man hat richtig und klar verstanden, was hier gesagt und
geschrieben worden ist.
Warum bringt man so etwas einfach in eine Beschwerde vor Gericht
ein, obwohl es mit der eigentlichen Sache nichts zu tun hat und
obwohl es so schäbig ist gegenüber einem langjährigen
Vorstandskollegen, der nie jemandem etwas getan hat?
Ziel war es offenbar, dem Gericht gegenüber nicht unbedingt durch
eine schlüssige Argumentation zu glänzen (woher sollte man die auch
nehmen?), sondern auf indirektem Wege die Sympathie zu ergattern:
„Wir sind die Guten, aber wir werden bedroht,
vielleicht sogar körperlich, von denen auf der anderen
Seite, den Schlechten! Also muss das Amtsgericht uns doch Recht
geben und unsere untadelige Haltung belohnen.“ So ungefähr war der
Mechanismus wohl gedacht. Dass man sich dabei in Sphären verstieg,
die beim Gericht wahrscheinlich nur ungläubiges Staunen erweckt
haben („Begegnungsrisiko“
im Vorstand eines Heimat- und Verkehrsvereins!?), scheint im
HuVV-Vorstand in dieser Panik-Situation gar nicht mehr aufgefallen
zu sein. Hat man den Text nicht wenigstens noch einmal
durchgelesen, bevor man ihn absandte?
Wie bekannt ist, hat das aber alles nichts genutzt und ist stattdessen nach hinten losgegangen. Die Zurückweisung durch das Amtsgericht Lemgo am 20.8.24 wurde im Beitrag vom 25.11.24 schon kurz dokumentiert.
Die Zurückweisung durch das OLG Hamm am 5.9.2024 wurde zwar auch
schon angesprochen, aber darauf gehe ich im nächsten (und
wahrscheinlich dann wirklich vorläufig letzten) Beitrag noch einmal
genauer ein, weil sich in der Begründung des OLG die gesamte
Substanzlosigkeit des Vorgehens und der Ansichten des
Rest-Vorstandes zeigt und vom OLG in aller Schärfe aufgedeckt wird.
02.12.24
Heute komme ich zu meiner schon länger angekündigten Dokumentation
und Besprechung des Beschlusses des Oberlandesgerichtes in Hamm vom
5. September 2024, mit dem die Beschwerde des Heimat- und
Verkehrsvereins Hörste gegen die Einberufung einer
Mitgliederversammlung zurückgewiesen wurde.
[Die Beschwerde wurde zum ersten Mal bereits am 20.8.2024 durch das
Amtsgericht Lemgo zurückgewiesen, wie ich oben schon beschrieben
habe. Das Amtsgericht teilte dann mit: „Das
Rechtsmittel wird dem Oberlandesgericht Hamm zur Entscheidung
vorgelegt.“ Dort fiel die nachfolgend dokumentierte Entscheidung
dann am 5.9.2024.]
Der Text des OLG-Beschlusses ist naturgemäß an einigen Stellen
ziemlich „juristisch“, aber ich werde versuchen ihn so zu
übersetzen, dass er auch für breitere Kreise und juristische Laien
verständlich wird.
Vorweg und zusammenfassend kann man sagen, dass der
Beschlusstext des OLG für die Verantwortlichen des HuVV Hörste eine
Art von Doppel-Nachhilfestunde in Vereinsrecht und Vereinsführung
liefert und ziemlich gnadenlos deren Fehleinschätzungen offenlegt.
Von der „Beweisführung“ des HuVV-Vorsitzenden bleibt kein Stein auf
dem anderen.
Zudem ist auch auffällig, dass in dem Text fast alle wichtigen
Positionen, die ich bzw. wir bisher vertreten haben, vom OLG
bestätigt werden, beginnend bei der von Anfang an unbegründeten
Absage der Jahreshauptversammlung vom 26.04.2024 über die monatelang
fehlende Einberufung einer neuen Versammlung und die absurden
Begründungen, es müssten erst verabschiedungsreife
Tagesordnungspunkte vorliegen, bis hin zu der ständigen Taktiererei
mit den Verschiebungen am Ende - alles das wird vom
Oberlandesgericht massiv kritisiert, genauso, wie wir es seit
Monaten getan haben.
Aber jetzt zu den Einzelheiten. Ich werde das Ganze etwas bündeln
und anhand von drei oder vier ausgewählten Schwerpunkten darstellen,
damit es nicht zu kompliziert und noch ausführlicher wird. Zu den
Schwerpunkten suche ich die Textstellen aus dem Beschluss des
Oberlandesgerichtes und zitiere sie. Die Reihenfolge dieser Zitate
entspricht daher nicht immer der Reihenfolge der Stellung im
Originaltext, sondern hängt ab von der Reihenfolge der Schwerpunkte.
- Ich beginne mit der folgenreichen Absage der
Jahreshauptversammlung am 26. April 2024. Das dazu gehörige
Schreiben des HuVV-Vorsitzenden ist in meinem Beitrag vom 30.10.2024
bereits vorgestellt worden und kann dort nachgelesen werden.
Unsere seit Monaten geäußerte Kritik daran war u. a., dass die
kurzfristige Absage ohne haltbare Begründung geschehen war und dass
sie daher nicht rechtmäßig war. Die Rechtfertigung, einige Punkte
seien noch nicht „entscheidungsreif“, hielten wir für rechtlich
unhaltbar und demokratiefeindlich, da nur eine Mitgliederversammlung
darüber diskutieren müsse und entscheiden könne.
Das OLG Hamm schreibt zu diesem Punkt (auf S. 3 unten):
„Ursprünglich
war die Mitgliederversammlung bereits für den 26.04.2024 anberaumt
worden. Für einen Zeitraum über mehrere Monate war diese nach der
erst drei Tage vorher mit Schreiben vom 23.04.2024 erfolgten Absage
nicht erneut anberaumt worden. Hierbei war die Versammlung erkennbar
ohne eine tragende und sachgerechte Begründung abgesagt worden. Der
Umstand, dass nach den damaligen Ausführungen nicht „alle
Entscheidungspunkte der Tagesordnung“ vom 1. Vorsitzenden hierbei
als entscheidungsreif angesehen wurden, ist in der Sache nicht
nachvollziehbar.“
„Über mehrere Monate … nicht erneut anberaumt worden“, „ohne
eine tragende und sachgerechte Begründung abgesagt“
und „in der
Sache nicht nachvollziehbar“- viel deutlicher
kann ein Gericht ja kaum werden …
- Zu der von uns als „demokratiefeindlich“ bezeichneten Haltung des
HuVV, man dürfe in einer Tagesordnung für eine Versammlung nur
Punkte benennen, die vorbereitet seien und entschieden werden
könnten, schreibt das OLG, „ausweislich
der Einladung zu dieser Versammlung [seien]
auch die Wahl der Mitglieder
des Vorstands sowie eine Vielzahl weiterer Tagesordnungspunkte
vorgesehen“ gewesen, über die hätte entschieden werden können. „Zudem
obliegt es Vereinsmitgliedern, derartige Entscheidungen nach
Mitteilung des Sachverhalts zu treffen.
So können entsprechende Beschlüsse zu einzelnen Tagesordnungspunkten
gegebenenfalls nicht gefasst und Entscheidungen vertagt werden.“
Soll heißen: So geht Demokratie, lieber HuVV-Vorsitzender –
nicht der Vorstand entscheidet, was diskutiert wird, was beschlossen
werden darf und was „entscheidungsreif“ ist oder noch einmal
verschoben werden muss, sondern allein die Mitglieder in einer
Versammlung. Es hätte genügend wichtige Punkte gegeben. Und daher
hätte die Versammlung stattfinden müssen.
- Zu der Berechtigung der Beschwerde (die ja, wie vorher schon
gesagt, ohne jede Vorbesprechung im Gesamt-Vorstand eingereicht
worden war) schreibt das OLG, grundsätzlich sei „die
Beschwerde zulässig“,
da man gegen einen „Ermächtigungsbeschluss
zur Einberufung einer Mitgliederversammlung“ als Verein
Beschwerde einlegen könne.
Allerdings habe „die
Beschwerde … aber keinen Erfolg, da sie in jedem Fall unbegründet
war und ist.“ Diese Aussage wird zur Verdeutlichung noch einmal
wiederholt (Mitte Seite 2): „Die
Beschwerde war von Anfang an unbegründet.“
Die gesetzlichen
Voraussetzungen für die Einberufung einer Versammlung hätten nämlich
vorgelegen (§ 37 Abs. 1 und 2 BGB: Bestellung des Vorstands
durch die Mitgliederversammlung).
Hieran hätte sich auch
nachfolgend nichts geändert. Auch die von Mitgliedern erzwungene
außerordentliche Mitgliederversammlung hätte also bis dahin längst
stattfinden müssen. Die Beschwerde dagegen war zwar
zulässig, aber sachlich „von
Anfang an unbegründet“.
- Zur Qualität der „Begründungen“ des HuVV für die Verschiebungen,
Absagen und speziell zur Ablehnung der von Mitgliedern beantragten
Versammlung schreibt das OLG, das Amtsgericht habe am 16.07.2024 dem
Vorsitzenden des HuVV eine „Gelegenheit
zur Stellungnahme zu dem Antrag“ gegeben. „Der
1.Vorsitzende … hat daraufhin mit Schreiben vom 31.07.2024 darauf
verwiesen, dass der Vorstand die Einberufung einer
Jahreshauptversammlung für den 27.8.2024 bereits beschlossen habe
und die Einladungen unter Beachtung der Einladungsfrist vom
09./10.08.2024 versenden werde. (…) Mit Schreiben vom 12.08.2024 hat
der 1. Vorsitzende sodann zwar eine Tagesordnung vorgelegt, aber
zugleich erklärt, erst für den 10.09.2024 zu einer
Jahreshauptversammlung einladen zu wollen. Entgegen der vorherigen
Ankündigung war insoweit keine Einladung zu der für den 27.08.2024
geplanten Mitgliederversammlung erfolgt. Nur eine solche Einladung
hätte aber dem Antrag der Minderheit der Vereinsmitglieder … die
Grundlage entziehen können.“
Das heißt im Klartext: Der Rest-Vorstand des HuVV hat dem
Amtsgericht einen Termin für eine JHV als bereits beschlossen
mitgeteilt, um der außerordentlichen Mitgliederversammlung zu
entgehen. Schon im nächsten Schreiben hat der Vorsitzende aber einen
ganz anderen Termin für die Jahreshauptversammlung erklärt. Die
behauptete Einladung für den 27.08.2024 war nie herausgegangen. Man
darf annehmen, dass auch nie wirklich geplant war, diese Einladung
herausgehen zu lassen.
Man hat dem Amtsgericht also schlicht einen Bären
aufgebunden und darauf gehofft, dass das niemand merkt. Aber auch
hier hatte man sich getäuscht, wie in vielen anderen Punkten. Und
die nochmalige Verschiebung auf den 10.09.2024, „entgegen
der vorherigen Ankündigung“, war dem
Amtsgericht dann einfach nicht mehr glaubwürdig. Die
„Sympathiepunkte“, die man sich durch das Anschwärzen anderer
Vorstandsmitglieder erwerben wollte (siehe dazu meinen Beitrag
vorher!), wurden also schon im Vorfeld zu Negativpunkten, weil man
das Amtsgericht für dumm verkaufen wollte. So total kann man sich
verzocken.
- Die Kritik des Oberlandesgerichts ist aber immer noch nicht ganz
zu Ende. Es geht nämlich auch noch um einen fadenscheinigen Hinweis
zu der Einladung des HuVV zur JHV, dass eventuell sogar noch einmal
eine Absage oder Verschiebung stattfinden müsse, wenn bis
Einladungstermin noch keine abschließende Entscheidung des Gerichts
gefallen sei. So wollte man sich im Rest-Vorstand, aus welchen
Gründen auch immer, eine nochmalige Absage oder Verschiebung der
seit Monaten überfälligen JHV vorbehalten. Aber auch dieser Trick
war unrechtmäßig, wie das Oberlandesgericht deutlich anmerkt:
„In
diesem Zusammenhang ist auch nicht ersichtlich, weshalb erst nach
abschließender Entscheidung des Amtsgerichts eine Einladung
rechtsfehlerfrei hätte ausgesprochen werden können, wie der 1.
Vorsitzende … meint. Im Gegenteil ergibt sich bereits aus der
gesetzlichen Regelung, dass dem Begehren der Minderheit … lediglich
durch Einberufung der Versammlung begegnet werden kann. So lange
keine Einladung durch den 1. Vorsitzenden erfolgt, stand erkennbar
weiterhin das Minderheitenbegehren im Raum und eine der Ermächtigung
entgegenstehende Einladung … war weiterhin nicht erfolgt.“
Das ist nun juristisch etwas komplexer, aber ich versuche es mal ein
wenig zu vereinfachen:
Hier wird vom Oberlandesgericht schlicht mitgeteilt, dass
eine Einladung für eine Jahreshauptversammlung nicht daran
gescheitert wäre, wenn noch keine abschließende Entscheidung des
Amtsgerichts über die Beschwerde hinsichtlich der außerordentlichen
Mitgliederversammlung vorgelegen hätte. Sobald eine rechtskonforme
Einladung für eine Jahreshauptversammlung herausgegangen wäre, hätte
sich die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
erledigt. Die JHV hätte also auf jeden Fall stattfinden können,
völlig unabhängig von dem Stand der Entscheidung des Amtsgerichts zu
der Beschwerde. Da es aber bis zum Schluss keine rechtskonforme
Einladung für eine JHV gab, musste die beantragte
Mitgliederversammlung einberufen werden. Das etwa ist der Inhalt der
obigen Aussage des Oberlandesgerichtes.
Was soll man zu einem solch chaotischen Vorgehen und zu so vielen
Fehlern sagen?
Wenn die Fehler beabsichtigt waren, weil irgendein Plan dahinter
steckte, den Heimat- und Verkehrsverein Hörste ins Chaos zu stürzen,
dann ist das zweifellos gelungen. Wenn aber kein Plan dahinter
steckte, sondern die Fehler unbeabsichtigt passierten, muss man fast
Mitleid haben. Denn so dilettantisch kann man eigentlich nicht
vorgehen. Aber irgendwie passt es dann wieder zu dem sonstigen
Vorgehen und zu den vorherigen Beiträgen.
02.12.2024
Soweit erst einmal zu der Dokumentation über den Beschluss des
Oberlandesgerichtes vom 05.09.2024, und das war es mindestens
vorläufig auch erst einmal mit
meiner Reihe von Dokumentationen und längeren Beiträgen.
Ich hatte ja oben schon mitgeteilt, dass nach meiner Auffassung
jetzt die wichtigsten Dokumentationen
und Hintergrundberichte veröffentlicht
sind und hier zur Information für Interessierte bereitstehen. Die
Reaktionen von Leserinnen und Lesern haben mir gezeigt, dass es
großen Informationsbedarf gab und dass Vieles nicht bekannt war und
ziemlich sicher auch nicht bekannt geworden wäre, obwohl es uns alle
angeht. Um das zu ändern,
habe ich diese Veröffentlichungen gemacht.
Jetzt kommt die Vorweihnachts- und Weihnachtszeit, in der sich
wahrscheinlich die meisten nicht unbedingt mit einem wenig
erbaulichen
Thema wie dem Niedergang des HuVV beschäftigen wollen.
Ich werde in den nächsten Tagen noch eine bewertende Zusammenfassung
versuchen und eine Art von Fazit ziehen. Und ansonsten ist erst
einmal Weihnachtspause. Was danach passiert, hängt von der
Entwicklung ab. Kleinere Hinweise und Nachrichten werden hier sicher
noch erscheinen, aber mit den größeren und längeren Beiträgen dürfte
es das gewesen sein - es sei denn, es ergeben sich wichtige
Neuigkeiten. Dann melde ich mich auch schneller wieder.
Ansonsten erst einmal vielen Dank für das bisherige Interesse und
schöne Feiertage!
Heinz Walter
05.12.2024
Viele werden sich jetzt wahrscheinlich fragen, wie
die Situation denn aktuell aussieht. Daher muss ich noch einen Nachtrag
liefern:
Die Situation, wie sie der damalige Versammlungsleiter Henrik Bollermann bereits am 11.10.24 beschrieben hat (siehe dazu den Abdruck seines Briefes in meinem Beitrag Nr. 3 am 30.10.2024), hat sich seitdem nicht verändert:
Mit einer Mehrheit von ca. 80 % der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder ist der
Heimat- und Verkehrsverein Hörste in der Mitgliederversammlung am
11. Oktober 2024 aufgelöst worden, da sich weder ein neuer
Vorsitzender noch ein Liquidator fand. Allerdings ist die Auflösung
noch nicht vollzogen worden, weil es niemanden gibt, der dazu
berechtigt ist, die endgültige Liquidation durchzuführen oder auch
nur die erforderlichen offiziellen aktuellen Unterlagen (Protokolle,
Beschlusstexte usw.) an die entsprechenden Stellen (Notar,
Registergericht,…) weiterzuleiten. Es gibt niemanden mehr,
der für den HuVV vertretungsberechtigt oder zeichnungsberechtigt
ist. Der HuVV ist damit handlungsunfähig. Nur der ehemalige
Kassenwart darf aufgrund eines Beschlusses der
Jahreshauptversammlung vom 18. September 2024 noch anfallende
Forderungen begleichen und offene Rechnungen bezahlen. Andere
Aktivitäten und Maßnahmen sind nicht mehr gestattet.
Das heißt: Der Heimat- und Verkehrsverein Hörste
existiert nur noch als „Karteileiche“ beim Amtsgericht Lemgo, aber
in der realen Vereinswelt von Hörste gibt es ihn nicht mehr.
Ein fast 96 Jahre alter Verein, der auf das 100.
Jubiläum zusteuerte, ist in nur wenigen Monaten total vor die Wand
gefahren worden. Falls die Verantwortlichen das so geplant hatten
(was nicht auszuschließen ist), ist ihnen das gut gelungen.
So lange er noch im Vereinsregister verzeichnet ist, ist der
ehemalige Vorsitzende nach Auskunft des Amtsgerichts die einzige
Person, die noch einmal eine Mitgliederversammlung einberufen dürfte -
entweder, um einen neuen Vorstand wählen zu lassen, der in einer
erneuten Mitgliederversammlung ggf. den Verein wieder aufleben lässt,
oder aber noch einmal den Versuch zu machen, einen Liquidator
bestimmen zu lassen, der die Schlussabwicklung vornimmt. Das würde das Amtsgericht so akzeptieren,
auch wenn der ehemalige Vorsitzende ansonsten keinerlei Handlungs-
und Vertretungsbefugnis mehr hat.
Nun hätte man mindestens erwarten dürfen, dass der ehemali
Da die betroffenen ehemaligen Vorstandsmitglieder bisher keinerlei
Schuldbewusstsein zeigen und keinerlei Verantwortung übernehmen, war
und ist mir sehr klar, dass sie auf diese Forderung natürlich nicht
reagieren werden. Wahrscheinlich halten sie sie sogar für ungehörig.
Nur, um zu zeigen, wie selbstverständlich eine solche Forderung
eigentlich ist und wie verantwortungsbewusste Vorstände mit einer
solchen Situation umgehen, zeige ich mal eine Meldung aus der "Neuen
Westfälischen" von diesem Osterwochenende (19.4.2025). Es geht hier
ebenfalls um die Auflösung eines Traditionsvereins, nämlich des
Männergesangsvereins Stukenbrock, der seit fast 150 Jahren
existierte.
So sieht dort der Umgang des Vereinsvorstandes mit der beschlossenen
Auflösung aus:
(...)
(NW 19.4.2025)
Tja, so geht es also auch - aber offenbar nur mit Vorständen, die Verantwortungsbewusstsein zeigen. Daher muss man bei uns wohl davon ausgehen, dass sich auch weiterhin nichts rühren wird und dass das (z. T. aus Steuergeld stammende) Vereinsvermögen verfällt.
Heinz Walter
1) Von der LZ nicht abgedruckter Leserbrief: 06.10.2024
2) Wer trägt die restlichen Kosten für das Dorffest?
3) Anschreiben Henrik Bollermann zum Protokoll 11.10.24
4) Schreiben 23.4.24 Absage JHV
5) Die Vorwürfe gegen den Kassenwart; 1. Teil
6) Die Vorwürfe gegen den Kassenwart; 2. Teil
7) Die Vorwürfe gegen den Kassenwart; 3. Teil
8)
Zufall oder Planung – war das Ende des Vereins gewollt?
9) Rücktritt_zur_Unzeit -was_hat_es_damit_auf_sich?
10) Mitglieder_als_Störfaktor_-_über_Satzungsbrüche_und_unverschämte_Mails; Teil 1
11) Mitglieder als Störfaktor - über Satzungsbrüche und unverschämte Mails; Teil 2
12) Mitglieder als Störfaktor - der Kampf gegen eine Versammlung
13) Die_Beschwerde_vom_15.8.24; Teil_II_
14) Der_Beschluss_des_OLG_Hamm_vom_05.09.2024
16) Nachtrag:_aktuelle_Situation
17)